Finanzamt: Vorschriften LKW Umbau
Hi Leute, ich bräuchte mal bitte einen fachlichen Rat!
Ich habe mir im März 2009 einen Chevrolet Blazer 6.2l V8 Diesel, EZ. 07.1985 (LKW offener Kasten) gekauft. Auf der Ladefläche sind Sitzbank u. Gurte raus das ich ihn als LKW zulassen konnte. Ich habe vor einer Woche ein schreiben vom Finanzamt erhalten, daß ich ihn umbauen lassen müsse, um nicht als PKW eingestuft zu werden! Die Vorschrift laut Finanzamt:
Es muß eine Trennwand mit der Karosse verbunden "reingeschweißt"
werden u. die drei Fenster im laderaum müssen ebenfalls mit Blechen "verschweißt" werden!
Meine Frage: muß ich dem genau so nachkommen oder gibt es da eine Klausel dies zu umgehen oder die Fenster vielleicht evtl. nur mit Tönungsfolie zu verdunkeln?
DANKE
Nein so wie es das Finanzamt will musst du vorgehen!
Nur für deren Vorgangs,- oder Arbeitsweisen gibt es Toleranzen....
Ich befürchte da hast Du wenig Chancen, vielleicht gibt's noch die Möglichkeit mit völlig undruchlässiger Folie die Fenster zu verschließen aber insgesamt sind die Richtlinien zu recht deutlich härter geworden damit eben nicht jede Umweltschleuder als LKW billig durch die Gegend fährt....
Viel Erfolg!