Kann mir die Versicherung einen Gutachter vorschreiben,oder kann ich einen Gutachter meiner Wahl neh
Kann mir die Versicherung einen Gutachter vorschreiben,oder kann ich mir einen Gutachter meiner Wahl nehmen?
Ich hatte die DEKRA vorgeschlagen,die was nach meiner Meinung ein neutrales Institut ist.Wurde abgelehnt.Auch ein anderer Gutachter wurde abgelehn,Sie wollen nur Ihren,Hauseigenen Gutachter,der anhand,eines Fotos,einen Kratzer von ca. 1.5m,den Schadensfall ,abgelehnt hat.Was sagt das Gesetz?Wie kann ich da richtig reagieren?
Normalerweise kannst Du einen Gutachter Deiner Wahl nehmen.
Handelt es sich um einen Vollkaskoschaden mußt Du mal in Deinen Versicherungsvertrag schauen.
Manche Versicherungen gewähren einen niedrigeren Beitrag, wenn man den vorgeschriebenen Gutachter, bzw. die vorgeschriebene Werkstatt nimmt.
Ist nicht immer von Vorteil wenn die mit der Versicherung zusammen arbeiten.
Die gegnerische Versicherung? Die hat dir garnix vorzuschreiben, du kannst deinen Wagen zum Gutachter deiner Wahl schicken.
Um welche Art Schaden geht es überhaupt?
- Haftpflicht oder Kaskoschaden?
dem ist absolut nichts hinzuzufügen... wäre ja bekloppt wenn jede generische versicherung nur ihren eigenen gutachter akzeptieren würde. der schafft wahrscheinlich auf provision (wieviele anträge er abgewimmelt hat). natürlich eigener gutachter. vers muss den akzeptieren...
Wie Mudder bereist nachgefragt: Haftpflicht oder Vollkasko?
Haftpflichtschaden kann ein eigener Gutachter genommen werden und wenn der Schaden "erheblich" ist, wird der auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Die Grenze für dieses "erheblich" liegt bei rund 700 Euro. Ist der Schaden deutlich geringer, muss die Versicherung den Gutachter nicht bezahlen - Schadensminderungspflicht ist zu beachten.
Bei der Vollkasko muss der Gutachter der Versicherung akzeptiert werden (auch hier Schadensminderungspflicht). Man kann allerdings im Streitfall ein Gegengutachten beauftragen, was man allerdings erst selber zahlen muss. Erst vor Gericht wird dann in der Kostenentscheidung auch bestimmt, ob dieser Gutachter von der Versicherung übernommen werden muss.
Wenn der Schaden "abgelehnt" wurde, muss auch eine Begründung vorliegen - was steht da drin?
Ist eventuell der Schaden kleiner als die Selbstbeteiligung der Vollkasko?
Oder geht es hier sogar um eine Privat-Haftpflicht?
Es fehlen weitere Angaben, mit den bisherigen Dingen lässt sich nur (falsch) raten.
Bei einem Haftpflichtschaden wird
die gegnerische Versicherung ein
Gutachten erstellen lassen.Häufig
die eigene auch, damit nicht überhöhte Forderungen gestellt werden können.
Bei einem Kaskoschaden kannst Du
natürlich einen Gutachter Deiner
Wahl bestellen, kannst aber wenig
machen, wenn die Versicherung da
anderer Meinung ist. Kannst es
notfalls nur auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung
ankommen lassen.
Immerhin soll die versicherung
bezahlen und da bestellt sie ihren eigenen Gutachter - mit Recht tut sie das, um Betrug zu
unterbinden.
Es ist bei Haftpflichtschäden absolut zu empfehlen einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Versicherung versuchen mit einigen Tricks die Schadenssummen niedrig zu rechnen. Ich würde mir auch immer noch einen Anwalt nehmen zur Durchsetzung der Ansprüche.