Austausch intakter Teile ohne Begründung möglich?
Am 2.3.2010 berichtet die Süddeutsche im Internet, dass der US-Konzern massenweise Autos wegen Problemen mit der Servolenkung zurückruft. Eine entsprechende Mitteilung sei an die US-Behörden ergangen.
In den Fahrzeugen müsse ein Elektromotor der Servolenkung ausgetauscht werden.
Bislang sind mehr als 1100 Fälle bekannt, in denen die Lenkunterstützung ausgefallen war.
Auch bei meinem vier Jahre alten Renault Modus mit 76.429 km ist die Servolenkung ausgefallen. Es wurde am 15.12.2009 der Servomotor ausgetauscht. Nicht nur der ausgefallene Servomotor wurde ausgetauscht sondern auch noch eine Zwischenwelle. An der ausgebauten Zwischenwelle ist kein Defekt zu erkennen. Das verteuerte die umfangreiche Reparatur um 20% auf Euro 1.466,66.
Die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks München-Oberbayern sieht es in ihrer Stellungnahme vom 24.2.2010 als erwiesen an, dass die verwendeten Teile vom Fahrzeughersteller für die Reparatur in diesem Umfang vorgeschrieben sind.
Im Gegensatz dazu sagte Herr Guido Trottenberg von der Direktion Qualität und Kundendienst Abteilung Kundenbetreuung von der Deutschen Renault AG in Brühl in einem Telefonat am 11.1.2010 wörtlich: „wenn die Zwischenwelle intakt ist, muss sie nicht ausgetauscht werden.
Ich würde gerne verstehen wollen, weshalb Fahrzeugteile ausgebaut werden, die technisch einwandfrei sind. Wurde vielleicht eine neu konstruierte Servolenkung auf Kosten des Verbrauchers eingebaut weil sich die bisherige Servolenkung als Fehlkonstruktion herausgestellt hat – wie bei GM in USA?
Wie gut haben es da die Besitzer z.B. eines Hyundai ix35: Der Hersteller gewährt eine fünfjährige Fahrzeug-Garantie – Euro-Service – Wartung inklusive.
Leute - was ist los?
Gut, hier ist das Gegenteil von den gehassten minimalfragen - einen Roman geschrieben bevor man zum Punkt kommt - aber lest den vorletzten Absatz, da steht klar und höflich drin warum er fragt und was er genau wissen möchte.
Er vermutet offensichtlich eine versteckte Nachbesserung auf Kosten des Kunden und würde gerne wissen in wie weit so etwas üblich ist und ob sowas bekannt und/oder rechtens ist...
Ich kann dazu mangels Sachkenntnis zwar nichts sagen - aber irgendwie kann ich den Stil eurer "Antworten" hier nicht so ganz nachvollziehen.
Blecky
Was soll man darauf antworten, mehr als weitere Fragezeichen kann es nicht geben, aber gut, Versuch macht kluch:
Zitat
An der ausgebauten Zwischenwelle ist kein Defekt zu erkennen.
Zitat Ende
Defekte müssen nicht zwangsweise leicht erkennbar sein, kann defekt sein, muss aber nicht. Über eine Fragestellung in einem Internetforum mit Sicherheit nicht abschließend zu klären.
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Zitat
Die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks München-Oberbayern sieht es in ihrer Stellungnahme vom 24.2.2010 als erwiesen an, dass die verwendeten Teile vom Fahrzeughersteller für die Reparatur in diesem Umfang vorgeschrieben sind.
Im Gegensatz dazu sagte Herr Guido Trottenberg von der Direktion Qualität und Kundendienst Abteilung Kundenbetreuung von der Deutschen Renault AG in Brühl in einem Telefonat am 11.1.2010 wörtlich: „wenn die Zwischenwelle intakt ist, muss sie nicht ausgetauscht werden.
Zitat Ende
Was sich beides nicht widerspricht, denn Renault stellt eine Bedingung und wenn diese nicht erfüllt ist, dann muss sie ausgetauscht werden, was BEIDE Stellen identisch bestätigen.
Somit sind wir wieder eins höher: Die grundsätzliche Frage ob das Ding nun noch weiterverwendbar ist oder nicht. Nicht einen Deut weiter.
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Zitat
Ich würde gerne verstehen wollen, weshalb Fahrzeugteile ausgebaut werden, die technisch einwandfrei sind.
Zitat Ende
Das ist eine reine Behauptung nahe an einer Unterstellung. Es ist wird einfach davon ausgegangen, dass das Teil völlig einwandfrei ist und weiterverwendet werden kann, aber genau dafür gibt es keinen technischen, sachverständigen Nachweis.
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Zitat
Wurde vielleicht eine neu konstruierte Servolenkung auf Kosten des Verbrauchers eingebaut weil sich die bisherige Servolenkung als Fehlkonstruktion herausgestellt hat
Zitat Ende
Es ist nichts über einen Rückruf, Serviceaktion oder auch "nur" besondere Häufung von derartigen Schäden bekannt, ein Vergleich mit der Situation bei GM ist nicht nur völlig aus der Luft gegriffen, sondern komplett haltlos.
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Wie gut haben es da die Besitzer z.B. eines Hyundai ix35: Der Hersteller gewährt eine fünfjährige Fahrzeug-Garantie.
Zitat Ende
Auch da sollte man erst einmal in die Garantiedokumente sehen, was da denn genau garantiert wird. So platt 5 oder auch 7 Jahre auf das gesamte Fahrzeug, wie es die Werbung weiß machen will, ist das nicht.
Was allgemein unter dem Begriff "Garantie" verstanden wird - eine Vollgarantie auf alle Bauteile - gibt es auch nur für 3 Jahre. Dies aber auch mit der Einschränkung der Ausnahme von Verschleißteilen.
Bereits mit Ablauf der ersten 3 Jahre gibt es ganz erhebliche Einschränkungen bei den "garantierten Bauteilen", wie auch den dann eintretenden Garantieleistungen, also Kostenübernahmen, die - wenn überhaupt - auch nur anteilig erfolgt.
Eine vollständige Kostenübernahme wird im Schadensfall nur für sehr wenige Bauteile übernommen, die praktisch nirgends kaputt gehen. Abgescherte Antriebswellen schon nach 6 Jahren sind extrem selten geworden.
Das ist die gleiche Verbalakrobatik, wie die Mobilitätsgarantie. Die bei einigen Herstellern nur maximal zwei Jahre beträgt, sich aber durch eine Inspektion in der Vertragswerkstatt wiederum bis zur nächsten vorgeschriebenen Inspektion verlängert.
Bei VW jedoch lebenslang gilt, sofern man nach Hersteller-Vorschrift regelmäßig zu einer Inspektion bei einer Vertragswerkstatt war.
Den massiven Unterschied und den Vorteil einer "unbegrenzten" Mobilitätsgarantie erkannt?
Danke das Du versucht hast sachlich zu Antworten! Das man das nicht definitiv Beantworten kann habe ich mir fast gedacht, - ich bin nur der Meinung das eine Höfliche Frage etwas mehr verdient als eine paar hingeworfenene Fragezeichen. Nochmals danke, Blecky