Vorgehensweise bei Auseinandersetzung mit Werkstatt
Servus
zum Gutachter der die genauen mängel brotokoliert und dann ab zur Werkstatt und wenn die mucken macht zur Schiedsstelle und wenn das nicht hilft ab zum Anwalt.
mfg
Folgende Frage:
Ich beanstande die Reparaturarbeiten meiner Werkstatt. (habe Fall hier geschildert: Omega B 2.5V6 Autom.:Bremsen und Ventildeckeldichtung...)
Habe jetzt per Einschreiben mit Rückschein die Mängel nach der Inspektion aufgeführt und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Werstatt streitet schon mal telefonisch alles ab, will sich den Wagen aber nächsten Montag noch mal ansehen.
Meine Frage: was mache ich, wenn die Werkstatt die Nachbesserung ablehnt?
Ich bin beim ADAC rechtschutzversichert.
Hallo! Besten Dank für die schnelle Antwort!
Wie findet man einen guten Gutachter? Gibt es da nen guten Tipp? In meinem Fall wäre einer ideal, der sich mit Dem OpelOmega gut auskennt... Und wieviel kostet so ungefähr ein solches Gutachten?
Beste Grüße und Dank im Voraus!!
Sowas klärst Du am besten vorab mit der Rechtschutzversicherung - die kennen auch entsprechende Gutachter.
Manchmal ist auch schon ein Schreiben der Rechtschutzversicherung in der sie die Werkstatt um Stellungnahme bittet völlig ausreichend um die Werkstatt zu motivieren.
Blecky
Fahr einfach zur Dekra TüvSüd usw oder zu einer anderen Werkstatt die sich das mal ansehen kann.
Ein Preis kann ich dir leider nicht nennen fahr ambesten mal hin und frage nach
mfgh
Erst zum Gutachter (TÜV,DEKRA o.ä.) dann in die Werkstatt.
Den ADAC anrufen, um eine Adresse eines Rechtsanwaltes bitten und diesen ein entsprechendes Schreiben an die Werkstatt aufsetzen lassen.
Dies sollte bei berechtigten Forderungen bereits ausreichend Wirkung zeigen.
Wenn nicht, so wird der Advokat das weitere Vorgehen schon aufzeigen.
Ich würde erst einmal nach den gesetzlichen Vorgaben handeln, ansonsten wird man schon allein wegen Nichtberücksichtigung der (Nachbesserungss)-Rechte der Werkstatt zwangsweise scheitern.
Die Werkstatt hat das Recht, zwei mal einen Mangel nachzubessern. Erst wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch scheitert, hat man weitere Rechte - Minderung oder Wandlung (Rücktritt).
Somit ist es schon richtig, die Werkstatt schriftlich (spätere Beweisbarkeit) zur Mängelbeseitigung aufzufordern - aber nun muss man auch der Werkstatt die Möglichkeit dazu geben.
Sollte diese Nachbesserung scheitern oder sich die Werkstatt verweigern, dann muss man das nochmal machen, ggf. mit "angemessener" Fristsetzung ("angemessen" sind 2 Wochen), selbst wenn bereits klar ist, das dies nichts nutzt. Die Werkstatt hat gesetzlich dieses Recht der zweiten Nachbesserung, nimmt man ihr es, wird einen ein Richter an die Wand klatschen lassen.
Allerdings sollte erst einmal geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Gewährleistungsmangel ("Werkstattpfusch") handelt.
Was ich zumindest bei den Bremsen noch nicht so sehe. Bei neuen Bremsen müssen sich erst Belag und Scheibe aufeinander "einschleifen", was je nach Bremsnutzung auch etliche Kilometer dauern kann und bis dahin sind sie "weich" im Pedalgefühl.
Unnötig starkes Bremsen in diesem "Einschleif"-Zustand würden die Bremsen sogar dauerhaft schädigen.