Scheibenfolie anbringen - gutachten?
Hallo Jungs, habe schwarze Scheibenfolie aufgetrieben und möchte sie nun anbringen als sonnenschitzfolie vorne. Muss ich das irgendwo anmelden, beuacht man da ein gutachten für sowas? Danke
Hallo
Frag vorher Tüv/Dekra... denn Frontscheibe und beide forderen Seitenscheiben dürfen nicht beklebt werden. Was es gibt ist den Grünkeil was bei neueren Modell teilweise Serie ist und auch im Zubehör gibt
Gruss HoAcc
Servus
Was vorn? nein das geht nicht und wenn ja mußt du die per Einzelabnahme abnehmen lassen denn da gelten strenge vorschriften wie viel prozente sie haben darf.
Ansonsten ab B säule du mußt halt den wisch von der Folie immer mitführen und beim zuschneiden mußt du aufpassen das du die nummern mit einarbeitest so das die Folie zugeordnet werden kann.
mfg
Windschutzscheibe geht gar nicht. Ist nicht erlaubt.
...und an den vorderen Seitenfenstern auch nicht.
Doch sie darf beklebt werden bloß biß zu einem gewissen prozentsatz der gesamten fläche und das Sichtfeld ist aber dennoch Tabu.(Siehe Beschriftungen)
Sie dürfen auch beklebt werden (siehe Glasbruchfolien) die folie darf aber ein gewissen Tönungsgrad nich überschreiten.
Und der Tüv muss es abnehmen......
So jetzt alles zum Nachlesen, es geht doch es müssen bloß die Richtlinien eingehalten werden.
http://www.folienshop.cc/shpPfCnt.php?W=&sCI=101
Aber schwarz ist ja nicht gleich Schwarz es zählt der Tönungsgrad;) und klar habe ich doch oben geschrieben per Einzelabnahme
jap da hast schon recht:) mal sehen was H&M dazu meint;) Und villeicht kommt ja noch ein Back vom Fragesteller
Na aber nen Keil von glaub ich 15% darfst doch oder....???
@Pologti Wie meinst du das und WO?
a der obere Streifen an der Frontscheibe Namens Keil ist doch noch erlaubt!
das einzige was ich mal an tönung der vorderen seitenscheiben gesehen habe ist ein ich wills mal boomerangförmig ausgeformte tönung. weiss nur nicht ob die in deutscheland erlaubt ist. frontscheibe definitiv nur der obere blendstreifen...
ja die ist erlaubt an den Seitenscheiben aber mit den oberen Blendstreifen stimmt auch nicht so ganz du darfs auch unten was aufkleben wie schriftzüge usw sie müssen aber auch außerhalb des Sichtfeldes seien
ja der ist erlaub so lange er nicht im Sichtfeld ist und er die Prozentsatzregel einhält.
stimmt.
Der von Vwfreak gesetzte Link
http://www.folienshop.cc/shpPfCnt.php?W=&sCI=101
ist schon recht gut, was die Frontscheibe angeht aber nicht so ganz richtig.
Diese "Prozentregel" hat NICHTS mit der beklebbaren Scheibengröße zu tun, sondern wann eine Folie eine ABG (allgemeine Bauart-Genehmigung) als Scheibenfolie haben muss oder nicht.
Ist EINE Folie größer als 10% der Scheibe, oder ist sie größer als 0,1 m², dann muss die Folie eine Bauartzulassung haben. Man kann auch mit unzugelassenem DC-Fix eine Scheibe komplett bekleben, wenn man anschließend kleine Schnitte einfügt und dadurch nicht mehr eine Folie auf der Scheibe hat, sondern 15 einzelne Folien-(Stücke).
Wenn kein Folienstück größer 10%/0,1m² ist, ist das zulässig, weil dann die Folie keine besondere Genehmigung mehr benötigt.
Bei der Front- und den vorderen Seitenscheiben gibt es den ausschließlich den "Sichtbereich" zu beachten.
Alles, was außerhalb dieses "Sichtbereiches" ist, darf komplett undurchsichtig sein, alles was innerhalb dieses Sichtbereiches ist, muss eine bestimmte Durchsichtfähigkeit haben.
Somit sind diese Bumerang-förmigen Folien auf den vorderen Seitenscheiben schon zulässig, sofern sie nicht den "Sichtbereich" verdecken.
Ebenso wie Folien auf der Frontscheibe oben oder auch unten zulässig sind, sofern der "Sichtbereich" immer noch frei bleibt.
Ein 10% darf beklebt werden, ist komplett falsch, ist die Scheibe sehr klein, dann können bereits weitere 10% Sichteinschränkung zu viel sein und unzulässig.
Ebenso wie die oft gehörten "max. 10cm von oben" auch schon deutlich zu viel sein können.
Das ärgerliche ist allerdings, dass dieser "Sichtbereich" nur relativ aufwändig ausgemessen werden kann. Ausgehend von der "mittleren Augenhöhe" über dem Fahrersitz einen bestimmten Winkel nach oben und unten und jeweils 90° zu den Seiten.
An genaue Angaben kommt man leider nicht heran, weil das Ganze in einer DIN vermerkt ist und diese DIN man nur für relativ viel Geld vom Beuth-Verlag bekommt.
Allerdings liegt die bei jedem größeren TÜV der Dekra und mit Freundlichkeit und wenig los schaut ein Sachverständiger da mal rein und kann am Fahrzeug zeigen, was noch geht und was nicht.
Als Hilfsmittel an der Frontscheibe kann der Scheibenwischer dienen. Da der "Sichtbereich" auch bei Regen frei sein muss, ist das Wischfeld ein recht guter Anhaltspunkt: alles was oberhalb des Wischfeldes an Scheibe existiert, kann "verdeckt" werden - wie weit man tiefer darf, sollte nachgefragt werden.
Weiterer Anhaltspunkt sind serienmäßige "Blendkeile", also Tönungen, die man als Zubehör mit bestellen kann, zB. im Rahmen eines "Sommerpakets" oder wie auch immer.
Aber hier gilt aufpassen, es muss schon eine "EU-Scheibe" sein, an der man nach misst. Es gibt zB. im Zubehör auch "US-Scheiben", die deutlich stärker eingefärbt sind oder einen deutlich breiteren Blendkeil haben, weil in den Ländern andere Vorschriften gelten.
Die wurden dann "aus Versehen" im Austausch einer defekten Scheibe über die Teilkasko eingebaut. Sind aber am Prüfzeichen auf der Scheibe eindeutig identifizierbar.
Vorteil dieser falschen 10%-Regel ist, dass viele Polizisten auch nur dies als "richtig" kennen und man damit oft durchkommt, obwohl diese 10% vielleicht zu viel sein könnten. Kommt man an einen Profi auf dem Gebiet, dann ist eventuell doch Seife bücken angesagt.
Danke