Anschnallen beweispflichtig?
Hallo, ich bin vor ein paar Wochen angehalten worden. Die Beamten sagten, ihr Kollege in Zivilkleidung hätte ihnen durchgegeben, dass ich nicht angeschnallt gewesen sei. Tatsächlich war ich aber angeschnallt, wie die Beamten, die mich dann anhielten, auch gesehen haben. Die 30,- € wollte ich aus diesem Grund natürlich nicht zahlen- ich bin doch im Recht! Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung bekommen! Zu den 30,- sind noch 23,50 € Gebühr??? gekommen. Lohnt es sich, hier Einspruch einzulegen bzw. einen Anwalt einzuschalten?
WEnn du allein im Wagen gesessen hast wird es schwer denn du bist allein ohne Zeugen!
Sicher bist du im Recht aber wie willst du das durchsetzen!?
Dasselbe haben sie bei mir mal versucht!
Da fuhren sie hinter mir her und der im alten Polo ohne Klima war alles beschlagen!
Dann halten sie mich an und sagen sie hätten von hinten gesehen das ich nicht angeschnallt war!
Dabei haben sie nichtmal gesehen das auf der Rücksitzbank drei Kumpels saßen!
Da waren sie ganz ruhig auf einmal denn die bestätigten den Herren in grün das ich angeschnallt war und bin!
Fazit nur Koruption in Deutschland!
De Jungs müssen eben auch nur Steuergelder eintreiben und das mit allen Mitteln!
Nen Kumpel von mir musste wegen Ruhestörung 30€ zahlen am Tag auf nem Supermarktparkplatz!
Er führte mir die Lautstärke des Radios vor wie er es hatte und es war allemal Zimmerlautstärke!
Kommen langsam in Osteuropäische Verhältnisse!
Tut mir leid für dich aber wirst wohl keine Chance haben aber wenn du nen guten Anwalt kennst frag ihn doch mal ob er da was machen kann!
Da steht Aussage gegen Aussage. Einen Anwalt würd' ich da allen Falls bei einer bestehenden VERKEHRS!- Rechtsschutzversicherung und deren schriftlicher Kostenübernahmeerklärung einschalten ... sonst wird's nur noch eklig teurer.
Durch Deinen Widerspruch gegen das VerwarnungsgeldANGEBOT wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren automatisch ins Bußgeldverfahren übergeleitet ... und dadurch sind dann zusätzliche Verwaltungsgebühren in genannter Höhe fällig.
"Aussage gegen Aussage" gibt es nicht, ein (Gerichts)-Verfahren ist keine demokratische Abstimmung, sondern hat was mit Glaubwürdigkeit der Zeugen zu tun.
Hier wurde von Zeugen gesehen, dass Du nicht angeschnallt warst, somit bist Du nachweispflichtig,
- dass Du es doch warst, zB. durch unabhängige Zeugen, oder
- dass sich die vorhandenen Zeugen geirrt haben müssen oder können