Privatparkplatz
sehr geehrte damen und herren,
besteht die möglichkeit, bei der zuständigen gemeinde, einen parkplatz vor dem eigenen grundstück zu erwerben.
wenn ja, wie hoch sind die damit verbundenen monatlichen kosten?
mit freundlichen grüßen
klaus-d. kubenka
Das musst du deine Gemeinde fragen;)!!!
Einen Parkplatz auf einer öffentlichen Strasse?
Den kann evtl. ein Schwerbehinderter mit Merkmal aG beantragen.
Aber:Das ist im Normalfall auf keinen Fall möglich.
Wenn man Strassenanlieger ist,sollte es doch kein Problem sein sich auf dem eigenen Grundstück einen Parkplatz anzulegen.Das Kostet natürlich etwas für Bordsteinabsenkung und Anlage des Parkplatzes.
Ich habe für einen Doppelplatz ca 7500 € hingelegt.
habe ich mir schon gedacht, aber vielleicht gibt es jamand, der das etwas genauer beschreiben kann!
Wenn du selbst behindert bist ,oder eine behinderte Person in deiner Familie hast mit Ausweis Merkmal aG.
kannst du so einen Parplatz bei der Stadt beantragen.Da kommt dann der Eigenbetrieb,zeichet eine Parkplatzumrandung auf den Asphalt und stellt ein Schild mit einer Nummer auf.Das gilt solange,wie die Behinderte Person dort wohnt/lebt.Da darf dann nur das eine Auto aus dem Bescheid stehen.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht ,in Deutschland ist es rechtlich nicht möglich sich einen Parkplatz am Straßenrand zu mieten oder vermietet zu bekommen,besonders nicht auf öffentlichen Strassen!
Kann Manni0231 nur zustimmen. Einen eigenen Parkplatz auf dem Grundstück hat viel mehr Sinn wenn man die Möglichkeit dazu hat. Das kostet etwas mehr, aber dann hat man ein für alle Mal ruhe. Wenn du von der Gemeinde wirklich einen Parkplatz bekommst wirst du immernoch das Problem haben das trotzdem dort Leute Parken die das Schild nicht sehen oder die Gemeinde sich das Recht vorbehält die den Stellplatz wieder weg zu nehemen.
Im ÖFFENTLICHEN Verkehrsraum kann kein Parkplatz für private Zwecke - z.B. für Anlieger - "angemietet" werden.
Da bleibt Dir nur die Anlage eines Stellplatzes auf eigenem Grundstück oder die Anmietung eines Solchen von einem privaten oder gewerblichen Stellplatz-/Garagenvermieter auf NICHTÖFFENTLICHEM Grund (Privatparkplatz z.B.)
Ein PRIVAT-Parklatz im ÖFFENTLICHEN Straßenbereich sollte doch schon anhand der Worte eindeutig zu beantworten sein.
Da sind schon in den 90ern sämtliche sogenannten Privilegierten-Parkplätze (zb: das bekannte "Arzt") abgeschafft worden und jetzt, wo Parkplätze immer mehr Mangelware werden, will man das ohne jede öffentliche Notwendigkeit aus persönlicher Bequemlichkeit haben?
Oder gibt es ein öffentliches Interesse, dass Du einen derartigen Parkplatz beanspruchen könntest?