Bekommt man einen Nummernschildhalter unter Garantie umsonst?
Hallo! Ich streite mich gerade mit meinem Verkäufer. Wir haben vor 3 Monaten einen nagelneuen X5 gekauft und nun ist der Kennzeichenhalter hinten kaputt. Ich bin der Meinung, dass das Autohaus uns einen Halter kostenlos geben soll, wenn ich schon soviel Geld für ein Auto ausgebe mit Garantie und ein treuer Kunde bin. Es geht halt ums Prinzip. Aber wie ist es rechtlich gesehen? Ist ein Nummernschildhalter aus Edelstahl ein Verschleißteil? Danke!
Nee, ein Verschleißteil is' das nicht ... aber wiiie bitte geht ein Edelstahlteil denn einfach so kaputt??!!
Wenn's mechanisch deformiert ist, z.B. durch einen Rempler, is' nix mit Garantie-/Gewährleistungsanspruch. Du kriegst ja auch einen Unfallschaden nicht auf Garantie/Gewährleistung ersetzt. .. oder etwa DOCH?!
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Das Autohaus zumindest ist ein "Profit-Unternehmen" .. wenn die Jungs dort Alles verschenken würden - z.B. an "treue Kunden" - wären sie sehr schnell pleite; weil sie freiwillige Leistungen kostenmäßig nicht auf den Hersteller abwälzen können
Meine Meinung ist wenn das Autohazs ein Profit Unternehmen wäre sollten sie in der heutigen Zeit etwas Kundenorientierter denken. Also du kaufst da einen X5 und bekommst so einen läpische Kennzeichenhalterung nicht neu? Also ich würde mal zu einem anderen Händler fahren und dem das auch sagen. Das kann doch nicht sein. Service Wüste Deutschland. Ich würde ihm echt spüren lassen das du nicht mehr länger Kunde sein wirst. Wenn du einen neuen Wagen brauchst bekommst du wieder einen Kaffee? Ne Ne...... Bei der Konkurenz wirst du mit Sicherheit mit Kußhand genommen.
Reden wir hier von dem Rahmen,der das Nummernschild hält,oder einem darunterliegendem Teil?
@ Cruisermac - was hat das mit Service bzw. Servicewüste zu tun?
Da kommt jemand nach 3 Monaten und sagt:
"Gib mal neu, ist kaputt!"
Ein Kennzeichenhalter geht ja nun mal nicht so "von alleine" kaputt.
Und ein typisches Verschleißteil ist das ja auch nicht - oder wechselst Du jeden Tag das Kennzeichen?
Also wäre erstmal interessant WARUM bzw. WODURCH das Teil kaputt gegangen ist!
Erst dann kann man sagen ob der Händler im Rahmen der Garantie bzw. der Gewährleistung das Teil ersetzen muß oder zumindestens sollte.
Wenn der Schaden z.B. die Folge einer Karambolage war - warum sollte der Händler dann das Teil ersetzen?
Das er aus Kundenfreundlichkeit so ein Teil rausgeben könnte ist die eine Sache - aber ob da ein rechtlicher Anspruch besteht unterliegt doch anderen Kriterien
Blecky
Hallo
Wenn der Händler jeden alles und sofort ohne zu fragen auf Garantie oder der Nettigkeit wegen ersezt, ist der bald Dicht. Gleiches gilt für einen Kennzeichenhalter. Hab meinen Wagen auch beim Honda Händler gekauft und lasse den Regelmässig dort warten. Alles was Umsonst bekommt ist ne Tasse Kaffee, alles kost sein Geld
Gruss HoAcc
Wenn es wirklich nur dieser Halter des Nummernschildes ist,versteh ich das erst recht nicht.Auf diesen Schilderhaltern steht doch schließlich die Werbung des Händlers drauf.Und sein Geschäft wird wohl jeder ins rechte Licht setzen wollen.
Rechtlichen Anspruch.... Ja genau. Das ist genau das bürokratische falsche denken. Ich als Händler denke das ich mir wegen so einer Kleinigkeit nicht meinen Kunden versau. Andere sagen: Setzen Sie sich. So erlären sie mal wie das passiert ist und dann schauen wir ob sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ich ja kein Verschleißteil wisswen sie.
So sehe ich das auch. Danke. Dachte ich wäre hier mit meiner Meinung allein.
ein hr
Die Frage war aber ob ein rechtlicher ANSPRUCH besteht! Und wenn man schon so einen Anspruch geltend machen will dann muß man sich eben solche Fragen nach dem "wie und warum" gefallen lassen. Wie oben schon geschrieben (siehe letzter Absatz meines Postings) - ich persönlich würde mir als Händler wegen so einem Teil auch nicht ins Hemd machenm - allerdings käme es mir auch drauf an wie der Kunde auf mich zukommt! Und wenn ich in der Frage zwischen den Zeilen lese, z.B. "Streite mich mit dem Verkäufer" oder "es geht ums Prinzip" - sprich, wenn der Kunde wegen einem paareurofuffzig-Teil so einen Aufriss macht, dann kann es gut sein das ich da als Händler auch plötzlich sehr auf Prinzipien rumreiten würde! Wie man in den Wald reinruft so schallt es heraus und nicht immer verhält sich der Kunde König auch königlich...
Nee, tust Du nicht! Aber es war nach einem rechtlichen Anspruch gefragt! Und ein solche unterliegt nunmal bestimmten Bedingungen!
Wenn man es so genau nimmt,ist ja der Träger nicht mal beim Kauf inbegriffen.Er ist lediglich eine Zugabe des Händlers.Und auf Werbegeschenke dürfte es wohl eh keine Garantie geben.
Trotzdem ist der Streit darum,und die Frage dazu Kinder....e.Egal von welcher Seite man das betrachtet.
Es lohnt sich auch nicht,deshalb hier untereinander Stress zu machen.
Gruß