Parkendes Fahrzeug angekratzt beim Rausfahren
ich habe ein geparktes Auto an der hinteren Stossstange angefahren, beim Rausfahren aus meiner Einfahrt. Das geparkte Auto stand sehr knapp, wenn nicht sogar ein Stueck in meine Ausfahrt rein. Meine Ausfahrt ist allerdings sehr breit und hat die Breite einer Garage und direkt danebenliegenden Carport. D.h. wenn ich aufgepasst haette haette ich genügend Platz gehabt zum rausfahren.
Die Strasse war mit Schnee zugeschneit und es gab einen grossen Schneehaufen auf meinem Grundstück, was meine Einfahrt Platzmässig kürzer erscheinen liess.
Dummerweise ist mir das schwarze (fast neue) Auto in der Nacht nicht aufgefallen und ich bin rausgefahren wie immer.
Habe ich eine Chance, dass die Parkerin eine Teilschuld hat. Ich habe ein Photo gemacht, hab aber keine Ahnung, wo ich da noch nachfragen könnte.
Um mal eins vollkommen klar zu stellen:
- Wenn jemand ein stehendes Auto anfährt und beschädigt, ist es seine alleinige Schuld, und wenn er der Kaiser von China ist und das andere Auto unberechtigt in seinem Schlafzimmer stand.
Man darf anderen Leuten ihre Sachen einfach nicht beschädigen. Punkt.
- Wer sich von der Unfallstelle entfernt, ohne eine 'angemessene' Zeit auf den Besitzer des angefahrenen Wagens zu warten, oder ihm nach dieser Zeit einen Zettel mit den Angaben zu seiner Person zu hinterlassen und dann zusätzlich den Vorfall umgehend der Polizei zu melden, hat den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens von einer Unfallstelle erfüllt.
Der recht rührenden Geschichte ist nun leider eins nicht zu entnehmen: Was ist der derzeitige Stand der Dinge aus rechtlicher Sicht?
Wurde eine angemessene Zeit gewartet?
Wurde dem Besitzer eine Nachricht hinterlassen und der Vorfall der Polizei gemeldet?
und wo ist 2. ??
.. zwischen 1. und 3. .. is' nur nicht "etikettiert"
Wozu gibt's denn KFZ-Haftpflichtversicherungen??
Eine Teilschuld des "Falschparkers" wirst Du da nicht geltend machen können; sonst könnte ja Jeder den Anderen schädigen, nur weil der einen (kleinen) Fehler beim Abstellen seines Fahrzeugs gemacht hat.
oh mann, wenn ich beim winterdienst jedes ungünstig geparkte fahrzeug einfach wegrammen würde, und die schuld beim anderen suchen wollen würde, könnte ich mir aber was anhören.
wobei das sicher ein lustiger gedanke ist. diff.-sperren rein, schild runter, vollgas und ohne gnade drauf los. dann ist die straße wirklich frei.
hier haben wir oben aber einfach nur einen klassischen fall von unfallflucht und fahrerischem unvermögen.
Wie meine Vorredner schon sagten, du hast ein parkendes Fahrzeug angefahren und bist Schuld. Nur weil Jemand falsch parkt, darf man ihn noch lange nicht wegschieben, ggf. die Polizei anrufen damit die ihn abschleppen, wenn er sehr behindert. Du solltest dazu stehen und nicht versuchen dem noch eine Schuld unterzujubeln.
Beispiel:
Mein Vater stand mit seinem Wagen in einem Wendekreis (absolutes Halteverbot wenn nicht anders Ausgeschildert)
Die nette Dame aus der Nachbarschaft ist mit Vollgas (ca. 60km/h) aus ihrer Garage voll auf den Wagen meines Vaters gefahren. Es war dunkel, der Wagen stand aber unter einer Straßenlaterne, die Nachbarin war auch der Meinung sie wäre im Recht, da mein Vater da ja gar nicht stehen dürfte also hat Sie die Polizei geholt:
Sie 100% Schuld (Auf stehendes Hindernis aufgefahren)
Mein Vater 10€ Verwarnungsgeld für behinderndes abstellen des Fahrzeugs, 0% Schuld am Unfall!
Sollte den Sachverhalt geklärt haben.
Die Schuldfrage ist ohne jeden Zweifel,
aber hier geht es nicht nur um Schuld, sondern auch um Haftung - das ist was anderes.
"Kommt es wegen eines ordnungswidrig abgestellten Autos zu einem Unfall, haftet der (falsch parkende) Autofahrer anteilig mit"
Quelle: http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=934
"... Wer sein Auto dennoch dort parke, hafte nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr. Daher seien 25 Prozent Mitverursacheranteil angemessen. "
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,261902,00.html
Ja, ich weiss, dass ich das auto nicht anfahren darf nur weil es da steht. Haette sie meine Einfahrt voll zugeparkt, haette ich das Auto wenigstens gesehen.
Hilft alles nix. Der Schaden ist zu klein fuer die Versicherung und gross genug, dass er mich ärgert. Die wird bestimmt nicht mehr dort parken...
Wenn "die" eine Anzeige erstattet, dann wirst Du die nächsten 6 Monate da nicht mehr entlang fahren - und woanders auch nicht.