Führerscheinentzug
Ich denke auch,das da einiges nicht zusammen passt.
Kein Polizist nimmt Dir den Führerschein ab,ohne das zu begründen und Dir den weiteren Ablauf zu erklären.
Ich musste mein führerschein ohne gerichtsurteil abgeben.Weil mein Lebenspartner damals haschisch konsumiert hatt.Er hatt sich selbst angezeigt,und wurde zu einer geldstraffe verurteilt.Da ich nur dabei gessesn habe und mal probiert habe wurde mein verfahren eingestellt ich musste aber trozdem mein führerschein abgeben.Kann ich ihn ohne MPU wieder bekommen?Habe von verschiedenen Personen gehört das dies nicht rechtens war.Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüssen
Petra Bergmann
Wegen Haschischkonsum eine strafreduzierende Selbstanzeige mit dann doch noch Geldstrafe und wegen einmaligem Probierkonsum ein Fahrerlaubnisentzug ...
... und die Erde ist eine Scheibe.
Endlich aufhören, damit die Rübe zwischendurch auch mal wieder klar werden kann und dann die Fahrerlaubnis neu beantragen. Ob eine MPU und/oder ärztliche Gutachten angeordnet werden, wird man dann erfahren.
Sollte die Erde doch eine Scheibe sein, dann zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und den Fahrerlaubnisentzug auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Ich habe damit nie angefangen.Ich habe garkeine strafe bekommen nur mein Lebenspartner.
Hallo,
da hast du aber richtig Pech gehabt.Vieleicht kannst du einen Einspruch dagegen einlegen!Ich denke mal,das die Führerscheinstelle deine Fahrerlaubnis eingezogen hat,und nicht die Polizei,oder ??
Rechtens isr es aber auf jeden Fall,da der Konsum von BTM zugegeben wurde,kann die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis einziehen.Ich denke,das du an einer MPU nicht vorbeikommst.Wenn du im Rechtschutz bist,würde Ich mich mal mit einem Rechtsanwalt kurzschließen,vieleicht ist da ja was zu machen,gesetzt des Falls,du bis noch nicht irgendwie anders im Straßenverker aufgefallen,und man kann sich ander arrangieren!
Wünsche dir dafür viel Glück,und hoffe Ich konnte die weiter helfen.Bis dann,
D.Görtz
Konsum ist in Deutschland straffrei.
Da Dein Lebenspartner trotz Selbstanzeige eine Strafe bekommen hat, war/ist er nicht nur ein Konsument.
Keine Strafe bedeutet nicht zwingend Freispruch wegen nachgewiesener Unschuld, sondern kann auch Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit / mangels ausreichendem öffentlichem Interesse bedeuten. Umgangssprachlich: Schuld ja, aber strafrechtlich (noch) nicht relevant.
FE-Entzug gibt es bei harten Drogen (alles außer Haschisch), bei im Straßenverkehr mehrfach Auffälligen oder bei hohen Blutwerten aufgrund entsprechendem (Dauer)-Konsum.
Einmaliger Probierkonsum ohne Fahrtätigkeit ist ohne jede Folgen und lässt sich zB. anhand einer Blut- oder auch Haaranlyse sehr leicht nachweisen.
In dem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sind die Gründe für den Entzug aufgeführt und eine Rechtsbelehrung zur Widerspruchsmöglichkeit.
Da gegen den Fahrerlaubnisentzug nicht vorgegangen wurde, müssen die im Schreiben angegebenen Begründungen wohl nicht so falsch gewesen sein.
Es fehlen sehr viele Details in Deiner Beschreibung, auffälliger weise genau die, die eine genauere Klärung möglich machen lassen.