Kann ein alkoholisierter Fußgänger den Führerschein verlieren?
ja, das stimmt tatsächlich...
Da du auch als Fußgänger am Verkehr teilnimmst, wenn du ne straße überquerst oder so, könntest du ja genauso in ein auto reinlaufen, dass nicht mehr bremsen kann....
Würde mich mal interessieren, ob das stimmt. Meine Freundin behauptet nämlich, dass man auch den Führerschein verlieren kann, wenn man betrunken zu Fuß unterwegs ist. Weiß da jemand was darüber?
Ob das nun schon gilt bin ich mir nicht mehr sicher:
Vor einiger Zeit wurde diskutiert, stark Alkoholisierten Personen den Führerschein auch als Fußgänger zu entziehen wenn der Grad der Alkoholisierung auf regelmäßigen Überkonsum schließen lässt.
Das wäre dann somit Analog zu anderen Drogen...
Ob das in Ordnung und realistisch ist... ?
LG!
@pitbull: Hurga?
Hallo Susura,
gemäß Rechtslage bzw. Polizeigesetz kann die Polizei einem alkoholisierten Fußgänger den Führerschein zur Gefahrenabwehr zwar nicht entziehen, kann ihn jedoch sicherstellen. In der Regel bekommt man den Führerschein dann auf dem zuständigen Polizeirevier wieder, wenn zur Gefahrenabwehr kein Grund mehr besteht. Soweit zur Theorie. Man muss allerdings davon ausgehen, dass die Beamten einen solchen Vorfall aktenkundig machen.
Somit kann es dann auch zu einem dauerhaften, befristeten oder vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde kommen. Beispielsweise dann, wenn die Person nachweislich (z.B. durch eine amtliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung) als Kraftfahrer für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr für ungeeignet erachtet wird.
Übrigens: Auch wenn man beim Führen eines Motorbootes im alkoholisierten Zustand von der Polizei angetroffen wird, verliert man seine Fahrerlaubnis. Es ist sogar möglich, seinen Führerschein zu verlieren, ohne überhaupt am öffentlichen Verkehr teilgenommen zu haben, weder als Fußgänger, noch als Radfahrer. Beispielsweise dann, wenn man gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt und man davon ausgehen muss, dass Drogen konsumiert werden. Bei Verstößen gegen das BtMG können die Behörden daher eine MPU anordnen. Fällt diese negativ aus, oder wird ein regelmäßiger Konsum von Drogen nachgewiesen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es gibt neben dem alkoholisierten Führen eines Kraftfahrzeugs also durchaus noch andere Möglichkeiten, den Führerschein zu verlieren. Es liegt zudem ein Gesetzentwurf der CDU vor, den Entzug der Fahrerlaubnis generell als Sanktion im Rahmen eines verschäften Jugendstrafrechts einzuführen. Selbst als Beifahrer kann man den Führerschein verlieren. Hierzu gibt es entsprechende Gerichtsurteile, die in der Berufungsverhandlung vom Verwaltungsgerichtshof auch bestätigt wurden (VGH Az 10 K 3224/05). In diesem konkreten Fall wurde der Beifahrer in einer Polizeikontrolle nachweislich stark alkoholisiert und positiv auf den Konsum von Cannabis getestet. Das zuständige Landratsamt entzog der Person daraufhin die Fahrerlaubnis sogar ohne MPU.
hallo habe meinen führerschein seit einem jahr wieder ohne auflagen meine akte wurde geschlossen . im august diesen jahres wurde ich schlafend im gebüsch von der polizei mit 3 promille aufgefunden die polizei hat dieses der führerscheinstelle weitergeleitet die sich bei mir meldete mit dem vorwand und einer verfügung bei mir gemeldet ich sollte nochmal zu mpu .weitern möchte ich noch sagen das ich in keinster weise verksunwidrich gehandelt habe könnt ihr mir was dazu sagen vielen dank im vorraus
Wärst Du mit dieser Promillezahl im Straßenverkehr aufgefallen, wäre die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden.
Ab 1,1 Promille Kraftfahrzeugführer;
ab 1,6 Promille Fahrzeugführer (ohne "Kraft", also zB. Radfahrer);
ab "Volltrunkenheit" jedweder Verkehrsteilnehmer, je nach Bundesland (und zugehörigem OLG-Urteil) liegt diese "Volltrunkenheit" bei 2,1 bis 2,4 Promille und Fußgänger sind auch Verkehrsteilnehmer.
Da hier durch das Schlafen in einem Gebüsch keinerlei Teilnahme am Straßenverkehr vorgelegen hat, wurde Deine Fahrerlaubnis (noch) nicht entzogen.
Drei Promille sind ein sehr ordentlicher Wert, hier liegt ohne jeden Zweifel eine ganz erheblich Alk-Gewöhnung vor. Ohne eine Gewöhnung an Alk kommt man nicht mal mehr mit 1,6 Promille bis zu einem Gebüsch, da fällt man gleich um.
Hier liegt auch ein Voreintrag vor. Da erst vor Kurzem (weniger als 5 Jahre) "ohne Auflagen erteilt" wurde, gab es vor nicht allzu langer Zeit irgendwas zwischen 1,1 und knapp unter 1,6 Promille, oder etwas mit weichen Drogen.
Verwertbarer Voreintrag auf Rauschmittel und dann mit erheblicher Alkoholisierung aufgefallen, da muss die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) reagieren, da existiert auch keinerlei Spielraum oder Auslegungsmöglichkeit für die FEB mehr.
Nennt sich "begründete Eignungszweifel" und es kommt zur MPU-Aufforderung um Dir die Möglichkeit zu geben, diese Zweifel auszuräumen oder eben nicht und bei nicht wird in der weiteren Folge die Fahrerlaubnis (FE) entzogen.
Wird die FE aufgrund einer negativen (oder nicht durchgeführten) MPU entzogen, kann die FE praktisch sofort neu beantragt werden. Bei dieser Neuantragstellung werden dann weitere Auflagen genannt - das Bestehen einer MPU.
Sollte die Auflage eine MPU mit Alk-Fragestellung sein, dann muss zu deren Bestehen mindestens 6 Monate Abstinenz oder 12 Monate "kontrolliertes Trinken" (kT) nachgewiesen werden.
War der erste FE-Entzug aufgrund von Drogen, dann benötigt man wegen Mischkonsum 12 Monate Abstinenznachweise für Alk und Drogen als Grundvoraussetzung, um eine MPU überhaupt beginnen zu können.
Hier solltest Du mal tatsächlich "in Dich gehen" und Dein Konsumverhalten überdenken. So wie es bisher ausschaut, ist das Bestehen einer MPU innerhalb der gesetzten Frist von 6 bzw. 8 Wochen ziemlich unmöglich. Allein die Vorbereitung der MPU dürfte deutlich länger brauchen.
Du hast jetzt die Möglichkeit,
- die angeordnete MPU zu bestehen
nicht zu bestehen und dann regelmäßig immer wieder eine MPU machen zu dürfen, bis Du mal eine bestehst - teurer Spaß
auf die Fahrerlaubnis freiwillig zu verzichten, bei der FEB vor dem MPU Termin abzugeben, Dich auf eine MPU vernünftig vorzubereiten und dann in einigen Monaten die nach Neubeantragung die geforderte MPU dann zu bestehen.
Der freiwillige Verzicht spart etwa 500 Euro, knapp 400 für die jetzige MPU und rund 100 für den FE-Entzug, wenn die MPU nicht bestanden wird.
Du solltest vielleicht eine Infoveranstaltung der Organisation besuchen, bei der Du die MPU machen möchtest und bei einem Vorgespräch klären, ob überhaupt für Dich eine Chance besteht, bei Deiner Vorgeschichte auch ohne mehrmonatige Abstinenznachweise oder kT-Buch eine MPU bestehen zu können.
(Würde mich wundern - aber wir haben bald Weihnachten)
erstmal vielen dank die führerscheinsteel weiss das ich alkohohl krank bin ich verstehe das nicht oder bin auch uneinsichtig ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen woher nimmt die behörde sich das recht mich vorzuverurteilen was haben wir für gesetze ich habe bis apriel letzten jahres 1 jahr alle drei monate eine haarprobe abgegeben habe ein jahr spychlogische gespräche geführt war über ein jahr in der selbsthilfe gruppe ich habe alles gemacht was der tüf nord von mir verlangte dann hatte ich am 4 august letzten jahres die mpu bei der ich inhalb von 5 minuten als durchfall kandidat abgestempelt wurde so was merkt unf fühlt man dann kamen natürlich die idiotischen fragen wieviel ich den rauche eine beziehug führe und so weiter dann fragte ich mal nett nach bei der dame ob sie vieleicht mal in meine akte geshen hat das ich die haarproben abgegeben habe die gespräche hatte und zu gruppe war antwort der guten frau nei das habe ich nicht gelesen nun frag ich wuch was ist das für einverhalten na ja zu kotzen dann kam nach ca 7 wochen das gutachten in dem stand dann das es zu erwarten ist das ich wieder betrunken fahre supper ganz toll dann bin ich trotz schlechten gutachten damit zur führerscheinstelle die fragr mich wie es aussieht ich sagte nicht so gut dann hat sie sich das gutachten durchgelesen sagte dann nach ein paar minuten sie haben alles gemacht was der tüv nord verlangte und es dauerte nicht lange und ich hatte meinen führerschein wieder zu auflage bekamm ich von oktober bis anfang april diesen jahres drei urin proben abzugeben die waren alle okhabe sie bei der führerscheinstelle abgeben dann sagte die gute frau alles ok nun können wir ihre akte schliessen ich habe keine lust auf eine neue mpu warschleinlich bringt jetzt eine mpu auch nichts noch 10 tage dann bin ich drei monate trocken dann könnte ich eine haarprobe abgeben ich klar bin ich stark alkoholkrank habe vor drei monaten noch mal die bremse gezogen bin zur entgiftung habe mir von dort aus einenn freiwilligen beschluss übers gericht geben lassen der jetzt für ein jahr gültig ist ich fühle mich vorverurteilt und ungerecht behandelt man kan doch einen menschen ohne staftat nicht verurteilen aber die führerscheinstell kann das wohl heute habe ich noch mit einen rechsanwalt telfoniert der nur für das verkersrecht zuständig ist der sollte es ja wissen also um die mpu komme ich wohl nicht rum darf aber zurzeit fahren bischen noch da ich ja jetzt in einer geschlossenen einrichtung bin habe ich aus rechtlichen gründen einen betreuer bekommen der so wie es der zufall will rechtanwalt ist dem habe ich den fall übergeben und kümmert sich seit wochen darum es kommt einfach nichts von der führerscheinstelle so jetz hab ich euch genug genervt nochmal vieln dank für deine antwort
Was soll denn von der FEB (Fahrerlaubnisbehörde - Führerscheinstelle) auch kommen?
Die haben keinerlei Spielraum oder Möglichkeit einer "wohlwollenden" Entscheidung. Hier ist die Vorgabe einer MPU zwingend gegeben. Würden sie das nicht machen, würde sich die FEB strafbar machen.
Alk hat bestimmte Auswirkungen, die bei Bekanntwerden eine entsprechende Reaktion, durch den Gesetzgeber zwingend vorgegeben, notwendig machen.
Bei Dir ist das der (Dein) vollständiger Kontrollverlust, wenn Du Alkohol konsumierst:
Durch den Voreinantrag hattest Du bereits nachgewiesen, dass Du eine erhebliche Problematik mit Alkohol hast, so problematisch, dass vollständiger Kontrollverlust entstanden ist und daraus hervorgehend keinerlei Trennvermögen zwischen Konsum und Kraftfahrzeugnutzung mehr vorhanden war.
Jetzt kommt ein Jahr später der nächste Nachweis von Dir, dass wieder ein vollständiger Kontrollverlust bei Alkoholkonsum vorhanden ist.
Mit 3 Promille in einen Gebüsch liegen ist doch kaum von Dir kontrolliert gewesen - also eine bewusst so von Dir gewünschte und gesteuert herbeigeführte Situation war.
Zwei mal - und das sind nur die von Dir! nachgewiesenen Situationen - nicht unerheblicher Alkohol-Konsum, beide male einhergehend mit einem vollständigen Kontrollverlust über Dein Denken und Handeln - und das sollen keine Zweifel an einer Fahreignung auslösen, die einer Überprüfung bedürfen?
Was das mit der "Strafe" an geht, so ist das auch falsch. Eine MPU mag für Dich nachteilig sein, ist aber keine Strafe, das sollte Dir eigentlich auch Dein Anwalt erklären und nachweisen können:
Die MPU ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, weil Deine Art von Alkohol-Konsum früher oder später gefährliche Auswirkungen haben kann.
Sei es, dass eine Trennung zwischen Konsum und Fahren nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden kann. Für das erhebliche Suchtpotenzial mit ständigen Rückfällen von Alk bist Du doch selbst das beste Beispiel.
Sei es, weil die Begleiterscheinungen des Konsums eine Gefahr darstellen. Bei Abhängigkeit ohne Alkoholgenuss entstehende körperliche Mangel- und Entzugserscheinungen, aus denen dann Konzentrations- und Handlungsstörungen entstehen.
Es geht in keinster Weise um die "Strafwürdigkeit" der Handlung Deines (nun auch wiederholten) erheblichen Alkohol-Konsums, sondern allein um eine Risikoeinschätzung.
Das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu geraten, weil Du den nächsten Kontrollverlust bekommen könntest.
Daher die MPU-Anordnung, um das Risiko bewerten zu können, um aus dem bisherigen Verdacht eine Gewissheit zu bekommen und gemäß der erhaltenen Gewissheit dann als FEB zu entscheiden: FE-Entzug oder nicht.
Natürlich darfst Du jetzt noch fahren, Deine FE ist noch nicht entzogen, aber es sollte doch klar sein, dass in Deinem Fall, in der aktuellen, wie auch noch einige Zeit andauernde Situation, dies nicht so bleiben wird.
Nur mal unter uns:
Du bist doch eine wandelnde Bombe - Du kommst (noch) nicht dauerhaft weg von dem Zeug und wenn Du getrunken hast, dann ist es doch nur reine Glücksache und Zufallshandlung, was Du machst oder lässt.
So "bewusst" und "kontrolliert", wie Du in ein Gebüsch zum Ausschlafen Deines Vollrausches gekippt bist, so hätte es doch genauso gut auch die linke Fahrspur von der A3 sein können.
Deine (bis zur MPU) durchgehaltene Abstinenz hat doch nur so lange funktioniert, wie der Druck eben dieser MPU vorhanden war. MPU erledigt, Druck weg und schon wird nur wenige Monate später mit 3 Promille im Gebüsch gelegen.
Du beschreibst es doch selbst: Du hast alles das gemacht, weil der und die dies gewollt haben - wann willst Du es denn für Dich machen?.
Wenn Du das für Dich selbst nicht tatsächlich! willst, hat das ohnehin keinen Sinn. Alles, was Du für die FEB, ein MPU-Institut oder den Führerschein machst, machst Du immer nur für andere und etwas anderes.
Wenn dies dann als erledigt abgehakt wird, wird auch der bei Alkoholkranken notwendige Druck "abgehakt" und es kommen "Ausrutscher".
Hake die Fahrerlaubnis erst mal für Dich ab, verzichte freiwillig darauf und Du sparst jetzt viel Zeit und Geld für eine ohnehin nicht von Dir zu bestehenden MPU und dem dann zwangsweise angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis - und den ganzen damit verbundenen Stress, der Dich von Deinen wirklichen Problemen und dessen Lösung nur ablenkt.
Bzw. gehe nicht zur MPU und lasse die Fahrerlaubnis dann wegen der Nichtteilnahme entziehen. Der FE-Entzug kostet zwar dann etwa 80 Euro, kann aber eventuell bei einer Neubeantragung/ Neuerteilung auch Vorteile haben.
Hier sollte Dein Fachanwalt Verkehrsrecht Deine Situation abklären und aufgrund Deiner individuellen Geschichte eine klare Empfehlung zum freiwilligen Verzicht oder zum zwangsweisen Entzug geben können.
Das wäre eine tatsächliche Hilfe für Dich, die er machen könnte.
Bringe jetzt Dein Leben ohne Alk erst mal auf die Reihe und dies heißt auf Dauer trocken und ohne einen Betreuer. Wenn dies einige Jahre funktioniert hat, kannst Du auch wieder über einen Führerschein nachdenken.
Deine Beiträge wären deutlich leichter zu lesen, wenn ein wenig auf Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen und Absätze geachtet werden würde.
Du möchtest hier kostenlose Hilfestellung erhalten, dann solltest Du auch einen entsprechenden Umgangs- und Schreibstil pflegen.
Umgang mit anderen, Respekt und Rücksichtnahme auf Dritte ist auch so ein grundsätzliches Thema, was Du beachten solltest um weiter zu kommen.
Solltest Du dich noch mal in einer derartigen Schreibweise äußern, wirst Du keine weitere Hilfe oder Hinweise von mir bekommen.
wie gesagt ich bin nochmals freiwillig in eine geschlossene einrichtung gegangen um wieder abstand vom alkohol zu bekommen was soll ich noch mehr machen um andere menschen so wie mich selber zu schützen mehr geht zur zeit nicht dann möchte ich dir noch sagen das ich keinen belehrungen mehr brauche es ist schon svchlimm genug das man diese scheiss sucht hat egal welche sucht deine belehrungen die du mir rüberbringst sind genauso wie von meinen vater so wie es aussiehst hast du ein problem mit suchtkranken menschen trotdem danke für deine antwort ich werde wieder schreiben was draus geworden ist mir ist es völlig egal wie es kommt ich werde keine mpu machen ich werde auch nicht meinen führerschein abgeben auch bei androhung von haft oder bussgeld ich lasse mich nicht aburteilen dieser weg mit den deutschen gesetzten gebt bis zum bitteren ende von einem gericht zum anderen auch wenn ich verliere auch wenn du recht haben solltest das ich verliere ich denke du kannst mit keiner sucht umgehen und urteilst auch im vorwege über mich tickene zeit bombe
Bußgeld?
Haft?
Gericht?
Kann es sein, dass Du überhaupt keinen Fachanwalt Verkehrsrecht involviert hast?
Es gibt kein Bußgeld.
Du hast keine Ordnungswidrigkeit begangen, somit gibt es keine Strafe und kein Bußgeld
Es gibt keine Haft.
Keine Verbrechen - keine Haft
Auch keine "Beugehaft" um die Herausgabe einer wertlosen Karte zu erzwingen.
Es gibt kein Gericht.
Wer zur MPU nicht antritt, der ist nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ist Gesetz - §11 Abs.8 FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Es gibt keine Einzelfallbewertung, somit auch keine Möglichkeit den FE-Entzug aufgrund einer MPU-Weigerung bei einem Gericht überprüfen zu lassen. Eine Klage würde ganz einfach abgewiesen, nicht zugelassen werden - weil es keine juristische Basis gibt.
Welchen Inhalt sollte Deine Klage haben, dass ein FE-Entzug unrechtmäßig wäre, wo er gesetzlich so vorgeschrieben ist - auch hier passiert ... nichts.
Das alles läuft völlig unspektakulär, keine Möglichkeit auch nur im Ansatz irgend einen Helden spielen zu können:
Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei Nichtteilnahme einer MPU den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen - damit ist sie dann auch sofort erloschen - und eine Frist von üblicherweise 3 Tagen geben, um den nun nur noch wertlosen Zettel mit der Aufschrift Führerschein einzuschicken oder abzugeben.
Dieses Schreiben wird mit ~80 Euro in Rechnung gestellt.
Sollte der Führerschein nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde fristgerecht vorliegen, wird im Rahmen einer Amtshilfe die Polizei los geschickt, das Ding bei Dir abzuholen.
Da erscheinen dann zwei Mann in der bekannten Uniform und klingeln. Kannst nun die Tür öffnen und den Führerschein den beiden geben - oder auch nicht.
Dieser Abholservice wird Dir mit ~100-120 Euro in Rechnung gestellt.
Wird der Führerschein nicht ausgehändigt, dann kommt das Ding in die Fahndungsliste. Taucht der dann nochmal bei irgend einer Behörde auf, wird der eingezogen.
Für Dich ist das Ding mit Erklärung des Entzugs der Fahrerlaubnis - dem ersten oben genannten Schreiben der FEB - ohnehin nur noch eine bunt bedruckte Karte ohne jeden Wert, abgesehen von einer persönlichen Erinnerung.
Dass die Rechnungen der FEB und Polizei für deren Tätigkeit bezahlt werden, dafür wird sogar dein Betreuer - immerhin ein Volljurist - sorgen. Der ist angeordnet, der muss sich darum kümmern, dass dies bezahlt wird.
Das war es dann, mehr passiert nicht und mehr kannst Du auch nicht passieren lassen. Keinen Sturm im Wasserglas nicht mal ein leichtes Schwappen.
Nur 200 Euro für Dich, um die sich Dein Betreuer kümmern wird, und ein Schreiben, dass das Ding für ungültig erklärt wurde und zur Fahndung ausgeschrieben ist. Mehr nicht; da ist selbst auf einer anonymen Beerdigung ohne Besucher deutlich mehr Action.
Mit der MPU-Anhörung hast Du eine Möglichkeit bekommen, Deine Eignung nachzuweisen. Wenn Du diese eine Möglichkeit nicht nutzt, dann ist der Rest ein völlig unspektakulärer, nach festen Vorgaben ablaufender Verwaltungsvorgang.
Du kannst dann dabei nur mitmachen, dann ist es billiger für Dich - oder nicht mitmachen, dann wird es etwas teurer für Dich.
Das ist Dir völlig freigestellt und niemand wird Dich hindern oder von Dir etwas "erzwingen" oder Dich irgendwie "bestrafen", wenn Du die Karte nicht heraus gibst. Warum auch, es ist doch dann nur noch eine wertlose Plastikkarte.
Kann es eventuell sein, dass Du schon eine etwas merkwürdig verschobene Realitätswahrnehmung hast?
Ich gebe Dir keine Belehrungen, nur Erklärungen und Tipps, was in einer Situation helfen kann und helfen könnte.
Irgendwelche "Action", die Du hier als Idee für den Falle des Fahrerlaubnis-Entzugs hast, hat doch mit der Realität nichts zu tun.
Du hast doch bereits einen FE-Entzug mit erlebt, da war doch keine "Action". Eine kleine Mitteilung an Dich und es war vorbei. Die FE war schneller weg, als Du es selbst mitbekommen hast und das wird jetzt auch wieder nicht anders sein.
Ich hatte nicht ohne Grund geschrieben, dass Du dich auf Dinge konzentrieren solltest, die Du (für Dich dauerhaft) verändern kannst. Die Fahrerlaubnis gehört nicht dazu - die ist heute schon Vergangenheit. Es fehlt nur noch die Rechnungshöhe für Dich und die kannst Du durch eigenes Handeln kontrollieren.
Und da ist es auch schon wieder, das Ding mit der Kontrolle über eine Situation oder dem (völligen) Kontrollverlust.
Den Entzug der FE kannst Du nicht mehr verhindern, den hast Du Dir selbst mit den 3 Promille unausweichlich eingehandelt. Aber Dir ist immer noch die Kontrolle darüber gegeben, ob das nun für Dich mit noch zusätzlichen, weiteren unangenehmen Folgen behaftet ist oder nicht.
Es liegt nur an Dir und Du hast noch einen sehr langen Weg vor Dir. So lange Du dich der Realität verweigerst, zB. die Schuld immer bei anderen suchst (Du und nur Du hast Dir das alles eingebrockt), zB. Dich als Opfer siehst (Du bist Täter), zB. Dich hinter der Krankheit versteckst (es ist eine Krankheit, aber wie bei jeder Krankheit muss man sich um die Genesung kümmern) hast Du nicht mal den ersten Schritt auf diesem Weg gemacht.
recht magst du ja haben an deiner stelle wenn du schon ausfallend werden musst würde ich erstmal genau lesen was ich geschrieben habe ich habe mich freiwillig in eine geschlossene einrichtung einweisen lassen um mehr abstand vom alkohol zugewinnen weisst du las einfach dein geschreibe ich würde nichts tun ok so wie ich dich einschätze bist du auch so ein kleinkarierter der alles mit sich machen lässt und nicht mal weiss was känpfen bedeutet also unterstele mir nicht das ich nichts unternommen habe ok alles gute und noch einen guten rat dem hab ich schon einigen gegeben mach dich mal schlau über suchterkrankungen und dann können wir vieleicht mal wieder schreiben leute mit deiner einstellung gibt es genug auf dieser welt du bist bestimmt so einer der gleich jeden alkoholiger als penner abstempelt na dann gute in deiner welt
Ich habe nicht geschrieben, dass Du nichts oder zu wenig machst. Ich bin nicht darauf eingegangen, weil es nichts an Deiner Situation verändert.
Die FEB ist hier durch den Gesetzgeber verpflichtet etwas zu machen und dieses etwas ist die Anordnung einer MPU.
Ob das, was Du derzeitig machst, oder genauer: seit dem Vorfall im August gemacht hast, so weit "gut" oder (noch) nicht ist, entscheidet ausschließlich der Gutachter bei der MPU.
So wie die Polizei nicht über den technischen Zustand eines Fahrzeugs - zB. ob eine zusätzliche Beleuchtung nun zulässig ist oder nicht - selbst entscheidet, sondern mittels dem sogenannten "Mängelschein" einen Sachverständigen wie zB. den TÜV bewerten lässt;
so wie ein Richter nicht den Wert eines strittigen Grundstücks fest legt - Kläger behauptet x Euro, Beklagter sagt y Euro - sondern dann einen entsprechenden Sachverständiger zur Wertfeststellung benötigt wird;
so ist eine Fahrerlaubnisbehörde auch weder fachlich noch formal (von ihren gesetzlich gegebenen Befugnissen her) in der Lage, einen (Deinen) physischen wie psychischen Zustand und Deine bisherigen Tätigkeiten in diese Rihtung in Bezug zur Fahrerlaubnis zu bewerten.
Da hier derzeitig in der aktuellen Situation berechtigte Zweifel und ein Verdacht (aber eben keine Tatsachen) zur Geeignetheit vorliegen, wird ein Sachverständigengutachten verlangt, das ist die MPU.
Dieses Gutachten verifiziert die Zweifel bzw. den Verdacht und sagt dann aus, ob das alles nun gut und mit den Vorschriften vereinbar oder eben nicht ist.
Es ist das völlig identisch gleiche Verwaltungsverfahren zur Klärung bzw. Überprüfung von Zweifeln, wie bei einem Zusatzscheinwerfer, bei dem unklar ist, ob das nun den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht oder nicht.
Wird diese Überprüfung verweigert, dann entscheidet auch die zuständige Behörde auf "unzulässig" (was nicht zulässig ist, das ist unzulässig - viele Varianten gibt es dabei nicht).
So wie bei einem unzulässigen Umbau eines Fahrzeugs dann die Zulassung des Fahrzeugs entzogen wird, wird bei einer Unzulässigkeit gegenüber den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ebenso die Fahrerlaubnis entzogen.
Es handelt um einen überall, in jedem Rechtsgebiet identischen Verwaltungsvorgang - völlig unabhängig, neutral und ohne jede Emotion, ob Du dies als ausfallend, ungerecht oder was auch immer empfindest.
Bei einer technischen Unzulässigkeit ist genügend "Abstand zum ursprünglich falschen Zustand" tatsächlich innerhalb weniger Minuten, durch Rückbau zu erreichen.
Bei einer Sucht mit physischen wie psychischen Auswirkungen ist dem leider nicht so. Du bist doch selbst noch nach Monaten wieder in das "ursprünglich falsche Verhalten" zurück gekehrt.
Und höre auf, auf "Krankheit" herum zu reiten, dieses Pferd ist tot. Natürlich ist es eine Krankheit, die Dich bis an Dein Lebensende begleiten wird und jeden Tag von Dir auf das Neue immer wieder gegen an gekämpft werden muss.
Aber diese Krankheit hast Du viele Monate vor Deiner ersten MPU schon gehabt und einige Monate nach der MPU und konnte in dieser Zeit recht ordentlich von Dir kontrolliert werden.
Und dann kam dieser Vorfall im August und nun müssen alle besondere Rücksicht auf diese Krankheit haben?
Irrtum, Du bekommst jede Rücksicht und Hilfe, während Du diese Krankheit kontrollierst, um diese Krankheit zu kontrollieren. Aber Rücksicht, Hilfe und Unterstützung ist weg, wenn Du nicht mehr gegen diese Krankheit an gehst, sondern sich ihr völlig hingibst und Dich auf drei Promille auffüllst.
Du hast doch jede Menge Hilfe, Vertrauen und auch Vertrauensvorschuss erhalten. Sogar die Fahrerlaubnis zurück bekommen, obwohl das MPU-Gutachten einen Negativ-Vermerk hatte.
Wie bist Du (und niemand anders) mit diesem Vertrauen und Vertrauensvorschuss umgegangen? Statt nun Einsicht zu zeigen, kommt ständig "Krankheit" und das Verstecken dahinter.
Du hast in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis zurück erhalten, weil Du diese Krankheit kontrolliert weil Druck vorhanden war - Deine erste MPU. Jetzt versteckst Du dich hinter dieser Krankheit, wenn von mir etwas Druck aufgebaut wird.
Wobei hier mein "Druck" nur Schreiberei in einem virtuellen Raum ist, weit weg von jedem realen Druck wenn es um die eigene Existenz in der realen Welt geht.
Aber bleiben wir doch noch bei der Krankheit.
Die ist bei Dir so erheblich vorhanden, dass Du einen Volljuristen als Betreuer an die Seite bekommen hast.
Deine Krankheit ist einerseits so schwer, dass Du für das Leben außerhalb eines Kraftfahrzeugs einen Betreuer benötigst, aber so geringfügig, dass das Autofahren prima alleine klappt.
Hast Du nun eine erhebliche Erkrankung oder hast Du diese Krankheit so weit und ständig unter vollständiger Kontrolle, um auch ein Kraftfahrzeug dauerhaft führen zu können?
Eines geht nur - Deine Entscheidung, welche Du nun benutzt. "Benutzen" ist nicht nur das Reden, sondern das Handeln und das Leben.
Es ist ganz sicher nicht schlecht oder gar negativ, was Du bereits seit dem Vorfall im August gemacht hast - das ist ohne jeden Zweifel positiv - aber es gibt eben auch noch die Komponente der Zeit.
Der Nachweis, dass Du nicht nur eine Hilfestellung aufgesucht hast, sondern auch weitere Umstellungen und Einsichten erlangt hast - und dies nachweisbar über einen langen Zeitraum auch durchgehalten hast.
Der Faktor Zeit ist nicht vorhanden, der Nachweis, dass diese Lebens-Umstellung auch dauerhaft funktioniert. Die letzte von Dir dargelegte Lebensumstellung im Rahmen einer MPU hat nicht dauerhaft funktioniert, das hast Du selbst durch diese Nummer im August doch nachgewiesen.
Wie groß die Vorgabe für die Anforderung des Faktors Zeit ist, hast Du selbst doch schon erlebt: 12 Monate Nachweis der Abstinenz, und dass eine Entgiftung oder eine freiwillige stationäre Behandlung noch keine Abstinenz sind, das weißt Du doch auch aus Deiner ersten Erfahrung mit der MPU.
Hast Du 12 Monate Abstinenz nachweisbar über Urin-Screenings von einem von Dir beauftragten akkreditierten Institut schon zusammen?
Deine Weigerung zu einer MPU stammt doch eindeutig daher, dass Dir selbst aufgrund Deiner persönlichen Erfahrungen klar ist, dass Du derzeitig niemals eine MPU bestehen könntest, allein schon weil Dir sämtlichst alle notwendigen Grundvoraussetzungen für eine MPU fehlen.
Deine Aufregerei, Deine persönlichen Angriffe sind alles nur Ablenkung und Show von Dir, auf die ich deshalb auch nicht weiter eingehe.
Du weißt es doch, wie es läuft, Du weißt wo Du bist und Du weißt, dass Du aufgrund Deines Verhaltens ("Ausrutscher") und der aktuellen Situation (Faktor Zeit, Faktor Screenings, Faktor Aufarbeitung, ...) keine Chance auf eine positive MPU hast und die FEB völlig korrekt so handeln wird, wie sie handeln muss.