Garantie!
Gebraucht-Auto kauf November 2009-
Handschuhfachdeckel defekt!
Ist eine Garantie zu gewähren?-Nach den Bedingungen des Autohaus angeblich nicht...
erstmal muss geklärt werden, was genau defekt ist, und ob der defekt durch einen herstellungs-, einbau- oder bedienerfehler entstanden ist.
was ist denn genau defekt ?
Nein, eine Garantie ist nicht zu gewähren. Garantien sind freiwillige "Boni" des Verkäufers.
Einzige Möglichkeit hier etwas "herauszuschlagen" bestünde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, die dir wie hier beim Verbrauchsgüterkauf einer gebrauchten Sache über 2 Jahre, bzw. in praxi über 1 Jahr, zusteht.
Erst mal Danke für die schnelle Antworten!
Also es ist so, meine Frau hat den Wagen bei Händler (Maibom-Wesel) abgeholt (1. Nov. 09) Unterschrieben und damit bis jetzt gefahren. Irgendwann (Mitte Dez. 09) bemerkte Sie das der Deckel des HSF nicht mehr Ordnungsgemäß schloss, während der Feiertagen (Weihnachtszeit und Silvester) hielt sich dieser “Deckel-Defekt”. Ich habe nachgeschaut und festgestellt, dass an der Seite dieser Deckel, jeweils links und recht, keilförmige schieberiegel herausragen. Nur einer dieser Riegel schien zu Funktionieren, bei der Betätigung des Deckelöffner, daher ließ sich der Deckel nicht Schließen, dieser machte sich sogar während der Fahrt Selbständig auf.
Leider ist das nicht das einzige was wir mit diesem Autohaus erlebt hatten!, wie noch, dass man meine Frau obwohl November war, die Frage stellte, ob die dazugehörige Winterreifen montiert werden soll? - Meine Frau dachte nicht dabei und verneinte, leider hat man ihr nicht gesagt dass die Montage Später mit Kosten verbunden wäre. Woche später wollte wir doch die Reifen Montiert bekommen, dann der Hammer nur wenn wir bezahlen würden. Meine Frau entschloss sich dann für die Montage bei einen renommierten Händler der auch die Sommer-Reifen eingelagert hat. Zu diesem Händler begab ich mich auch Anfang des Jahres mit den Defekten HSF, dort erklärten Sie mir dieser beim den anderen Händler Vorzustellen.
Nun, damit das nicht zu viel wird liste ich folgende Punkte auf;
HSF- Deckel :
defekt, Schließmechanismus Funktioniert nichtScheckheft :
Laut Stempel soll eine Zwischen-Inspektion geführt werden-Leuchte im Wagen zeigt “INSP” an.Kilometerstand Unterschiede:
TÜV Rechnung/Stand 23933, Vertrag/Stand 25200
DEKRA-TÜV(Vorbesitzer) Anfang 09 Werte unter die obige genannte TÜV Rechnung.Winter-Radkappen:
Kaputt:(
Danke im Voraus für jede Antwort und verbleibe
mit schöne Grüße
:)rton
Ja, Danke nochmal an alle!-Habe eine Frist Festgelegt und das Ganze läuft bald über Anwalt!-Ich finde es Total Un_Service_Leistung!
Es kann nicht sein....8-(. Habe teueres Geld für den Wagen bezahlt!
sorry, errortitis!
nicht NOV. sondern Oktober 2009 gekauft!
Wie geagt: Wegen des HSF'S würde ich mit denen noch mal sprechen. Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache (Auto) beim Gefahrenübergang (Übergabe) nicht die vereinbarte oder verkehrsübliche Beschaffenheit hat. Eine zerkratze Radkappe kann man schon mal als verkehrsüblich bei einem Gebrauchtwagen ansehen, sodass hier wohl kein Gewährleistungsanspruch besteht. Zumal dir der Mangel hätte bekannt sein können bzw. bekannt sein müssen. Beim HSF würde ich das anders sehen. Innerhalb des ersten halben Jahres ab Kauf ist auch der Verkäufer in der Pflicht, dir zu beweisen, dass das HSF schon bei Übergabe kaputt war. Diese Mangel-bei-Gefahrenübergang-Sache ist zentral beim Gewährleistungsanspruch. Alles andere wäre eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Solltest du so eine beim Kauf bekommen haben, musst du in deinen Garantievertrag schauen, was genau die Garantie alles abdeckt. Das hier sowas wie das HSF nicht aufgeführt ist, ist eigentlich üblich. So eine Garantie beschränkt sich idR. auf Bauteile wie Motor, Getriebe etc.
Der Rest ist mir nicht so ganz schlüssig. Wartungsintervalle müssen natürlich eingehalten werden und wenn jetzt plötzlich die INSP-Anzeige leuchtet, weil nun mal ein Service ansteht, ist das kein Mangel. Wenn die Lampe dann NICHT leuchtet wäre das ein Mangel
Das mit dem TÜV erschließt sich mir auch nicht. Ich nehme an, der Wagen hat vor dem Kauf "neuen TÜV" bekommen. Das zwischen TÜV und Verkauf mit dem Wagen gefahren wird und dann logischerweise die Km-Stände variieren ist doch klar. Kritisch wärs, wenn auf dem TÜV-Bericht MEHR Km stehen, als der Wagen jetzt aktuell in deinem Besitz auf dem Tacho hat. Das lese ich aus deiner Formulierung aber nicht raus.