Kein ausweg
hallo also meine tante hat letztens in aachen vor der uniklinik im parkverbot gestanden und wurde natürlich abgeschleppt. soweite noch ok aber das ding war die wollten die 129€ abschleppkosten bar gezahlt haben . meine tante hatte nur noch 20 dabei und wollte dann irgendwie so nen schuldschein oder irgendetwas anderes unterschreiben . die haben aber nicht mit sich reden lassen . meine frage ist das rechtens ich meine überall kann man was unterschreiben oder so darf also ein abschleppdienst auf sofortzahlung bestehen ??
ja die können aber doch niemanden dafür bestrafen wenn der nicht so viel bargeld bei sicht trägt und durch diese geschichte mit den chipkarten konnte auch kein geld abgeholt werden . und ich mein wer trägt schon immer so viel geld bei sich ?? müssen die nicht aufsowas vorbereitet sein ??
ich sag mal falschparker müssen ja nicht wie schwerverbrecher behandelt werden
Du MUSST nicht an Ort und Stelle bar bezahlen. Solange du nicht bezahlt hast, haben die aber das genannte Pfandrecht und können den Wagen (was ich persönlich auch unverhältnismäßig finde, genau wie bei Reparaturen für 100€ einen 100.000€ Wagen einzubehalten obwohl der schuldrechtliche Anspruch ja mit Unterschrift und allem besteht) solange einbehalten, bis du bezahlt hast. Ob das Recht besteht, Barzahlung im Büro der Verwahrstelle oder wo auch immer zu verlangen, zweifele ich aber auch an. Imho müsstest du lediglich die Zahlung belegen können, also z.B. auch durch Vorlage eines Überweisungsbeleges der Bank (allerdings die Version mit Stempel und nicht bloß den "Durchdruck" eines Überweisungsträgers).
Das mit den Chipkarten muss der Abschleppunternehmer nicht gegen sich wirken lassen. Das ist dein Problem. Unkosten etc. müsstest du dir dann hinterher von der Bank zurückholen. Das gibt eh noch Ärger...
nein so war das nicht gemeint das sie schuld war und abgeschleppt wurde war kein ding das sehe ich selber als in ordnung. nur das was ich halt so ne sauerrei finde ist sie kommt ja nicht mal aus der gegend und hätte wenn ihr nicht später doch jemand geholfen hätte mit ihrem sohn nirgendwo hin gekonnt . sie hat bei den netten herren vom abschleppdienst auch erwähnt das mein cousin als chronisch kranker regelmässig essen muss wegen der medikamente da sie die letzten 20 euro meiner tante aber schon genommen hatten konnte er nicht essen . also wenn ich davon rede das man wie ein schwerverbrecher behandelt wird dann brauch mir niemand mit haft drohen wenn ein chronisch kranker einfach ignoriert wird .
Mir fehlt bei der ganzen Sache irgendwie das Verständnis für den Abschleppunternehmer.
Wie soll der denn erkennen, welcher Kunde später wirklich seine Rechnung bezahlt und welcher nicht?
Was meint ihr, wieviele Abgeschleppte hinterher die Rechnung auch problemlos bezahlen würden?
Ich denke die wenigsten werden später bereitwillig den bösen Mann noch dafür entlohnen wollen.
Über einen Gerichtsvollzieher ist heutzutage bei den meisten Leuten jedenfalls nichts zu holen.
Zum letzten Kommentar: Das meinte ich auch. Also eine Möglichkeit, sich von der Bank bestätigen zu lassen, dass das Geld gezahlt und nicht bloß der "Überweisungsversuch" getätigt wurde.
Zum ersten: Juristisch gesehen gibts die Verhältnismäßigkeit auch im öffentlichen Recht Ich meinte selbige hier aber auch nicht im juristischen Sinne, sondern ich empfinde es persönlich als unverhältnismäßig. Den schuldrechtlichen Anspruch kann man gern durch Unterschrift, Rechnung und hastenichtgesehen "verbriefen". Dafür aber das zigfahre des Wertes als Pfand einzubehalten empfinde ich als unverhältnismäßig, genau wie die Folgewirkungen, wenn man bedenkt, dass ein Auto ganz existenzielle Funktionen haben kann. Ich habs selbst erlebt und rege mich vielleicht auch deshalb immer wieder drüber auf: Auf der Autobahn liegen geblieben, vom ADAC zur Vertragswerkstatt geschleppt worden, für nen Popelbetrag den Wagen wieder fit gemacht bekommen, aber kein Bargeld dabei gehabt. Zu Fuß musste ich zur nächsten Bank im mir unbekannten Ort, kam zu spät zum Termin usw.
Na solange du nicht stundenlang am Fax stehen und 100DM-Scheine einscannen musstest...
Ja, das verstehe ich auch.
Aber man steht als Nicht-Abschleppunternehmer oder Unternehmensberater nunmal mehr auf der andere Interessenseite
So rum ist das natürlich murks. Es ging mir ja auch nur um diese zweifelhafte "Barzahlungspflicht". Anderes Beispiel: Kein Bargeld, keine Bank in der Nähe. Man weist per Telefonbanking die Überweisung an und die Bank bestätigt die gezahlte (nicht bloß überwiesene Summe) per Fax oder was auch immer dem Unternehmer.
Ich finde es immer wieder beeindruckend, mit welcher Selbstverständlichkeit viele Leute davon ausgehen, das Werkstätten oder Abschlepper nicht sofort bezahlt werden müssen.
Hat das schonmal jemand im Supermarkt versucht, das Klopapier auf Rechnung zu bekommen, nur weil man es dringend braucht und kein Geld hat?
Wie wäre es am Ende einer Taxifahrt zu verkünden, das man das später überweist?
Ich habe übrigens den Eindruck, das die Leute sich am meisten über die Pflicht zur Barzahlung aufregen, die hinterher sowieso nicht bezahlt hätten.
Wir sind ja auch beide auf der Unternehmerseite....
Das war der richtige Spruch zum Wochenende!
Um nur mal für mich zu sprechen: Gegen so grundlegende schuldrechtliche Regeln wie Leistung gegen Gegenleistung sagt ja auch keiner was. Zumindest ich nicht. Ich finde auch ausschließlich manche Situationen, die sich aus dem Pfandrecht ergeben, unglücklich. Wo wir bei überzogenden Beispielen sind: Wenn du 1x deine Grundsteuer nicht zahlst, möchtest du ja auch nicht, dass dir die komplette Nutzung deines Hauses so lange verwährt wird, bis du bezahlt hast.
Das hat nix damit zu tun, dass ich nicht auch die andere Seite verstehen kann, die bei der oft lockeren Zahlungsmentalität auch sehen muss, wo sie bliebt. Aber ehe wir weiter abschweifen wünsche ich allen ein schönes und schuldrechtlich unkritisches Wochenende
Deine Tante wurde nicht bestraft. Die Pflicht zur Barzahlung besteht nunmal und ist auch üblich. Es wurde ihr nur nicht entgegengekommen, indem Ihr kein Kredit eingeräumt wurde. Warum sollte man auch einer völlig unbekannten Person Geld "leihen"? Der Abschleppunternehmer war auf alles vorbereitet, nur Deine Tante nicht. Sie war diejenige, die sich mit ausreichend Geld auf unvorhergesehene Situationen hätte vorbereiten müssen.
das sind ja auch alles geplante einkäufe
Auch Tanten sollten sich korrekt verhalten..
sie hat doch Beine um das Geld zu holen.. vielleicht sollte man mal ein Versteigerungsrecht für falschparkende autos einführen... in Italien geht sowas wesentlich flotter... Kein Geld ,dann Versteigerung..