Gewährleistung nach Reparatur
Guten Tag!
Ich habe eine Frage bzgl. der Gewährsleistungspflichten von Werkstätten, in einem eher speziellen Fall.
Hier erstmal die Vorgeschichte: Ich hatte plötzlich Probleme mit meinem Auto, habe es daraufhin in eine Werkstatt gebracht. Die haben die Zündung als Ursache vermutet, getestet, war es nicht. Habe dann gestern einen Anruf bekommen - es lag an einer defekten Einspritzdüse, diese haben sie auch gewechselt. Soweit so gut. ALLERDINGS haben sie die Dichtung nicht/falsch/etc. eingesetzt, dadurch kam es bei der anschließenden Probefahrt zu nem Brand. Hab mir das ganze heute angeguckt. Die Elektrik ist halt total hinüber und alles dreckig/verrußt.
Der Chef hat sich auch mehrmals entschuldigt und beteuert, dass sie alles komplett wechseln werden, auch so Dinge wie den Zahnriemen etc. Also das Auto einmal komplett checken & warten. Natürlich alles kostenlos.
So nun meine Frage: da ich nicht wissen kann, was bei diesem Brand alles kaputtgegangen ist, was sich momentan vielleicht noch gar nicht bemerkbar macht (bzw. wenn das Auto wieder "fertig" ist) - wie lange und für welche "Fehler" haftet die Werkstatt?
Sie haben Bilder gemacht & werden mir auch alles auflisten, was sie erneuern werden.
Gibt es sonst noch irgendwelche Verhaltenstipps?
Vielen Dank schonmal!
Komplette Rechnungen aller durchgeführten Arbeiten. Sowohl von den Arbeiten vor dem Schaden wie jetzt auch von denen danach.
Also wenn die alles kostenlos erneuern und sich auch noch entschuldigen finde ich alles ok. Das ist zwar deren Pflicht, aber ich hab schon oft von Fällen gehört, wo man sich quer gestellt hat. Lass die am besten alles machen und dokmentieren und wenn wieder etwas sein sollte, was auf den Brand zurückzuführen ist, schaust du einfach nochmal vorbei.
Die Verjährung von Mängelansprüchen aus einem Werkvertrag setzt- in diesem Fall- nach 2 Jahren ab Abnahme des Autos ein.
Danke, aber hätte gerne konkrete Pflichten/Rechte, die gesetzlich untermauert sind (denke da an Werkverträge). Nur zur Sicherheit, dass ich auch weiß, wie lange und für was sie haften in so einem Fall...
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Ah danke PepeJones, so hab ich zumindest schonmal ne zeitliche Eingrenzung. Und beim Schaden kommt es dann drauf an, ob der irgendwie daraufzurückzuführen sein KÖNNTE oder muss das dann eindeutig sein?
Siehe § 631 BGB ff. und insbesondere § 634a BGB.
Interessanter für deine Ansprüche aber §§ 823, 249ff. BGB, weil hier nicht die Dichtung selbst interessant ist, sondern der durch sie weiterfressende Schaden (kaputtes Auto).
Das muss, denke ich, schon genau belegbar sein. Einen durchgerosteten Auspuff wirst du schwer als Brandschaden abrechnen können
Dass ein durchgerosteter Auspuff damit nichts zu tun haben kann ist mir klar - ich will ja auch niemanden ausnutzen oder ausnehmen, sondern nur wissen, auf was ich mich berufen kann.
Danke auf jeden Fall schonmal, hat mich schon sehr weitergebracht!
Im Endeffekt ist es eigentlich n "Supergau" für die Werkstatt sowas, oder? Ich meine, die fummeln jetzt am kompletten Motor rum und d.h. sollte daran iwas kaputtgehen (mal ausgenommen Verschleißteile) könnte man es auf ihre Arbeit zurückführen - richtig?
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Noch ne Frage zu den Schadensersatzansprüchen: um später auf die zurückgreifen zu können, muss ich mir da irgendwas schriftlich geben lassen von denen bzw. muss auf irgendwas achten?
hallo,
bitte achte darauf, dass ein gutachten durch einen unabhängigen kfz-gutachter erstellt wird, dieser wird alle mängel, welche aus dem brand resultieren auflisten und auch darauf achten, dass alles entsprechend wieder in ordnung gebracht wird. weiterhin greift hier auch die ganz normale werkstatthaftung für fehler, mängel und schäden welche während des werkstattaufenthaltes entstehen.
beim austausch der teile ist hier die ganz normale produkthaftung gegeben.
Ok, wunderbar. Vielen Dank für die kompetenten Antworten! So hatte ichs auch vor, mir das ganze Protokoll inkl. Bilder geben zu lassen und dann hoffe ich einfach, dass die Karre wieder läuft & auch keine Probleme mehr auftreten.