Abrechnung nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Guten Tag,
ich habe da mal ne frage ich streite mich schon seit längeren mit einer Versicherung über die regulierung eines Schadens. Meiner Mutter ist hinten einer rauf gefahren und hat ohne Mwst einen Schaden von 10700euro verursacht. Der wieder Beschaffungswert des Fahrzeuges liegt bei 17250euro nun meine Frage die Veersicherung ist der Meinung das es sich um einen Wirtschaftllichen Totalschaden handelt obwohl der Gutacher expliziet festgestellt hat das es sich weder um einen Technischen noch Wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Nun will ich da ich natürlich eine fiktive Abrechnung auf Gutachterbasis in Höhe von 10700euro. Ein Wirtschaftlicher liegt nach meinen Infos ja erst vor bei 70% des wieder beschaffungswertes aber wenn ich richtig rechne liege ich ja nur bei 62%. Ich hatte die Versicherung aufgefordert mir Ihre Regulierung rechtlich zu begründen aber da sie das nicht tut ist jetzt mene Frage lohnt es sich eine Klage einzureichen oder ob die Versicherung rechtmässig handelt.
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe.
Wenn sich der Schaden nur um 62% handelt ist es ja kein Totalschaden!
Würde ganz einfach mal nen Anwalt zu Rate ziehen!
Dich als Privatperson nehmen die eh nicht ernst!
Habe ich selbst schon oft genug gespürt das ohne Anwalt garnichts geht und dich alle für nen dummen Jungen halten!
Hallo,
Danke für die doch sehr schnelle Antwort ich denke auch das ich das mal machen werde wollte mich nur vorher nochmal schlau machen wie meine Chancen stehen bevor ich meine Zeit bei irgendwelchen anwälten verbringe ich meine immerhin hat der Gutachter ja extra festgestellt das es sich nciht um einen Totalen in welcher hinsicht auch immer handelt.
Grüsse
Ja, wie sieht denn der Regulierungsvorschlag der Versicherung überhaupt aus?
Hallo,
die Versicherung will natürlich nur den Wiederbeschaffungswert in höhe von 17250euro zahlen und natürlich den mietwagen aber um dasd drum herrum gehts mir auhc nicht wirklich sondern um das auto selber.
Grüsse
Hallo,
Also der Schaden ohne Mwst liegt bei 10700euro der wiederbeschaffungswert inkl Mwst liegt bei 17250euro.
Ich habe das Fahrzeug da ich erst 4 monate hatte zum restwert von 9600euro verkauft. Da ich kein 1 Jahr altes Auto mit so einem riesen Schaden Fahren wollte. Die 9600euro hat die Versicherung jetzt vom wieder beschaffungswert abgezogen und und will jetzt nur den Rest zu 17250euro auszahlen. Aber wie gesagt der Gutachter hat expliziet festgestellt das es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Ein wirtschaftlicher Total schaden tritt ja erst dann in Kraft wenn die Schadenssumme über 70% des wieder beschaffungswertes liegt. Jetzt ist meine Frage kann ich von der Versicherung die 10700euro verlangen oder handelt die Versicherung richtig wenn Sie zum Wiederbeschaffungswert reguliert.
Grüsse
Du hättest sonst eben das Geld der Versicherung abwarten müssen und den Wagen dann Privat verkaufen können...
Dann hättest Du Anspruch auf die 10700,- gehabt...
Soweit zumidnest mein Wissensstand...