Gibt es beim Parken mit korrektem Anwohnerparkausweis noch mal Sonderregelungen?
Hallo Blecky,
vielen Dank, nun weiß ich bescheid.
Wünsche Dir einen guten Rutsch ins NEUE JAHR !!!
In meiner Straße (auch in den angrenzenden Straßen) ist nur das Parken mit Parkausweis z.B. "G" erlaubt. Ich besitze einen solchen Parkausweis.
Nun befinden sich in meiner Straße ein Schild mit Anlieger frei, ein Durchfahrts-verbotsschild für LKW's und eben Parken mit Parkausweis "G".
In der Abzweigstraße befinden sich ebenfalls ein Schild mit Anlieger frei, allerdings ein Durchfahrtsverbotsschild für Motorräder und Pkw's, aber das Schild Parken mit Parkausweis "G".
Wenn ich hier nun parke, habe ich jedesmal einen Zettel an meinem Fahrzeug, dass ich hier nicht stehen darf auf Grund der Straßenverkehrsordnung irgendwas (hab den Zettel leider nicht mehr).
Ich dachte, Parkausweis "G" ist Parkausweis "G", also bezogen auf den Parkplatz und nicht auf die Straße. Ich will ja nicht auf doof die Straße auf und ab fahren, sondern mein Anliegen ist, mich auf den Parkplatz mit "G" zu stellen. Und dafür zahl ich ja auch jährlich.
Die vom Straßenverkehrsamt sagen zwar, dass ich das Recht auf den Parkplatz habe, wollten sich aber wegen der Beschilderung nicht so 100%ig festlegen.
Haben die das Recht, zu sagen, nur die von dieser Straße dürfen hier parken?
Müssten die Parkplätze dann nicht privat sein und nicht "G"?
Kann mir bitte jemand rechtskräftige Auskunft geben?!
Dankeschön
PS. Frohes Fest, besinnliche Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall als ich länger in Dortmund war.
Wenn in einer Straße das Schild "Anlieger frei" steht dann ist es erstmal egal welchen Ausweis Du hast, Du darfst in diese Straße nur einfahren wenn Du dort tatsächlich "Anlieger" bist!
Der Begriff "Anlieger" ist m.w. nicht eindeutig definiert, aber im allgemeinen beinhaltet er folgendes:
Ein Anlieger ist jemand, der IN der gesperrten Straße ein "Anliegen" hat.
Anlieger ist also zunächst einmal der Anwohner. Der muss schließlich zu seinem Grundstück/Haus/Wohnung gelangen.
Ihm soll der Schutz dieser Anliegerbeschränkung dienen.
Die Straße soll nicht durch Fremde vollgeparkt werden.
Auch der Durchgangsverkehr soll draußen bleiben.
Auf der anderen Seite sollen den Anwohnern keine Nachteile entstehen.
Also darf jeder, der eine Beziehung zu einem Anwohner unterhalten oder anknüpfen will, - z.B. Handwerker, Freunde und Bekannte oder Kunden von Geschäften die Innerhalb dieser Straße liegen - die Straße befahren und dort grundsätzlich auch parken.
Bei Dir ist das nun so das das Parken noch weiter eingeschränkt ist und eben nicht jeder "Anlieger" auch automatisch parken darf, sondern nur diejenigen die zusätzlich zu Ihrem "Anliegen" auch den Parkausweis G beitzen.
Du mußt also BEIDE Bedingungen erfüllen
Anlieger sein UND den richtigen Ausweis besitzen.
In den Von Dir erwähnten Abzweigstraßen erfüllst Du die Bedingung "Anlieger" zu sein nicht, darfst also auch mit dem richtigen Ausweis dort nicht parken!
Außer Du hast Dort etwas zu erledigen, - eben ein Anliegen.
Das Parken an sich gilt dabei nicht als Anliegen!
Blecky
Ok, hast gewonnen )) Dir auch ein schönes Fest! Alles liebe, Blecky