Gewährleistung
Wenn jemand seinen Gebrauchtwagen bei einem Händler ( Autohändler ) Inzahlung gibt, hat der Händler gegenüber dem ehemaligen Fahrzeugbesitzer ein Gewährleistungsrecht von zwei Jahren auf dem Angekauften PKW ??
Und wenn ein neues Auto bestellt wird und der Gebrauchtwagen Inzahlung gegeben wird sollte vereinbart werden, das auf dem Inzahlung gegebenen Fahrzeug die Gewährleistung ausgeschlossen wird vom Verkäufer ??
Also könnte der Autohändler ( Käufer ) zwei Jahre mir gegenüber versteckte Mängel die er nicht gefunden hat bei Ankauf bei mir geltend machen ???
Wer einen Gebrauchtwagen Inzahlung gibt sollte die Gewährleistung mit dem Ankauf ausschliessen.
Ja aber wenn du nen vernünftigen Kaufvertrag aufsetzt sollte alles gegessen sein!
Was willst du denn machen!?
Hat jemand Ansprüche gestellt an dich!
Aber wenn ich meinen 2003 Renault einem Händler für kleines Geld geben muss, will ich nicht noch 2 Jahre bzw 6 Monate von meinem alten Renault etwas hören weder noch etwas bezahlen. Deshalb nur wenn der Ankauf erfolgt ohne Gewährleistung .
NEIN! Das Gewährleistungsrecht gilt nur im sogenannten einseitigen Handelskauf. Das bedeutet wenn einer der Handelnden ein Gewerbetreibender ist und der andere eine Privatperson, dann gelten für die Privatperson besondere Schutzrechte. In §434 BGB (Siehe auch: http://www.autosonne.eu/de/html/rechtliches.html ) ist dies eindeutig geregelt. Also: Der Fachmann, in dem Fall das Autohaus, hat keinerlei Rechtsansprüche gegen die Privatperson, sofern diese keine versteckten Mängel vorsätzlich oder arglistig verschwiegen hat.
BASTA