KFZ-Halter...-schein...SOS
Liebe alle, bin völlig verwirrt - ich möchte bei meiner KFZ-Versicherung einen günstigeren Tarif in Anspruch nehmen. Im KFZ-Brief steht meine Mutter als Besitzerin, im KFZ-Schein mein Dad, beide wohnen in einem anderen Bundesland. Ich fahre den Wagen schon immer in NRW. Wenn ich nun die Versicherung auf den günstigeren Tarif umstelle (Grund für Rabatt: meine Einstellung im öffentlichen Dienst) was muss ich ändern? Muss nur der Name im Kfz-Schein geändert werden oder muss ich die gesamte Ummelde-Prozedur durchführen, sprich mit allen Unterlagen, -schein, -brief, ebv-Nr etc zur Zulassungsbehörde meiner Stadt und auch neue Kennzeichen ordern? Ich versteh das alles nicht...DANKE DANKE DANKE für eure Hilfe. LG, eve
http://www.strassenverkehrsamt.de/formalitaeten
Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest,solltest du auch das Auto auf dich ummelden um in den Genuss des güstigen Tarifs zu kommen.Für die Ummeldung brauchst du dann wahrscheinlich eine Vollmacht der bisher eingetragenen Personen und auch neue Schilder.ruf doch einfach bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts an,die freundlichen Mitarbeiter sagen dir auch was du konkret alles brauchst für die Ummeldung.
Ja enfach ummelden auf dich und fertig!
Dann stehst du Automazisch im Schein und Versicherung auf deinen Namen!
Zunächst mal ist es nicht möglich, dass im KFZ-Brief ein anderer Fahrzeughalter eingetragen ist als im Fahrzeugschein (heute heißt das Zulassungsbescheinigung Teil 1+2)
Schau mal nochmal genauer nach.
... und dann sehen wir weiter
Liebe(r) Lo, da muss ich dich leider korrigieren, das ist möglich. Meine Mutter hat das Auto gekauft, und ist die Besitzerin des KFZ. Mein Vater ist Fahrzeughalter, per KFZ-Scheineintrag. Habe ja beide Dokumente vor mir liegen bzw führe den Schein ja immer mit. aber danke euch allen schon Mal für die Antwort. Meine Eltern wohnen beide im Saarland, und bis dato habe ich das saarländische Kennzeichen, welches ich gerne behalten würde...SLS ist viel schöner als BN (und mir natürlcih die Kosten, die mit der Ummeldung zusammenhängen, gern sparen würde)
..na die Diskussion driftet nun ein wenig ab - bei mir sind jedenfalls zwei unterschiedliche Namen in "Brief" und in "Schein"...danke trotzdem für die Antworten.
Lo - hast mich viel gehilft;). Großartig. Lieben Dank!
Deine Mutter steht allenfalls im Kaufvertrag als "Käuferin" (nicht Besitzerin - Besitzerin bist DU, weil Du die unmittelbare Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hast).
Aber sei's drum .. zu Deiner eigentlichen Frage.
Da Versicherungsnehmer (VN) und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen sein können, müssten Deine Eltern (als jetzige VN) bis spätestens 30. November, dem jetzigen Versicherer EINGEHEND den Vertrag zum 31.12. kündigen und Du das Fahrzeug als "neuer VN" bis spätestens 01.01.2010 0°°h bei einem anderen ... oder demselben Versicherer zu günstigerem Tarif weiterversichern lassen.
Das ginge dann ohne jegliche Zulassungsprozeduren & Kennzeichenwechsel ab.
ALLERDINGS erheben MANCHE Versicherer bei VN, die nicht als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind, einen Zuschlag zur Versicherungsprämie; Dieses sollte vor Abschluss eines Neuvertrages bedacht werden.
Falls Du das Auto auf Deinen Namen ummelden willst, gilt die Kündigungsfrist zum 30.11. nicht, sondern das Datum des "Wagniswegfalls" (bzgl. des JETZIGEN VS-Vertrages Deiner Eltern !) .. also der Ummeldung des Fahrzeugs auf Deinen Namen. Allerdings sind dann die kompletten Zulassungsgebühren fällig. (incl. neuer Kennzeichen; da Du ja in einem anderern Bundesland Deinen ERSTwohnsitz hast => auch anderer Zulassungsbezirk)
Hoffe, Dich gehelft zu haben
Vielleicht hilft dir auch son Link weiter
http://www.kfz-auskunft.de/news/4130.html
Obendrein solltest Du dir den
§27 Abs.2 StVZO ansehen, bevor Du
bei irgendeinem Amt "schlafende
Hunde" weckst. Danach muß nämlich
das Ding umgemeldet werden, wenn
der regelmäßige Standort länger
als drei Monate ein anderer ist,
als in den Papieren angegeben. In
manchen Bundesländern kann man
das Kennzeichen behalten, aber
ummelden muß man auch da, sonst
begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Frag also auf
Ämtern sehr vorsichtig nach.
Liebe Hosenmätzchen und Lo und CO, es hat sich geklärt - es reicht tatsächlich aus, mich als Versicherungsnehmer zu ändern, Halter bleibt weiterhin mein Dad, und so kann ich mein schönes Kennzeichen behalten....die Versicherung bleibt günstiger, 12 Euro kommen jedoch nohchmal drauf, weil es im Landkreis meines Vaters irgendwie andere Kostenstaffelungen gibt, als bei mir in NRW. DANKE für eure Hilfe. Ist ja echt ein verwirrendes Business....man hat es als Frau schon nicht leicht.. räusper. Schönes Wochenende!