Unfallvorschaden
Wieso verkaufe? Er hat den doch gekauft von nem Osteuropäer.
Kennen ja viele die Geschichte von meinem Golf V GT!
Den habe ich gekauft für 11800€ von nem Tschechen!
Alles schön und gut jetzt habe ich ihn verkauft mit etwas Gewinn!
Nun hat der Käufer ein Gutachten gemacht und bei dem kam raus das der Wagen fast komplett Nachlackiert wurde!
Um mir nen hauffen Ärger zu ersparen will ich ihm nun 1500€ Erlass geben, weil er mir gleich mit nem Anwalt drohte!
Bei ner Abfrage über die Fahrgestellnummer stellte er fest das auch die Hinterachse erneurt wurde also es schon nen Unfallschaden zum Grund hatte und es kein Hagelschaden als Ursache für die Lackierung gab!
Was kann ich gegen den Vorbesitzer unternehmen?
Oder kann man überhaupt noch was machen da dieser mir ja mutwillig die Unfallschäden verschwieg!?
Kann mir vorstellen das es schwierig ist da er aus dem Ausland stammt!
Will nicht nen Hauffen Geld für nen Anwalt investieren wenn eh nichts bringt!
Kann man nur sagen dumm gelaufen!;(
Ich glaub in der Sowjet Union wirst du den Typen ohne Hilfe der Wehrmacht eh nicht mehr finden. Aber mein Beileid Wieso hast du ihn eigentlich verkauft? Und wieso hast du keine RSV? braucht man doch heutzutage...
Ja schon habe aber leider keine!
Ja habe ihn verkauft weil ein Touran her sollte das es Familienzuwachs gibt;)
ERST die Familienplanung unter Dach und Fach bringen .. und DANN passendes Auddo kaufen; hätte Dich dann wohl vor dem "bösen Golf" bewahrt. ___ Spässle-g'macht
Kommt in allererster Linie drauf an, was im Kaufvertrag als "zugesicherte Eigenschaften" dokumentiert ist; steht da nix explizit von Unfallfreiheit drin, haste schlechte Karten; Gerichtsstand wäre im Fall des Falles eh' Tschechien => höhere Kosten bei geringerer Aussicht auf Eintreibung zugestandener Kaufpreisminderung.
Aber unser Spezialist Hosenmatz wird Dir das wohl noch genau "explizieren"
... und: Einen erfolgreichen Verlauf "Eurer" Schwangerschaft wünsche ich
Das ist ja ärgerlich ;(
Wie beschrieben dürfte der Weg gegen den Verkäufer und über die Gerichte ziemlich langwierig und teuer werden. Ich würde daher auch eher prüfen, ob eine Wertminderung hier überhaupt gerechtfertigt ist. Fahrzeug neu lackiert und Hinterachse (alles?) erneuert gut und schön, aber wenn alles fachmännisch und ohne verbleibende "Nachteile" für den Käufer durchgeführt wurde, besteht ggf. gar kein Anlass zur Wertminderung. Insbesondere dann nicht, wenn am Auto nichts gespachtelt oder gerichtet wurde.
Jede Versicherung kalkuliert ja so. Wenn mir die Karre zusammengefahren wird, der Wagen neu lackiert werden muss und ich das fachmännisch machen lasse, bekomme ich auch keinen Wertverlust erstattet.
Lackierung und Hinterachse müssen auch nicht EINE Ursache haben, genausowenig wie ein Unfall jeweils die Ursache sein muss.
Der große Haken an der Sache ist bloß, dass du keinerlei Rechnung über die Reparatur hast und damit auch nicht belegen kannst, dass es fachmännisch gemacht wurde. Oder ist die Reparatur bei VW durchgeführt und mit Fahrgestellnummer erfasst worden, sodass der Käufer daher von der Sache wusste?
Ich kann dazu nur sagen, dass es mich stutzig macht, einen GT Sport für 11.800 zu bekommen. Dafür ist die Ausstattung zu jung, gab es sie doch nur von 02/07-10/08 im Golf V. Daher hätte man da stutzig werden müssen.
deswegen verkaufe ich kein auto an osteuropäer....