Hilfe bei Zwangsstilllegung
Kann mann sein verkauftes Auto mit Nummernschildern .zwangs still legen lassen, wenn der Käufer nach der gesagten Frist das Auto nicht ummeldet.Das Auto ist noch auf meinen Namen zugelassen.
Und was sagt dir das?
Verkaufe kein Angemeldetes Auto!!!!!
Mach den Käufer stress ich würden aufs Dach steigen!
wurde denn eine Zeitspanne im Vertrag festgehalten?
mfg
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/01090/index.html?lang=de
http://www.autobusiness24.de/privat_abmelden_stilllegung.php?menu=4
Lies dir mal den Text durch.
In der Regel soll das Fahrzeug
"unverzüglich "umgemeldet werden,wenn es verkauft ist.Dieses "unverzüglich" heißt innerhalb 3 Tagen ,bis maximal einer Woche nach dem Verkauf.Also,Druck machen!
Zeitspanne wurde im Vertrag festgehalten 1. Woche.
Der Käufer reagiert gar nicht darauf.
Das Abmelden sollte man tunlichst VOR der Übergabe des Fahrzeugs incl. Papiere selber erledigen; der Käufer kann sich doch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
DANACH isses zu spät; Du kannst nämlich kein Auto abmelden, das Dir nicht (mehr) gehört. ... und ohne Papiere und vorgelegtes entstempeltes Kennzeichen schon gar nicht.
Es ist seeehr leichtsinnig, einem u.U. sogar fremden Dritten sein Auto angemeldet zu übergeben; Du stehst voll in der Haftung, wenn der Käufer jetzt was "mit dem Auto anstellt"; z.B. eine Straftat begeht.
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Hast Du wenigstens UNVERZÜGLICH nach dem Verkauf die zuständige Zulassungsstelle UND vor Allem Deine Versicherung über den Verkauf informiert?!
Wenn nicht, bist Du doppelt und dreifach in der Predouille.
Sprich' mal mit Deiner Zulassungsstelle über die Möglichkeiten einer "Aufbietung des KFZ-Briefes bzw. Zulassungsbesceinigung" ... vielleicht ist da was in Sachen "Verstoß gegen die Ummeldepflicht des Käufers" zu machen.
Wenn der mit dem Auto aber über alle Berge ist .. und evtl. auch noch Blödsinn damit anstellt, bist Du voll in der Haftung, so lange Du als letzter Fahrzeughalter registriert bist.
Danke für eure Beiträge,das war hilfreich für mich, werde es über der Zulassungsstelle versuchen.
Die Versicherunng für das Fahrzeug ist schon gekündigt, habe auch schon die Abmeldung von meiner Versicherung bekommen.
Na dann: Viel Erfolg! ... und beim nächsten Autoverkauf machst Du bestimmt nicht wieder den gleichen Fehler - versprochen?!
Ein Dankeschön für alle die mir geholfen haben.