Werkstatt-Ärger!
Nissan Primera Traveler 2.2l Diesel, Bj.'02, 90000km, seit über 4Wochen in Nissan- Fachwerkstatt. Fehler kann einfach nicht gefunden werden. Wagen blieb an Ampel liegen. Ohne Vorankündigung.Läuft seither nicht mehr. Erste Diagnose und entspechender Reperaturauftrag führte nicht annährend zur vollständigen Fehlerbeseitigung. Weitere Schritte wurden durchgeführt. Teilweise ohne Rücksprache. z.B. einschicken des Steuergeräts zu einer Spezialwerkstatt. Wartezeit, laut meiner Werkstatt, 8-14Tage. Ohne Erfolg!Werkstatt-Chef meldete sich bisher auch nicht selber bei mir. Trotz Vereinbarung. Ich rief bisher, oft täglich, dort an und hakte nach. Bekam aber nur zweifelhafte Antworten über den weiteren Reperaturverlauf. Meine Geduld ist jetzt am Ende da wir dieses Auto (welches vorher nie Probleme machte) noch dieses Jahr verkaufen wollten. Was kann ich tun um mit meiner Werkstatt eine Einigung zu erziehlen? Sollte ich mich vieleicht an NISSAN-DEUTSCHLAND wenden? Komme ich als Halter überhaupt an Die ran? Meine Werkstatt weiß, daß ich das Auto verkaufen will. Besteht die Möglichkeit das sie weitere Schritte mit NISSAN in die Wege leitet?
Wie ich im vorigen Thread schon geschrieben hab, ich würde mich direkt an Nissan Deutschland wenden.
- Gespräch mit Chäffe der Werkstatt
- KFZ Schiedsstelle am Ort (zwecks Schlichtung)
- Rechtsanwalt
Gruß
BigM
Du kannst den Werkvertrag jederzeit kündigen. Zum einen "einfach so", dann musst du aber auf jeden Fall die erbrachten Leistungen des Unternehmers bis dahin zahlen. Zum anderen aufgrund nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen (ggf. mit Frist). Hier werden beide Seiten dann so gestellt, wie sie vor dem Vertrag aufgestellt waren.
Allerdings ist fraglich, ob das hier sinnvoll ist. Hängt davon ab, wie weit die Repratur ist und ob zeitnah mit einem Erfolg gerechnet werden kann. Sonst fängt die nächste Werkstatt wieder von vorn an. Außerdem kann es trotz Nichterfüllung des Vertrages seitens des Unternehmers sein, dass für dich Kosten enstehen. Zumindest für solche Arbeiten, die direkt mit der Fehlersuche zusammenhängen. Wie ich aus deinem anderen Thread lesen konnte, wurde ja zumindest teilweise ein Erfolg erziehlt. Bezahlen musst du dann auch auf jeden Fall auch die verbauten Neuteile.
Ich würde noch zusehen, dass ich eine Kostendeckelung mit der Werkstatt vereinbare. Wenn kein Kostenvoranschlag oder eine Deckelung besteht, sind nämlich auch fachgerechte Arbeiten zu bezahlen, die in direktem Zusammenhang mit der Fehlersuche stehen. D.h. wenn ein Teil für 10€ die Fehlerursache war, ist nicht nur das zu zahlen, sondern auch die Suche/Eingrenzung des Fehlers, solange sie fachgerecht war. Und das kann in deinem Fall ein Fass ohne Boden werden, wenn ich das so lese.
Nissan eben....
Kochen alle nur mit Wasser!