Unterschied Nötigung/zu wenig Abstand
Hallo,
ich fahre nun doch oft Autobahn und was ich nun INteresse halber gerne wissen würde:
Was ist der Unterschied bei ziemlich zu wenig Abstand zwischen einer Owi und einer Nötigung (Straftat).
Gilt es alleine als Nötigung wenn man nur kurz den Abstand verringert zu einem Auto auf der rechten Fahrbahn, weil man noch nicht überholen kann weil links noch ein Auto vorbeifährt? Also wenn man quasi für ca. 5 Sekunden ziemlich dicht, sagen wir mal 5-10 Meter bei 140 km/h, auffährt und dann nach links wechselt und überholt?
oder muss für eine Nötigung eine längere Strecke zurückgelegt werden + Lichthupe + LInksblinker?
Vielen Dank
ähm ich habe nicht behauptet dass ich etwas gemacht habe, ich fahre nur täglich autobahn und beobachte deshalb häufig solche situationen und wollte einfach mal wissen was der unterschied zwischen nötigung und einer owi (zu wenig abstand) ist.
Straßenverkehrsgefährdung fällt hier raus, da in solch einer situation keiner konkret gefährdet wurde und hier nicht eine der 7 totsünden begangen wurde, es würde in dieser situation ja nicht falsch überholt werden.
Entweder eine Owi wegen zu wenigen Abstandes oder eben Nötigung und diesen Unterschied wollte ich erklärt haben, ob man z.b. lichthupe und/oder linksblinker benötigt um eine nötigung zu begehen und ob lediglich zu wenig abstand auch zu einer nötigung führen kann.
nehmen wir mal an sowas kommt zur anzeige, allerdings von der überholenden autofahrerin.
muss dann nicht die polizei einen toleranzabzug in metern rechnen?
also wenn jmd behauptet, der ist mir bis auf 10 metern draufgefahren... wie soll diese person das denn beweisen? kann sich genauso gut um 20-25 meter gehandelt haben?
wie gesagt, es geht ja nicht um mich, nur weil ich täglich beobachte wie autos kurz vorm überholen ziemlich dicht auf andere auffahren, sowohl auf autobahn als auch auf der landstraße.
aber dann handelt es sich um zu geringen abstand, also eine owi, und nicht gleich um straßenverkehrsgefährdung, man sieht oft genug im Fernsehen (Dokus etc.) dass LEute sogar bei GEschwindigkeiten über 160 vllt 10-15 meter abstand halten. Das geht alles als owi durch, sonst würden in deutschland ja bald alle laufen wenn jeder wegen deutlich zu geringem abstand erwischt wird den fs entzogen bekäm.
Ob jemand eine Ordnungswidrigkeit, oder eine Straftat begangen hat, macht auf meiner Rechnung keinen Unterschied.
Es muss aber kein Vorsatz für eine Straßenverkehrsgefährdung vorhanden sein, da reicht shcon die Farlässigkeit, welche alle anderen Fahrer, auch auf der linken Spur aufkommen lassen würden.
was hat das mit meinem Fahrverhaltenb zu tun?
der unterschied zwischen einer owi und einer straftat im straßenvekehr besteht doch darin, dass bei einer owi es max. ein farverbot von 3 monaten gibt und bei einer straftat der fs entzogen wird für eine dauer von mind. 3 monaten oder bin ich da falsch informiert?
ok dann danke für die ausführliche erklärung, habe das so nicht gewusst
naja bin seit einem jahr in der probezeit und zum glück hab ich mir noch nichts geleistet außer einmal 150 meter nach begin einer 50er zone mit 56 geblitzt worden^^
sowas kann jedem mal passieren, oder warst du noch nie für ne sekunde unaufmerksam?
wer von sich behauptet noch nie durch einen eigenen fehler in einer prikäre situtation im straßenverkehr gekommen zu sein, der lügt.
außerdem finde ich vorsätzliche Verkehrsverstöße um einiges schlimmer als Leichtsinnsfehler.