Steuern
Hallo
Ich will einen Mercedes 300 GD Kurz Bj 1985 kaufen .Die Seitenscheiben sind zugeschweisst ,die hintere Sitzbank ist ausgebaut und die Befestigungspunkte sind weg.Lt Verkäufer ist er als LKW eingetragen.
Jetzt meine Frage : Kann ich den Wagen als LKW anmelden (und auch als solchen besteuern lassen ) oder nicht ?
Servus
Wieso Fenster zugeschweißt?
Das ist doch völlig egal ob da scheiben drinn sind oder nicht. Es gilt nur das der Gepäckraum Prozentual größer ist als der Fahrgastraum.
Du kannst ihn als LKW anmelden aber ob das Finanzamt das anerkennt ist Fraglich.
Bei Gewerblicher Nutzung sollte das kein Problem seien, bei Privater glaube ich es nicht.
Und es gibt auch andere Wege Steuern zu Sparen.
mfg Vwfreak
Vielen Dank für die Antwort.
Welche Wege denn ?
mfg G300
KAT!
Hast du ein Gewerbe....?
Gewerbe ist kein Problem.
Das hätte ich .Dann geht es als LKW?
Weil trotz Kat kostet er glaube ich noch ein kleines Vermögen an Steuern.
Da musst du mit dem Finazamt reden unter welchen Vorrausetzungen das geht!
Da wir anscheinend keine Suchfunktion haben, nochmal langsam zum mitdenken:
LKW wird immer als LKW angemeldet, als was denn sonst?
Die Besteuerung erfolgt bei privater Nutzung als PKW und wenn das noch so ein LKW ist.
Soll der LKW als LKW besteuert werden, muß er auf ein Gewerbe zugelassen sein, das zu seiner Ausübung einen LKW benötigt. Ein Frisiersalon reicht dazu nicht. Er darf dann nicht einen Meter privat genutzt werden und es ist ein Fahrtenbuch zu führen.
ich bekam vom finanzamt die folgende antwort, die einem dauerbesserwisserundimmerrechthabenwoller hier aber nicht passt:
voraussetzungen, damit das finanzamt die zulassung / nutzung als lkw steuerlich anerkennt:
- entsprechende umbauten + abnahme durch einen sachverständigen + änderung der fahrzeugpapiere
auf den halter angemeldetes gewerbe / fahrzeug auf firma zugelassen
rein gewerbliche und keine private nutzung (nachweis durch fahrtenbuch. sollte das fahrzeug privat als pkw genutzt werden, ist das steuerhinterziehung und zieht ein entsprechendes steuerstrafverfahren nach sich)
erkennt as finanzamt den versuch mit der lkw-geschichte nicht an, hast du die vorteile der hohen pkw-steuer und gleichzeitig die deutlich teurere versicherung als lkw.
das finanzamt entscheidet bei der besteuerung nach der nutzung. nutzt du das fahrzeug also als pkw, zahlst du die steuern für einen pkw.
nach und nach bekommen ja auch immer mehr leute, die die voraussetzungen nicht erfüllen, post mit der berichtigten steuer für ihr als lkw zugelassenes fahrzeug (transporter, geländewagen, kombis...)und jammern dann rum. dabei sollten sie doch froh sein, dass sie nicht noch für den zeitraum, in dem für das fahrzeug zu wenig steuern gezahlt wurden, den differenzbetrag nachzahlen müssen.
Hosenmatz hat recht. Ich zitiere aus dem BFH Urteil vom 9. 4. 2008 - II R 62/ 07; FG Hamburg:
"Soweit der Kläger schließlich einwendet, das streitgegenständliche Fahrzeug werde als Zugfahrzeug eingesetzt und könne große Lasten ziehen und transportieren, verkennt er, dass es auf die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs ankommt, nicht jedoch auf dessen tatsächliche Verwendung (BFH-Urteil vom 5. Mai 1998 VII R 104/ 97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489)."
Klasse, so wie ich das sehe, käme ich mit meinen Bestattungswagen problemlos in den Genuß der Versteuerung als nicht-PKW.
Gibt es denn überhaupt einen Kat für einen MB300GD?
Mir wurde gesagt das die alle eine ABE bräuchten und es keinen gäbe der die hätte.
Teilweise hätten sie nur Einzelgutachten o.ä.