Darf die Zulassungsstelle alte Kennzeichen einbehalten?
Moin allerseits!
Ich habe mir gerade ein Spielzeug aus dem Ausland mitgebracht. Bei der Zulassungsstelle hat man meine alten Kennzeichen (aus GB) einbehalten und bewahrt sie vor der Vernichtung noch 6 Monate auf. Begründung:
o "Die sind ja jetzt ungültig"
o "Ich könnten damit ja sonstwas anstellen"
o "Das machen wir immer so."
Ich hätte sie gerne wieder – als Souvenirs. Bekannte sagten, die sein ohnehin mein Eigentum und dürften generell nicht einbehalten werden. Das hätte ich aber etwas genauer um mich nicht mehr mit "das steht so in unserer Vorschrift" beeindrucken zu lassen. (Und das geht leicht, da ich bisher noch keine Erfahrungen mit den Zulassungsstellen hatte)
Weiß jemand, was für Paragraphen o. ä. ich anführen kann, um die Schilder wieder zurück zu bekommen?
Danke schon mal für die Hilfe!
Also ich denke auch das sie nicht einfach deinen Eigentum einbehlten können!
Tja, wenn die Kennzeichen tatsächlich das Eigentum des Halters sind - wie in Deutschland - dann darf die Behörde die Kennzeichen natürlich nicht behalten!
Aber da müßte man erst mal abklären wie das in England gehandhabt wird!
Wenn dort die Kennzeichen Eigentum der Behören sind dann hat der Halter Pech gehabt.
Da sollte man also zuerst mal die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse abklären bevor man sich da auf eine Diskussion mit den Behörden einlässt.
Und nur dann wenn sich klar herausstellt daß das englische Kennzeichen tatsächlich im Haltereigentum ist, würde ich allenfalls einen Antrag auf Rückgabe stellen unter Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse.
Wenn der dann abgeleht wird dann würde ich die Kröte schlucken denn der nötige Aufwand für weiterführende Maßnahmen - siehe die Erklärung von Hosenmatz - ist unter Umständen immens, - da müßte der ideelle Wert des Kennzeichens schon sehr hoch sein um sich das an zu tun.
Blecky
Womöglich gibt es eine "innere Übereinkunft", dass man ausländische Kennzeichen "einzieht" um die Möglichkeit einer illegalen Weiternutzung zu verhindern.
Ob dies nun rechtens oder grenzwertig ist, sei dahingestellt.
Den Tanz durch die Instanzen würde ich mir allerdings für ein Paar Schilder nicht geben.
Die Euros lassen sich sicher sinnvoller ausgeben.
Bei britischen Kennzeichen hab ich das schon öfter gehört, ob es allerdings rechtens ist kann ich dir leider nicht sagen!
LG!
Komisch. Mir haben sie die Kennzeichen immer gerne überlassen. Egal ob englisch, Ami, oder sonstwas. Und ich dürfte bisher in der Größenordnung von 400 Gebrauchtwagen in die Gartenzwergrepublik eingeführt haben.
Rechtlich gesehen dürfte es keine Rolle spielen, wie die Eigentumsrechte in England sind, denn Fahrzeug und Kennzeichen befinden sich auf deutschem Hoheitsgebiet und dort gehören die Kennzeichen dem, dem das Auto gehört. Das ist übrigens auch in England nicht anders, aber, wie gesagt, das dürfte in .de keine Rolle spielen.
Wen es interessiert:
Wenn ein Auto nicht irgendwann aus England exportiert wird, verbleibt das erste ausgegebene Kennzeichen normalerweise zeitlebens an dem Fahrzeug, auch bei Halterwechsel und auch wenn das Auto quer durch England verkauft wird. Das Auto wird dann am Ende seines Autolebens samt den Kennzeichen verschrottet.
Dadurch kostet ein Halterwechsel exakt eine Briefmarke und ein Kuvert. Man schickt einfach die Zulassungsbescheinigung mit der Adresse des neuen Halters versehen ans DVLA (vergleichbar mit dem KBA) und der bekommt die neue Zulassungsbescheinigung dann kostenlos zugeschickt.
Es gibt keine 'Stempel' oder Plaketten. Man muß eine gültige Steuermarke sichtbar innen an der Windschutzscheibe anbringen. Diese gibt es (legal) nur bei der Post zu kaufen. Die Steuermarke ist entweder 6 Monte, oder ein Jahr gültig. Man muß beim Kauf die Zulassungsbescheinigung, einen Versicherungsnachweis und eine gültige MOT (vgl. TÜV) Bescheinigung vorlegen. Dadurch überwacht sich das System total unbürokratisch von selbst.
Warum 'normalerweise'? Keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt in England die sogenannten 'Vanity Plates' - Wunschkennzeichen. Wenn man so eins mal gekauft hat (USA 1 wurde z. B. dieses Frühjahr bei Sotheby's für 125000 £ ersteigert), darf man es immer an seinem Auto anbringen, es ist halterbezogen, nicht fahrzeugbezogen. Wählt man diesen Weg bei einem Gebrauchtwagen, wird die ursprüngliche Zulassungsnummer natürlich ungültig.
Ich durfte mein altes auch behalten
Hallo,
hier noch eine Variante. Das Straßenverkehrsamt in Siegburg hat uns ein Kennzeichen überlassen, das Zweite wurde eingezogen. Eine eindeutig begründbare Antwort konnten mir vier verschiedene Mitarbeiter nicht geben.
Viel Glück
Sabine