Nissan Patrol 3.3 D LKW
cool janner, danke dir vielmals...werde aber trotzd4em noch das FA aufsuchen, und die affen mal fragen^^ trotzdem vielen dank"!
Hallo Leute, ich hätte da mal eine frage, ( habe sufu genutzt ), undzwar...ich bin voraussichtlicher Besitzer eines Nissan Patrol 180 BHJ: 86. die frage lautet: bekomm ich dieses Fahrzeug als LKW zugelassen, im Fahrzeugschein/brief steht schon LKW Zulassung drin, is aber seit paar jahren nicht mehr angemeldet.
Fahrzeug Infos:
Motor: R6, 3.3l Diesel
Fahrzeugerstzulassungsart: LKW
Vorbesitzer: 4
Gewicht leer: 2.x T
Fahrerraum und Laderaum is NICHT abgetrennt. Hardtop ist vorhanden und montiert.
wie schon gesagt, fahrzeug war schon als LKW zugelassen, Sitzhalterungen hinten sind zugeschweißt, Fahrer und Beifahrersitz, Mittelkonsole
Ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort geben
PS: DANKE!
hmm..ok, aber auf welches niveu befinden sich dann die kosten für versicherung/steuer etc.? kannst du mir as event. auch noch n bisschen auflisten? bivn gerade mal 19 jahre alt DANKE!
Mit mind. 1200€ Jahressteuer würde ich schonmal rechnen.
Versicherung hängt von den persönlichen Umständen ab.
OHA O.o
ich habe mal was gelesen von ca ~170 € Jährlich, ist 1200 nicht n bisschen hoch? wie gesagt, LKW zulassung eingetragen in Fahrzeugbrief!
DANKE
171€ wäre die Steuer bei LKW Anerkennung durch das FA.
Da würde ich mir aber keine Hoffnung machen.
Der Zug ist schon seit längerem abgefahren.
ok, dann werd ich mir die folgenden tage einen termin beim FA holen, was muss ich da alles mitnehmen? Fahrzeugbrief, versicherungsunterlagen?
Hmm..weißt du zufällig, welche voraussetzungen man haben muss, damit das FA das OK gibt?
Eine Selbstständigkeit, wo man das Fahrzeug als LKW verwenden kann, ist schon einmal ein Anfang.
Aber geh mal mit deinen Fahrzeugunterlagen (Brief)zum FA und verrat uns anschließend, was die so erzählt haben.
Ich bin auf jeden Fall gespannt.
Ok, schonmal vielen dank, werde hier posten was die mir so erzählt haben!
mindestvoraussetzungen für die steuerliche anderkennung eines pkw / geländewagen / sonstiges als lkw durch das finanzamt:
ausschließlich rein gewerbliche nutzung des fahrzeugs(auf den halter angemeldetes gewerbe, fahrzeug auf firma zugelassen)
KEINE PRIVATE NUTZUNG !!! (ggf. nachweis durch fahrtenbuch) -> DIES WÄRE SONST STEUERHINTERZIEHUNG UND WIRD ENTSPRECHEND BESTRAFT ( steuerstrafverfahren....)
entsprechende umbauten mit abnahme zum lieferwagen/lkw
sind diese nicht erfüllt, wird es nichts. dann läuft die gurke auf dem papier als lkw, du zahlst die steuern für einen pkw und die deutlich höhere versicherung für einen lkw.
jedes jahr kotzen ja immer mehr leute ab, die sich für ganz schlau gehalten haben, und ihr wasweißichwas-fahrzeug als lkw zugelassen haben, jedoch dann plötzlich die steuern für einen pkw bezahlen müssen, weil sie das fahrzeug schließlich auch als pkw nutzen.
beim einen kommt der bescheid früher, beim anderen später. ist nunmal ein amt, welches seine karteileichen aufräumt.
die schlauen halter jammern dann zwar rum, aber sollten doch froh sein, dass sie nicht für den zeitraum, für den sie zu wenig steuern bezahlt haben, noch die steuern nachzahlen müssen.
Hallo, Hosenmatz hat recht.
Hat noch jemand einen K160 kurz 3,3TD zu verkaufen ? Mein Alter gibt so langsam seinen Geist auf. Oder gibt es jemanden im Raum Magdeburg -Braumschweig der mir die Maschine reparieren kann ? Klackert und brubbelt je schneller ich fahre. Kerzen und Düsen habe ich schon erneuert.
Über Antwort würde ich mich freuen