Autokauf mit versteckten Mängeln
inwieweit das hier erkenntbar (durch zustand, preis etc.) gewesen ist, kann man mit den infos ja nicht aufdröseln. recht hast du mit der definition der zumutbarkeit. das schließt aber auch nicht aus, dass der schaden für den käufer nicht erkennbar war.
"Unfallschäden" gibts in der Form per se nicht. Und ein versteckter Mangel muss das auch nicht sein. Es wird vielmehr unterschieden nach "meldepflichtigen" Vorschäden beim Wiederverkauf und nicht "meldepflichtigen" Vorschäden. Da liegt der Hase auch schon im Pfeffer: Ein ausgetauschter Kotflügel ist nicht zwingend zu nennen, ein struktureller Schaden an der Karosserie mit anschließender Richtbank z.B. schon.
Was wars denn?
Schau hier mal unter "Suche", da wurden bereits einige Abhandlungen zu dem Thema verfasst.
Ein Bekannter hat sich ein Auto gekauft im Aushängeschild wo im Auto gehangen war stand Auto wurde auf Mängeln überprüft und im Kaufvertrag stand Unfallschäden laut vorbesitzer unfallfrei wird überprüft. Als ich mir das Auto nur Angesehen habe hab ich sofort gesehen das, das Auto einen Unfallschaden hat er war in der werkstatt wo er das Auto gekauft hat (Vertragswerkstatt) war der Chef nicht da. Der Bekannte hat einen Mechaniker darauf angesprochen der sofort zugegeben hat das, das auto ein Unfall gehabt hatte
Frage wie soll man sich jetzt verhalten und rausschlagen ohne das Auto zurück zu geben
Es ist die komplette Front und ich hab schon bei den Abhandlungen geschaut aber trozdem danke
die ganze schose funktioniert aber nur, wenn der käufer den mangel VOR vertragsabschluss kannte oder "kennen konnte". so wie sich mir das hier darstellt, hat sein kumpel den wagen gekauft und der fragestellter (der nicht der käufer ist) HINTERHER gesehen, dass ein unfallschaden vorliegt.
einem laien ist aber nicht zuzumuten, einen behobenen unfallschaden zu erkennen. gerade wenn im KV ausdrücklich gegenteiliges steht. von daher können sich hier (stellt sich mir zumindest so dar) durchaus rechte aus 437 ergeben.