Autozulassung
Muß ich mein Auto ummelden, wenn ich innerhalb eines Bundeslandes umziehe?
Hallo Christina,
ja, Du mußt Dein Auto ummelden, wenn Du innerhalb eines Bundeslandes umziehst. Du bist verpflichtet, Dich umzumelden, wenn Du auch nur innerhalb einer Stadt oder eines Kreises, also bei gleichbleibendem Nummernschild umziehst, damit das Finanzamt Dir die Steuerbescheide, das Ordnungsamt die Knöllchen usw. zuverlässig zukommen lassen können
Wenn es ein anderer Zulassungsbezirk ist, ein klares ja!
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-neuwagen/
http://www.kfz-zulassungsstellen.net/kfz-ummeldung
Ummelden musst Du bei einer Adressänderung IMMER ... auch bei Umzug innerhalb einer Straße.
Allerdings kannst Du bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks Deine bisherigen Kennzeichen am Auddo behalten
Ja klar aber so eilig ist es nicht!
Wenn du da mal nen Monat mit wartest wird dir keiner an die Wäsche wollen....
Ja du solltest wenn du den Umzug hinter dir hast, in aller Ruhe das Auto ummelden und wenn du den Landkreis wechselst musst du auch nezúe Schilder holen!
Und was ist mit §47 FZV?
Die Ummeldung ist immer Pflicht. Eben aus den genannten Gründen (vor allem der "Erreichbarkeit" des Kfz-Halters). Allerdings kann die zuständige Behörde auf die Neuerteilung eines Kennzeichens beim Umzug innerhalb eines Bundeslandes verzichten. In praxi findet das nur leider kaum Anwendung. Dennoch würde ich einfach mal bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nachfragen. Ich glaube Hessen wollte sich z.B. da ranwagen. Also: Informieren kostet nichts, ein neues Kennzeichen schon
Das mit der Kostenersparnis bezieht sich ja außer der (in der Regel mehr als) 20.- € für die Kennzeichen auch noch auf die zu entrichtende Gebühr.
Demgegenüber steht u.U. eine am neuen Wohnort günstigere Einstufung in der Haftpflicht/Kasko(oder auch ungünstiger, je nachdem).
Also ich hatte bis letztes Jahr fast 10 Jahre lang zwei Wohnsitze (Haupt- und Zweitwohnsitz), allerdings in zwei verschiedenen Bundesländern. Und zwei Autos, eins an dem einen und das zweite am anderen Wohnort.
Mir wurde auf Nachfrage von der Zulassungsstelle am Zweitwohnsitz zunächst gesagt, dass Kfz müsse natürlich am Hauptwohnsitz des Halters gemeldet sein.
Vom Versicherer wurde mir wiederum gesagt, das Kfz müsse selbstverständlich da zugelassen sein, wo es überwiegend genutzt werde (Standort), da ja für etwaige versicherungsrechtlich relevante Vorgänge die überwiegende Nutzung an besagtem Standort für die Einstufung in der Haftpflicht/Kasko entscheidend sei.
Ich habe in den 10 Jahren drei verschiedene Versicherer gehabt, und keiner wollte beide Kfz am Hauptwohnsitz versichern.
Also hat sich die Zulassungsbehörde am Zweitwohnsitz dazu bereit erklärt, das Kfz dort zuzulassen, auch wenn der Gesetzgeber eigentlich die Hauptwohnsitz-Regelung vorsieht.
So ist das in der Realität mit der Anwendung von Bestimmungen.
Mir hat es letzten Endes eine erheblich günstigere Prämie beschert.