Abwrackauto für Rennzwecke nutzen
Zuerst mal Hallo,
ich hab eine etwas komplizierte Frage.
Auf dem örtlichen Schrottplatz ist mir ein BMW E21 über den Weg gelaufen. Da ich selber zwei E21 besitze wollte ich einige Teile von dem Wagen. Der Schrotthändler erklärte mir dass das Auto über die Abwrackprämie rein gekommen sei und ich weg schrauben kann was ich will aber die Karosserie verschrotten werden muss. Nachdem ich den Wagen fast komplett zerlegt hatte stellte ich immer mehr fest dass die Karosserie in einem absolut top Zustand (kein Rost an den üblichen Stellen, 90Tkm) ist und zum verschrotten viel zu Schade währe. Da ich schon länger einen E21 suche den ich für Bergrennen neu aufbauen kann währe diese Karosserie absolut perfekt. Dass dieser Wagen so nicht mehr angemeldet werden darf ist mir klar. Aber für Rennzwecke müsste man die Karosse ja hernehmen können, oder??? Einen Brief gibt’s ja auch nicht mehr. Der Schrotthändler will aber die Karosserie nicht rausrücken. Außer ich bring ihm was Schriftliches dass das erlaubt währe. Laut Polizei und Zulassungsstelle ist es erlaubt. Aber die geben mir natürlich nichts Schriftliches. Was kann ich machen??? Ich bin froh für jede Hilfe. Danke im Voraus.
Gruß Markus
Wenn du den wieder nutzt, "verpestet" der ja wieder die germanische Luft und dann hatte das abwracken keinen Sinn.
Das solltest du mal bei der Bafa erfragen!
Ja sicher rückt der Händler die Karosse nicht raus weil er Angst hat sich strafbar zumachen!
Ob das geht kann ich dir nicht sagen, aber ich glaube eher nicht steht eindeutig geschrieben Karosse muss verschrottet werden!
Auch wenn der Wagen nicht wieder zugelassen würd denke ich das du das nicht darfst zu Rennzwecken!
Servus
Ich glaube nicht das dass Geht.
Denn es ist eindeutig geregelt das die Karosserie mit der Fahrgestellnummer verwertet werden muss.
(Presse und dann zur Schredderanlage).
mfg Vwfreak
Auszug aus der Bafa-Regelung:
4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer
ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung
des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30.
Juni 2010 erfolgen.
• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
erfolgt sein – spätestens aber neun Jahre vor dem 31. Dezember 2009.
• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens
aber zum 31. Dezember 2009 - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend
auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in
Deutschland zugelassen sein.
Auszug Ende
Weitere Infos findest du hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf
In der Bafa-Regelung wird eindeutig eine Schredderung verlangt!
Damit ist ein Wiederaufbau - auch ohne Zulassungsabsicht - nicht legal machbar.
Vielleicht gibt es aber für irgendwas irgendwo irgendeine Ausnahmeregelung.
Am besten Du wendest Dich mal direkt an die Bafa!
Blecky
Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 erfolgen.
Da heißt, bis 30. Juni 2010 abends kann man mit dem ohne weiteres Rennen fahren, dann alles raus und ab in die Presse.
Bei uns wird z. Zt. dank Abwrackprämie gebangerraced, was das Zeug hält. Noch nie waren so viele so gute Autos am Start. Und was da in letzter Zeit alles dabei ist, kaum zu glauben. Ich hab mir selber grade noch einen XJ8 an Land gezogen. Ist zwar die totale Schande, der Wagen ist wie neu, aber ein 290 PS V8 fürs Banger Race ist einfach unwiderstehlich.
Danke für die schnellen Antworten.
Ich werd mal eine Anfrage bei der Bafa machen.
Vielleicht hab ich ja Glück.
Ich beziehe mich mal auf den § 5 der
Verordnung über die Überlassung, Rücknahme
und umweltverträgliche Entsorgung von
Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung -
AltfahrzeugV)
- Ausnahmeregelungen
Abweichungen von den in den Nummern 2 bis 4 festgelegten
Anforderungen sind zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird,
dass durch andere geeignete Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit - gemessen an den Anforderungen dieser Verordnung - nicht
beeinträchtigt wird. Über die Zulässigkeit von Abweichungen
entscheidet die zuständige Behörde auf Antrag im Hinblick auf die
Erteilung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 3.
Vielleicht kann ich ja denen klar machen dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Wenn ein PKW von seinem Besitzer offiziell zum Verschrotten gebracht wurde. Kann die Karrosse ohne Fahrzeugbrief für solche Zwecke wie Rennsport auch erwoben bzw. von Verwerter verkauft werden.
Das ist echt ein Jammer. Hab noch nie so eine gute Karrosse eines BMW des Baujahrs 1980 gesehen. Da mußte echt noch nichts geschweißt, geflickt oder repariert werden. Dem letzten Besitzer hätte ich weit mehr wie die 2500€ für den Wagen gezahlt. Echt Schade
Nutzung für Sportzwecke ist ja nun mal so ziemlich das Gegenteil von Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit. Wenn da nicht gerade eine Horde militante Grüne in der Verwaltung sitzt, kann ich mir gut vorstellen, daß die Ausnahme befürwortet wird.