Unfall beim Rückwertswenden
Der neueste Gag: Legastheniker geben Rechtschreib-Nachhilfe gröööhl
An einer Baustelle musste ich Rückwerts wenden, und bin dann mit der Stoßstange in die seite eines VW Golf gehahren. Türe leicht eingedrückt. Am eigenen Fahrzeug kein schaden.
Als ich und meine Mutter ausstieg sagte er dass ich wieder einsteigen soll und einfach weiterfahren soll da an meinem Fahrzeug kein schaden entstand und er das jetzt nicht brauchen kann und nicht interessiert. Meine Mutter hat das gehört und sind dann eingestiegen und weggefahren. Was jetzt ?
Wenn du Glück hast kommt nix und wenn du Pech hast bekommt ihr Post wegen Fahrerflucht.
Wer ist "er" ???
Der Fahrer des beschädigten Autos etwa?? .. und was ist, wenn der gar nicht der Fahrzeughalter ist; DER ist nämlich der Geschädigte!!
Na DANN Prost Mahlzeit .. Wenn der Junge sichs anders überlegt bzw. der Fahrzeughalter sein "Veto" zu dieser recht unorthodoxen Verfahrensweise einlegt und Dein Kennzeichen notiert ist, kann's Post von der Staatsanwaltschaft geben; Thema: "Ermittlungen gegen Dich wegen Verkehrsunfallflucht.
Wenigstens die Adressdaten hättet ihr austauschen müssen, da nutzt Deine Mutter als "Ohrenzeugin" im Zweifelsfall gar nüscht.
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Zwecks Abwendung einer solchen Strafanzeige würde ich SOFORT der nächsten Polizeidienststelle Mitteilung über den Vorfall machen. FALLS das Missgeschick gerade erst geschehen ist, KANN das Ganze nochmal glimpflich ausgehen.
heißt es TÜR nicht türe.
will ich hoffen, dass ihr gesehen wurdet und euch jemand angezeigt hat.
so eine sauerei. anderen das auto kaputtfahren und dann abhauen.
lesen und danach den arsch in der hose haben und selbst zur polizei gehen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
edit: so, geändert.
Ja wenn er das gesagt hat und du Zeugen dafür hast ist doch alles gut!!!!
mfg Pologti64
Das heißt kaputtfahren , nicht kauputtfahren
Hab ich auch gedacht.....
@mudder
oder bei fehlender Pappe ...
Also dies würde ich nicht veröffentlichen.
Ich verstehe den Einwand nicht, was sollte der Fragesteller denn machen? Wie hätten sie denn reagiert bei sowas?
Melde das auf jeden Fall der Polizei.
Wenn das Kennzeichen nicht bekannt ist, genaue Angaben zum Zeipunkt, der Örtlichkeit und dem beteiligten Fahrzeug machen.
Dann die Situation schildern.
Kommt von der "Gegenseite" nichts, ermittelt die Ordnungsmacht auch nicht weiter.
Aus welchem vernünftig nachvollziehbaren Grund sollte ein Geschädigter denn auf seine Ansprüche freiwillig verzichten wollen?!
Außer vielleicht,...
- bei einem geklauten Fahrzeug
- bei Alkohol- oder Drogenmißbrauch
- bei einem offenen Haftbefehl gegen den Fahrer
- .....
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
@oswinmueller: Denk' immer dran: Der-"Chef"-liebt-den-Verrat,-nicht-aber-den-Verräter __ Je nachdem, wer mit "Chef" gerade tituliert ist, kann das Ganze dann schon mal mit dem "Diskutierholz" ausgetragen werden .. You-know?!
Ei ei ei wie Dumm können manche menschen sein? Ich mein willst Du das das einer mit deinem Auto macht?
Da kann ich SZOMM nur zustimmen....
ISt wirklich sehr naheliegend!