Darf serienmäßiges Tagfahrlicht stillgelegt werden? Zulassung betroffen? Streitfrage mit Freund
Ein Freund hat einen Skoda bestellt, der serienmäßig Tagfahrlicht hat. Er will dieses stillegen (abklemmen) lassen, weil er meint, er könne selbst entscheiden, wann er mit Licht fahren wolle, und würde dieses auch nie vergessen.
Meine Frage: ist das rechtlich überhaupt zulässig, weil der Wagen ja mit diesem Licht seine Zulassung zum Straßenverkehr bekommen hat, und ein eingebautes Teil dann ohne Funktion wäre.
Wer weiss genaueres? Argumente wie gesehen werden u.s.w. ziehen nicht!
Warum kauft er den dann mit TFL!?
Also bei den Nebelscheinwerfern ist es genauso,
wenn sie drin sind müssen sie auch gehen!
Sonst gibbets eventuel Probleme und so isses auch beim Tagfahrlicht!
Ich bin gegen Tagfahrlicht 8-|
nicht nur du.
auch alle motorradfahrer, die in dem lichtermeer "untergehen". wer so schlechte augen hat, dass er nur ein fahrzeug erkennt, das wie ein weihnachtsbaum beleuchtet ist, sollte kein fahrzeug mehr führen.
Genau, außerdem ist das Millionenfacher Mehrspritverbrauch und Glühbirnenverschleiß.
Joo kláá .. Glühbirnenverschleiß bei LED-befeuertem TFL -- Du meinst wohl die "Tages-Abblendlichtfahrer"
Was ist denn das für ein TFL - ein "richtiges TFL" mit meist in LED-Technik ausgeführten zusätzlichen Leuchten oder so ne Sparausführung die ich mal als "Zwangslicht" bezeichen würde, d.h. sobald das Fzg. gestartet wird ist automatisch das Abblendlicht ein.
Ich denke letztere Sache ist gemeint - da gibt es kein Gesetz das sowas verbaut sein muss - und in den Papieren ist so eine Schaltung auch nicht eingetragen - also kann man diese Schaltung (meist durch den Tausch eines Relais) wieder ausser Kraft setzen.Oft ist so eine Schaltung bei manchen EU-Fahrzeugen oder Re-Importen zu finden, die für Länder bei denen Lichtpflicht herrscht, bestimmt sind.
Gruß Splash1
Bitte genau lesen - da ist kein Scheinwerfer zusätzlich verbaut (wie z.B. ein Nebelscheinwerfer) der, wenn er vorhanden ist, auch funktionieren muss - da ist eine Schaltungsart verbaut, die ich entsprechend den deutschen Richtlinien und Gesetzen auch auf den "normalen" Zustand (= ich kann mein Abblendlicht einschalten wann ich es will) umrüsten kann - da ist nichts Gesetzeswidrig!
Das Problem bei dieser Schaltungsart ist eben, dass du nichts abschalten kannst - sobald der Wagen läuft ist das Licht ein! (also nicht mit der Nebelschlussleuchte etc. zu vergleichen)
Gruß Splash1
Korrekt.
Ja rede ich gegen die Wand - es gibt Fahrzeuge bei denen wird das automatische Einschalten des Abblendlichtes (wenn das Fahrzeug gestartet wird) als Tagfahrlicht bezeichnet.
Vergiss dein Wissen über irgendwelche Nachrüst-Gimmicks gem. ECE R87 etc. - es sind keine zusätzlichen Scheinwerfer, bzw. Scheinwerferkammern mit Birnchen/LED's in Betrieb!!)
Du ziehst kein Relais, und legst auch keine Schweinwerfer lahm, sondern du tauscht ein Relais gegen ein anderes, dass sogar ein Originalersatzteil ist aus.
Sollte das verboten sein müssten im Umkehrschluss alle Fahrzeuge, die diese "Zwangsschaltung" nicht haben illegal sein.
Beispiel:
Nimm 10 EU-Fahrzeuge des Suzuki Splash/Opel Agila - 5 davon haben auch diese Zwangssteuerung (weil sie eben für den skandinavischen Markt gedacht waren) - und 5 haben sie nicht - der Suzukihändler tauscht auf Verlangen ein Relais aus und schon ist dieser Schwachsinn außer Kraft gesetzt.
Es sind beide Schaltungen in Deutschland zulässig!
Gruß Splash1
Willst du es nicht verstehen - das Fahrzeug mit dem vermeintlichen "TFL" hat keine extra Scheinwerfer (auch keine originalen Haupt-Scheinwerfer mit integr. TFL)- vorausgesetzt der Skodafahrer meint diese TFL-Variante - sondern das stink normale Abblendlicht wird in dieser Schaltung als TFL bezeichnet und kann nicht ausgeschalten werden. (sollte ich Dauerabblendlicht sagen?? ohne die Option es abschalten zu können wenn der Motor läuft)
Diese Funktion will ja obiger Skoda-Lenker abschalten - was anderes sage ich ja auch nicht.
Mir ist schon klar, dass das mittels Programmierung bei vielen Fahrzeugen geht - entsprechend meinem Beispiel von Splash/Agila habe ich das Relais angeführt, da es hier so gemacht wird.
Das Beispiel mit meinem Bett ist schlecht, denn hier habe ich eine Beleuchtung die auf Helligkeit und Bewegung im Fußbodenbereich reagiert - manuell schalten war gestern!
Gruß Splash1
Hmmm,
meines Wissens ist es ein Unterschied ob ich ein "echtes" Tagfahrlicht verbaut habe oder nur eine simple Zwangseinschaltung des Abblendlichtes!
Wenn es um ein ECHTES Tagfahrlicht (R87) geht - egal ob es mit in den Hauptscheinwerfer eingebaut ist oder in einem externes Gehäuse - dann muß dieses funktionsfähig sein!
Das bedeutet jedoch nicht das es auch immer zwangsweise an sein muß.
Es kann/darf durchaus mit Hilfe eines Schalters ausgeschaltet werden, muß aber eben auch immer wieder anschaltbar sein!
Also einfach komplett totlegen ist in diesem Fall nicht zulässig!
Wenn jedoch lediglich die Zwangseinschaltung des ganz normalen Abblendlichtes als "pseudo"-Tagfahrlicht habe, dann darf ich m.E. diese Zwangsfunktion abschalten!
Denn es gibt in D für PKW keine Pflicht am Tage das Abblendlicht benutzen zu müssen - es sei denn die Sichtverhältnisse sind entsprechend schlecht.
Blecky
Ja, man darf es abschalten. Es muss aber betriebsbereit bleiben.
Also: Softwaremanipulation die es komplett ausschaltet=NEIN.
Und: Nachrüstung eines Schalters der jederzeit erlaubt es An-/ bzw. Abzuschalten=JA.
btw: Die Diskussion über Pro-/Contra von TFL finde ich echt genial.
Ist glaube ich genauso klasse wie Ja/Nein DPF oder Gut/Böse Katalysator. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, bei der V.A.G. wirds wohl demnächst keine Autos mehr ohne geben, bei den anderen Herstellern vermute ich eine ähnliche Entwicklung.
Ja, das beutelt wieder mal diejenigen Verkehrsteilnehmer, die es eh schon schwer haben, Motorrad-Fahrer, Radfahrer, Fußgänger. Dennoch empfinde ich es als sehr angenehm, wenn alle fahrenden Fahrzeug ihr Abblendlicht angeschaltet haben, in den Ländern mit Lichtpflicht finde ich das Fahren wesentlich angehnehmer, da man in Tunneln, Lichtungen, einfach in jeder Situation mit unklaren/schwierigen/wechselnden Lichtverhältnissen andere PKW schneller erkennt. Persönlich begrüße ich das TFL und würde auch ein verpflichtende Regelung begrüßen. Auch fahre ich jetzt schon immer mit angeschaltetem Licht. Für mich glaube ich, dass die Vorteile überwiegen, nur kann das natürlich jeder Andere auch anders beurteilen.
Just my 2 cents.
P.S.:Mal nebenbei, bei einem Neuwagen sollte jeder Eingriff in die Bordelektrik und vor allem in die Softwarekapseln vorher mit SAD besprochen werden, cniht dass die da nachher eine bittere Pille draus drehen wollen wenn mal was den Arsch hochmacht.
Ich sehe das genau so, der Unterschied zum Abblendlicht liegt aber im wesentlich höheren Strom- und damit auch Spritverbrauch. Außer den großen Scheinwerfern brenne ja auch Rücklichter, Armaturenbeleuchtung und sowas mit. Es kann aber nur der Sicherheit dienen (irgendeiner pennt sowieso wieder), und mich kann es im inneren nicht stören. Ich kann mich noch gut an meine Anfangsjahre erinnern, als durch die Fachpresse eine heftige Diskussion zum Theme fahren in der Dämmerung mit Standlicht oder Abblendlicht ging. Abenteuerliche Argumente, aber heute kein Thema mehr. Die Hefte von AMS habe ich noch.
Übrigens ist mein Auto knallgelb, aber es gibt immer noch genug Blinde.
Danke, auch allen anderen für die Antworten!!!
ja, er darf es ausschalten. Ist in Deutschland keine Pflicht.
Wieso kramst du ein ein Jahr altes Thema wieder raus, obwohls eigentlich schon beantwortet ist?
Er darf's aber nicht einfach "abklemmen", da es u.A. jedoch Pflicht ist, dass die Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug vorhanden sind, auch funktionieren müssen.
Im Übrigen:
In wenigen Jahren fahren wir eh' alle mit Licht am Tage; egal ob mit TFL oder in Ermangelung dessen mit mehr Sprit fressendem Fahrlicht .. die EU macht's möglich
Ich fahre auch nachts oft ohne Licht. Habs nicht so gern gesehen zu werden. Batman.