Eintragungen im alten Schein wieder in neuen bekommen?
Hallo!
Da mir bereits vor kurzem hier so schnell und gut geholfen wurde, probiere ich das gleich nochmal.
Und zwar will ich heute mein neues Auto, welches noch auf den alten Besitzer angemeldet ist, abmelden. Im Schein sind allerdings einige Sachen eingetragen, zB andere Felgen mit anderer Rad-Reifen-Kombi, ein Luftfilter und ein Fahrwerk.
Der Schein wird ja zurückbehalten und ich bekomme nur einen entwerteten Brief zurück. In ca. 2 bis 3 Wochen, wenn ich mein anderes Auto verkauft habe, wird dieser Wagen aber wieder angemeldet und ich will natürlich auch die Eintragungen wieder im Schein haben. Wie stelle ich das am Besten an? Kopie machen, irgendwas besonderes bei der Abmeldung angeben, dass die den Schein aufbewahren?
MfG
Ja ganz einfach beim Abmelden mit der guten Frau oder dem Herren von der Zulassungsstelle drüber reden wie das läuft!
Normal musst du ja noch schriftliche Abnahmen von den prüforganisationen haben zur Abnahme der Räder!
Oder anderer Sachen!
Weil heutzutage würd nichts mehr in die Papiere eingetragen sondern es werden nur noch Abnahmen auf Dina 4 gedruckt die du dann mitführen musst welche du aber gegen Bezahlung auch in deinen Fahrzeugschein eintragen kannst!
Also im Brief stehen garkeine zusätzlichen Eintragungen, nur im Schein. Die DIN A4 Abnahmen von den einzelnen Sachen, die beim TÜV eingetragen wurden, habe ich hier.
Also einfach diese Zettel bei der erneuten Anmeldung mitnehmen, damit das wieder alles aufm Schein landet, ja?
MfG
Ah, danke dir, gut zu wissen. Dann werde ich das gleich mal alles in Angriff nehmen.
MfG
Hallo,
eigentlich ist das kein Problem. Das Fahrzeug wird ja nur abgemeldet und nicht endgültig stillgelegt. In diesem Fall erhält man den Fahrzeugbrief auf alle Fälle und fast immer den Fahrzeugschein entwertet zurück. Alle Eintragungen sind ja nicht nur im Fahrzeugschein sondern auch im Fahrzeugbrief, da der Fahrzeugbrief die Grundlage jedes Zulassungsverfahrens bildet. Wenn die Eintragungen im Brief sind, dann werden diese auch wieder im Fahrzeugschein eingetragen.
Besonders aufpassen muss man nur, wenn das abgemeldete Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief hat, in diesem Fall wird ein neuer Brief bzw. wie es jetzt heisst eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Dort sollte man kontrollieren ob wirklich alle Eintragungen übertragen wurden. Ansonsten wird es im nachhinein schwierig und man muss neue Gutachten und Abnahmen vorlegen.
Also ich muss wohl erstmal etwas korrigieren: Ich rede immer von Schein bzw. Brief, habe aber schon ZBI und ZBII vom Vorbesitzer bekommen. In der ZBI (Schein) stehen alle Eintragungen, in der ZBII Brief) keine.
War damit gerade auf der Zulassungsstelle, wo ich nachgefragt habe, wie das dann läuft, wenn ich das Auto in 2 bis 3 Wochen wieder zulassen will und nat. auch die Eintragungen wieder haben will. Wollte eben alles aus der ZBI auch in der ZBII stehen haben. Da meinte die Frau, dass sei kein Problem, denn die ZBI (Schein) bekommt man ja wieder. Habe auch beides wiederbekommen.
Da werd ich zur Wiederanmeldung einfach den alten Schein mitbingen und dann sollen die das in den neuen reintippen.
Hab ich das soweit richtig verstanden?
MfG