Feinstaubplakette
Ja wieso sollte es nicht im Recht sein!
Ist zwar eigentlich nur ne Lapalie aber Gesetz ist gesetz!
Ich habe eine Feinstaubplakette. Durch einen Umzug habe ich ein neues Nummernschild bekommen, jedoch habe ich vergessen, die Feinstaubplakette auszutauschen. Jetzt habe ich in Bremen ein Knöllchen bekommen, weil ich gegen das Emmissionsschutzgesetz verstoßen habe, weil die Feinstaubplakette nicht mit dem Nummernschild übereinstimmt. Resultat: 40 Euro Strafe und 1 Punkt. Ist hier das Ordnungsamt im Recht? Vielen Dank für eine Beantwortung!
Ich fürchte da hat das Ordnungsamt recht.
Die Übereinstimmung von KFZ-Kennzeichen und dem entsprechenden Eintrag in der Plakette dient dazu die Plakette genau DIESEM Fahrzeug zuzuweisen.
Erst bei Übereinstimmung der Daten ist die Plakette gültig.
Sonst könnte sich ja jeder irgendeine Plakette z.B. von einem Schrottauto auf den Wagen kleben.
Wenn das KFZ-Kennzeichen nicht mit dem Eintrag auf der Plakette übereinstimmt ist die Plakette schlicht und einfach ungültig.
Ergo wird das als Fahren ohne Plakette und unberechtigte Einfahrt in die Umweltzone behandelt und entsprechend bestraft.
Blecky
Ja!
Verstoß gegen § 40 Abs. 1 BImSchG iVm. § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218).
Hehe, haste etwa auch son Knöllchen gekriegt, PepeJones?
Nee nee, ich habe mir so eine häßliche Plakette schon an den MX gepappt.
Das habe ich mal fix gegoo... äh, gejurist
Allerdings schon wirklich frech, ist ja eigentlich kein wirklicher Verstoß da ja nachgewiesen werden kann dass das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht....
Würde auf jeden Fall mal mit dem ADAc telfonieren und evtl Einspruch einlegen...
Schon aus Prinzip...
Ich vermute das ein Einspruch sinnlos ist und nur die Kosten in die Höhe treibt.
"Allerdings schon wirklich frech, ist ja eigentlich kein wirklicher Verstoß da ja nachgewiesen werden kann dass das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht...."
Und eben dieser Nachweis dafür dass das Fahrzeug den Bestimmungen entspricht ist - die rote, gelbe oder grüne Feinstaub-Plakette!
Wenn dieser Nachweis fehlt - oder eben wegen eines falschen Eintrages ungültig ist, dann ist es völlig egal ob der Wagen vielleicht eine gültige Plakette erhalten würde, könnte oder sollte.
Entscheidend ist ausschließlich ob der Wagen MOMENTAN über eine GÜLTIGE Plakette verfügt oder nicht!
Es ist einzig und allein die Aufgebe des FAHRERS dafür zu sorgen dass das Fahrzeug den gültigen Bestimmungen entspricht!
Das war durch die Ungültige Plakette eben nicht der Fall.
Zwar blöd gelaufen, aber letztendlich selbst Schuld!
Blecky