Abwrackprämie - Darf Auto Totalschaden haben?
Ich habe dir Prämie bereits beantragt doch nun hatte ich einen Unfall beidem sich die Lenkung, vordere Aufhängung etc. verzogen hat. Das Altauto ist nun nicht mehr fahrtüchtig und durch den geringen Wert den das Auto noch hat, ist dies ein Totalschaden.
Bekomm ich trotzdem die Abwrackprämie ?
Vielen Dank im Vorraus!
Servus
ja du bekommst sie
lassn ambesten glei Verwerten, da hast du nen Problem weniger.
mfg Vwfreak
Auszug aus der Bafa Regelung
Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer
ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung
des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30.
Juni 2010 erfolgen.
• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
erfolgt sein – spätestens aber neun Jahre vor dem 31. Dezember 2009.
• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens
aber zum 31. Dezember 2009 - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend
auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in
Deutschland zugelassen sein.
4.3 Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges
• Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.
• Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die
Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gemäß Richtlinie 98/69/EG – Stufe B –
oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.
• Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.
Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
• Der Erwerb des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember
2009 erfolgt sein. Die Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009
und dem 30. Juni 2010 erfolgt sein.
JA
... wenn das Unfallfahrzeug innerhalb der Abwrackfristen verschrottet wird und der Neuwagen bis zum 31.12.2009 auf den selben Halter wie das "Abwrackopfer" zugelassen wird.
Fahrbereit muss das Altauto dazu nicht sein; ebenso ist der aktuelle Zeitwert (Schrottwert) nicht maßgebend für die Gewährung der Prämie.
aber die verwerter werden den ungern annehmen, weil der sich nicht mehr so leicht ins ausland verkaufen lässt.
war ja klar, dass das so kommen würde.
und trotzdem war es ganz sicher so nicht im sinne der leute, die sich den ganzen quark ausgedacht hatten.
und das hat sicher nichts mit bierglas oder stammtisch zu tun. man muss ja nicht immer von sich auf andere schließen.
"Der Staat" kann dafür nichts.
Aber das sich einige Verwerter ungerechtfertigt bereichern (umgangssprachlich gesprochen), weil sie zum Verschrotten erhaltene Autos statt dessen weiterverkaufen, ruft ja nun schon zu Recht Protest hervor.
Es ist verboten, ja.
Wenn jeder Gesetze immer danach auslegen würde, ob sie für ihn gerade gerechtfertigt erscheinen oder einen Sinn ergeben, dann gute Nacht Marie.
Es wird akut keiner geschädigt, ok. Darf man deshalb mit 200 durch einen Baustellenbereich auf der Autobahn fahren, wenn es auf jeden Fall gut gehen und keiner geschädigt würde?
Sollen andere Verwerter gegenüber den anderen benachteiligt werden, weil sie sich ans Gesetz halten?
@Hosenmatz
Sonst reitest du auf jeden Paragraphen rum und wurstelst alles bis ins letzte Detail auseinander um geltende Gesetzte und Regeln richtig darzustellen. Jetzt ist es auf einmal Ok das 50000 Pkw ins Ausland verschifft wurden und dadurch doch Schindluder mit betrieben worden ist. Der Schaden ist ja nun im Vergleich wirklich gering aber so zu argumentieren wie der Wind gerade steht ist auch nicht richtig
• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer
ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
Ob mit diesen illegalen exporten nun jemandem geschadet wird oder nicht ist für mein Empfinden irrelevant - entweder ich akzeptiere Regeln oder nicht!
Wenn das jeder so halten kann wie er mag mit der Begründung das ihm die Regeln sch**ßegal sind, weil ja keiner geschädigt wird - dann brauchen wir Regeln erst gar nicht aufzustellen.
Dann ist "es wurde ja keiner geschädigt" die universelle Entschuldigung!
"Es kann noch nicht mal eine Schädigung eintreten, was bei 200 in einer Baustelle sein kann"
Was ist z.B. wenn so eine illegal vertickte Umweltprämienschüssel wieder mit gefakten Papieren nach Deutschland kommt und hier kauft sie einer und der wird dann mit dem Wagen erwischt.
Wird dann immer noch keiner geschädigt?
Wenn mir die Regeln nicht passen dann sollte ich versuchen etwas dagegen zu unternehmen um sie zu ändern.
Solange aber die Regeln gelten habe ich mich daran zu halten.
Und wenn dann ernsthaft die Ansicht vertreten wird das der ehrliche zusehen soll wie sich der unehrliche Regelbrecher schön mit schwarzen Einnahmen bereichert und dafür noch nichtmal belangt werden kann/soll "weil ja niemand geschädigt wurde" dann ist das für mich eine Lachnummer!
Blecky
Ja nen Kumpel hat seinen 3er Golf auch geschrottet und wrackt ihn jetzt noch ab sollte gehen!
mfg Pologti64
Ja nen Kumpel hat seinen 3er Golf auch geschrottet und wrackt ihn jetzt noch ab sollte gehen!
mfg Pologti64