Abstellen von Fahrzeugen privater Parkfläche
Mal eben eine Question.
Ein Bekannter von mir wohnt in einem Haus mit mehreren Mietparteien.
Zu den Wohnungen gehört jeweils ein Abstellplatz für Fahrzeuge vornehmlich PKW.
Nun gibt es einen Mieter, der schon seit Monaten sein Fahrzeug auf seinem Stellplatz quasi verrotten läßt.
Die Kiste ist abgemeldet und dient diesem Mieter als Aufbewahrungsort für Recyclingmaterialien wie Glas, Pappe und sonstigem Sammelgut.
Also eigentlich Dinge, die man auch entsorgen könnte.
Von dem Fahrzeug an sich geht keine Gefahr und keine Umweltgefährdung aus, also die Karre ist vollständig und auch dicht.
Der besagte Mieter ist der Auffassung, da es sich ja um den von ihm angemieteten Stellplatz handelt, könne er die Kiste einfach dort so stehen lassen.
Logisch, dass das die anderen Mietparteien nicht so sehen.
Ich habe mir die Kiste angesehen, sieht aus, wie ein Messiehaus aus der Berichterstattung der privaten Fernsehsender.
Ich denke, dass ein Abstellplatz, auch wenn er hier bezahlt wird, nicht dazu genutzt werden darf, sein privates "Müllgefäß" abzustellen, sondern nur dazu verwendet werden soll, sein Fahrzeug abzustellen, was dem eigentlichen Verwendungszweck entspricht.
Ich habe Denen geraten, sich an das Ordnungsamt zu wenden, auch wenn es sich um ein Privatgelände handelt, da nicht auszuschließen ist, das von dem Wrack doch eine potentielle Gefährdung ausgeht.
So, nun meine Frage, bin ich über das Ziel hinausgeschossen?
Seht ihr andere Möglichkeiten, abgesehen von einem freundlichen Gespräch, welches bereits erfolgt ist, allerdings ohne Erfolg.
Sagt mal was dazu, auch wenn es heiß ist?!
Wenn er dafür bezahlt kann er das Fahrzeug doch da abstellen, nur weil es euch optisch nicht gefällt? Ordnungsamt darf da doch gar nicht eingreifen, ist ja Privat und keine Gefährdung. Höchstens der Vermieter und wenn der sein Geld bekommt, wirds den auch nicht stören. Könnte ja auch ein angemeldetes Schrott reifes Kfz sein. Wieso immer dieser Ordnungsfimmel bei den Deutschen? Wieso sich über Alles und Jeden beschweren wollen und einmischen? Vielleicht will er es ja irgendwann wieder in Betrieb nehmen. Und was im Kfz ist hat m.E. gar keinen etwas anzugehen. Es gibt viele Menschen die mit einem völlig verdreckten Pkw fahren.
Seh ich etwas anders.
Wenn ein Stellplatz für das Abstellen von betriebsbereiten Fahrzeugen und Fahrzeugen gedacht ist, die wieder in Betrieb genommen werden, kann es doch nicht angehen, dass jemand, nur weil der dafür einen kleinen Obulus zahlt, seinen persönlichen Müllplatz aufmachen kann.
Das Fahrzeug ist definitiv schrottreif, nicht mehr zu gebrauchen und steht auch nicht wegen der Abwrackprämie dort rum, sondern dient einem einzigen Zweck und das ist die Aufnahme von Müll.
Und natürlich muss sich das Ordnungamt darum kümmern, zumindest bis zur Klärung, ob und welche Gefahren von dem Schrott ausgehen.
Das mit der Wohnung ist jetzt aber völliger Unsinn. Und ein frei zugängliches, wenn auch Privatgelände darf so ziemlich jeder betreten, der zwei Füsse hat, außer es ist ihm explizit untersagt.
Ok, tut mir leid dass ich mich etwas im Ton vergriffen habe, aber das erinnerte mich an diverse "Germanische" Rentner und Ordnungsfanatiker, die mit dem Fernglas am Fenster stehen und alles und jeden zur Anzeige bringen, die nur im geringsten gegen irgendein unsinniges Gesetz vertossen haben. Trotzdem entzieht es sich meiner Kenntniss, wie ein abgemeldetes Kfz gefährlicher sein soll, als ein angemeldetes. Wenn die Scheibe zerspringt oder etwas ausläuft, verstehe ich es ja, dann kann man den Besitzer kontaktieren, aber ohne Grund? Das gleiche könnte bei einem angemeldeten Kfz passieren. Und wie ich bereits sagte, hat es m.E. keinen zu interessieren, was jemand in seinem Fahrzeug lagert, solange es nichts verbotenes ist.
Bei einem angemeldeten Fahrzeug haftet die Versicherung für Schäden, bei abgemeldeten der Besitzer. Das "Gefahrenpotenzial" mag vielleicht das Gleiche sein, die Schadensregulierung ist es nicht. - Und nein, du hast die nicht "im Ton vergriffen". Ich kann deine Einlassungen durchaus nachvollziehen.
da muss ich an so einen fall denken, wo auch irgendwelche übereifrigen leute auch "schrottautos" abschleppen und entsorgen ließen.
http://www.welt.de/print-welt/article673482/Amt_liess_Oldtimer_verschrotten.html
da passt immer ein guter spruch:
"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
der mann hat die stellfläche gemietet, sein auto stellt keine gefahr da, und nur weil es vielleicht nicht in die gartenzwergidylle und dem geschmack anderer nicht passt, muss man es ihm doch nicht verbieten.
solches spießbürgertum würde ich mir mal bei fahrradfahrern und greisen am steuer wünschen. doch gegen diese gruppen wird nichts unternommen.
Wenn du Messies gegenüber so tolerant bist, frag ich mich ernsthaft, warum du solche Problem mit "Mautfragern","Rollerfahrern" und anderen Minderheiten hast.
Ich habe selbst solch einen Mietparkplatz.Bei mir steht schon im Mietvertrag zum Parkplatz,das nicht zugelassene Fahrzeuge(also auch nicht einmal Motorräder in der Winterpause) auch nicht auf diesen Parkplätzen geparkt werden dürfen.Ich denke,der Vermietre würd für diesen Passus seine Gründe haben(Versicherungsrechtlich).Besitz verpflichtet-und so wird er wohl bei Schäden,ob der Duldung,ebenso zur Verantwortung gezogen wie der Eigentümer.
So ists halt in meinem Mietvertrag festgehalten.
Jemand der "Müll" in seinem abgemeldeten Auto lagert ist noch lange kein Messie, schau mal manchen Menschen in die Garage oder Keller, dass ist ebenfalls unbenötigter Stellplatz. Ansonsten kann ich mich Janner nur anschließen, Spießbürgertum, dieses Wort gefällt mir.
Dynamit...
"Zu verschenken" auf die Heckscheibe kleben...
Denke leider auch das du dagegenn nichts machen werden kannst!
Solange da nicht das Öl und die Maden über den Hof laufen!
Gefährdet er ja niemand in dem Sinne!
Natürlich ist es ein optisches Ärgerniss!
Was hat denn das Ordnungsamt dazu gesagt vielleicht haben die noch nen Tipp?
* Öffentlicher Verkehrsraum:
Straße, Bürgersteig und alles öffentlich ist. In diesem Verkehrsraum müssen alle betriebeben Fahrzeuge nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zugelassen sein und die Fahrer müssen die entsprechende Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzen. Zudem muss eine Versicherung für die Fahrzeuge bestehen. Fahrzeuge bis maximal 6 km/h sind zulassungsfrei.
* Bedingt öffentlicher Verkehrsraum:
Privatgelände, das aber jederzeit ungehindert begehbar ist. Z. B. Firmenparkplatz. Dieser Verkehrsraum ist genauso zu behandeln, wie der öffentlicher Verkehrsraum.
* Geschlossener Verkehrsraum:
Privatgelände, das umschlossen ist. Das heißt ein ungehinderter Zutritt ist nicht möglich. Z. B. verhindert durch Zaun, Tor Schranke oder Absperrung. Für diesen Verkehrsraum gibt es keine Bestimmungen, aber die Haftung und Verantwortung liegt beim Besitzer/Betreiber.
Wenn Flüssigkeit austritt ist das Ordnungsamt zuständig, das Fahrzeug wird wohl abgeschleppt.
Es wäre wichtig das das Fahrzeug vom öffentlichen Verkehr abgegrenzt wird siehe oben!
Hier steht auch ein abgemeldeter PKW rum mit einem Pappendeckel darunter der schon voll mit Öl ist...
die Anwohner stört es also wird es teuer für den
Besitzer der Schrottkarre wenn es gemeldet wird was wohl aber niemand wegen Nachbarschaftsstreit machen wird.
ein heißes Thema ist auch das Waschen des Fahrzeugs auf Privatgelände, da kommt es lt. Polizeiverordnung auf das Reinigungsmittel an was verwendet wird also alles ein heißes Eisen und viele spähende Rentner die von ihrer Fensterbank Aktion sehen wollen.
Ich habe ein etwas anderes Problem. Ich habe einen Stellplatz zur Wohnung zusätzlich angemietet.
Im Sommer eigentlich für nur insgesamt 8-10 Wochen möchte ich dort mein Motorrad vor mein Auto stellen und dieses mit einer Faltgarage abdecken. Dieses wurde mir nicht erlaubt, auch auf mein Angebot hin, dass Auto für diese Zeit dort nicht zu parken und nur das Motorrad, damit dieses halt nicht 70cm von der Hauswand entfernt steht wurde verneint.
Es handelt sich um ein fast Olie Motorrad, super gepflegt also kein Schrott.
Ich würde gerne mal Meinungen dazu hören, oder noch besser Rechtsauskünfte.
Danke im voraus
Hallo Segler,
Das ist nicht so ganz einfach - theoretisch schon, praktisch eher weniger.
Grundsätzlich gilt der Mietvertrag über den Stellplatz und wenn dort ein Kraftfahrzeug aufgeführt ist, dann kann dort ein Kraftfahrzeug jeglicher Art geparkt werden, so lange es nicht über die Begrenzungen ragt.
Somit (erst einmal) völlig egal, ob Auto oder Möp.
Dann gibt es eventuell aber noch eine Hausordnung, deren Auflagen beachtet werden muss, zB. dass ein Fahrzeug aus versicherungsrechtlichen Gründen zugelassen sein muss. Hier könnte! aufgeführt sein, dass ein Möp wegen Geräuschbelästigung unzulässig sind.
Von dem eigentlichen Risiko sind Möp und Auto gleich, somit muss es schon irgendwas geben. Liegt es eventuell an dieser Faltgarage, die unzulässig ist - vielleicht aufgrund ihrer Bauart/Größe irgendwelche Ausblicke einschränkt. Dann eventuell mit dem betroffenen Anwohner reden, dass er sich nicht eingeschränkt fühlt.
Man wird nicht vermeiden können, sich mit dem Vermieter zusammenzusetzen und zu klären, wo das Problem liegt und dann löst.
Auf die harte Tour mit Anwalt und Gericht mag vielleicht einiges mehr möglich sein, gleiches Gefährdungsrisiko und wenn nicht viel mehr als Begründung kommt, ist es schon sehr wahrscheinlich, dass man sein Möp da abstellen darf.
Nur die Frage ist dann immer - wie lange.
Derartige Mietverträge sind eigenständig, unterliegen nicht dem besonderen Schutz von Wohnraum und haben entsprechend kurze, sehr kurze Kündigungsfristen.
Der übliche Fall: mit dem "Siegurteil" flattert auch gleich die Kündigung von dem Stellplatz in den Briefkasten und dann darf das Möp von Rechtskraft es Urteils bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dort aufgestellt werden - ein Krieg ohne Sieger.
Daher bleibt aus Vernunft-taktischen Gründen praktisch nur die gütliche Einigung bei einer Tasse Kaffee mit gemeinsamen Kompromiss und Handschlag drauf.
naja das Motorrad darf schon da stehen. Nur halt ohne Faltgarage.
Ich weiss jetzt auch den Gund:
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, die Vermiter wohne dort auch. Es geht da wohl um eine Ehestreitigkeit, weil der Ehemann gerne im Hof ein Carport bauen möchte, was wiederum die Ehefrau nicht will. Wenn ich jetzt für 6 Wochen im Jahr das Mot. so abdecke, will er auch das Carport...son..sch..