Gibt es bereits ein Gerichtsurteil?
Habe ein Eu Fahrzeug gekauft - Erstzulassung, 10 km Laufleistung.
Der Händler hat nicht erwähnt, das das Fahrzeug nach EInfuhr eine zweite Zulassung bekommt - daher wurde die Prämie abgelehnt. Habe jetzt meinen Anwalt eingeschaltet.
Gibt es bereits ein Urteil über solch einen Fall???
Wenn das Fahrzeug noch keine 14 Mnate alt ist und vorher nur EINEN Vorbesitzer, und zwar ein Werksangehörigen, eine Werksniederlassung ODER Vertragshändler als Fahrzeughalter eingetragen ist, sollte es keine Probleme mit der Bewilligung der Prämie geben.
Eine Erstzulassung im EU-Ausland, die diese Bedingungen erfüllt müsste wie eine deutsche Erstzulassung gehandhabt werden; und ergo der Prämienantrag bewilligt werden.
Unser Spezialist @hosenmatz sagt Dir da aber bestimmt noch was dazu .. incl. Nennung der entsprechenden Paragrafen
Weiß nicht genau wie das ist!
Aber selbst Autos von Werksangehörigen kann man zur Abwrackpräie verwenden!
Und die haben ja auch nen Vorbesitzer genau wie Jahreswagen,der nur auf ein Autohaus zugelassen war!
Soweit ich weiß darf nur kein Privatbesitzer auftauchen!
Oder hat er dann zwei Vorbesitzer!?
Warum 2 Versteh ich dann nicht müsstest du genauer beschreiben!
Siehe: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinVerbraucher/006/t4-die-neue-umweltpraemie.html
Oder in der Kurzform:
"Die Umweltprämie kann man für den Kauf eines Neufahrzeugs beziehungsweise eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagen beantragen. Das neue Auto muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen. Euro 4 ist die seit 2005 gültige EU-Abgasvorschrift mit deutlich niedrigeren Werten für Kohlenmonoxid, Stickstoffoxid und Kohlenwasserstoffe. Bei Diesel-Fahrzeugen gilt zusätzlich ein gegenüber der alten Euro 3-Norm um die Hälfte reduzierter Feinstaub-Wert. Die Umweltprämie ist auch für Leasingfahrzeuge anwendbar. Erwerb und Zulassung des Pkw müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Der Halter des alten Fahrzeugs muss mit dem des neuen Fahrzeugs identisch sein."
Ich hoffe, das hilft erstmal weiter...
Sollte es wirklich so sein, dass du von deinem Händler falsche Informationen zum Fahrzeugkauf bekommen hast, dann hilft letztendlich, wenn keine Einigung zustande kommt nur eine Anzeige wegen Betrugs und arglistiger Täuschung! Hierbei währe es von Vorteil, wenn du einen Zeug hast, der bestätigen kann, dass dir der Händler die Prämie für dieses Fahrzeug zugesichert hat.
Noch eine Zwischenfrage zum Schluss: Der Händler ist nicht zufällig der "Automarkt Großbothen"?
Es handelt sich nicht um Großbothen, sondern Auto Wilde.
Das Fahrzeug hatte in Italien eine Tageszulassung.
Bei Rücktransport wurde es dann logischerweise auf Wilde zugelassen, daher 2 Vorbesitzer!!!! Das konnte ich erst ersehen, als das Fahrzeug bereits "auch von Wilde" zugelassen worden war.
Man hat aber beim Verkauf und im Gespräch nicht erwähnt, das der Wagen aus Ialien kommt. Ich war der Meinung, der Wagen war auf Wilde zugelassen.
Im Internet stand auch nur Tageszulassung 10 km Fahrleistung. Übrigens ht meine Schwester am gleiche Tag mit mir zusammen das gleiche Fahrzeug bestellt - jetzt haben wir gleich 2x den Salat.
Ich habe gehofft, das ich noch jemanden finde, dem das gleiche passiert ist und evtl. bereits mit dieser Sache bei Gericht war.
Uiii .. DANN hast Du Pech gehabt: Das Fahrzeug darf max. EINEN Vorbesitzer haben wie in meinem ersten Posting (siehe weiter oben) angegeben.
FALLS Du wirklich bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, braucht der in Richtung BAFA (für die Prämie zuständige Behörde) gar nicht erst "Pfeile abzuschießen" .. die Abwrackprämie ist für Deinen Fall verloren.
Höchstens gegen den Händler wäre noch was drin, FALLS Du gerichtsverwertbare Nachweise hast, dass der Händler Dir wahrheitswidrig die ZWEI Vorbesitzer verschwiegen hat. Aber meist steht da Aussage gegen Aussage und Du hast schlechte Karten ... oder steht im Kaufvertrag was von "1 Vorbesitzer" oder Ähnliches?!
Hat der Händler ein prämienfähiges Fahrzeug angeboten und wurde dies im Kaufvertrag vermerkt, hat er auch eine entsprechende Leistung zu erbringen.
Tut er dies nicht, kann man vom Vertrag zurücktreten.
Den Rücktritt vom Vertrag setzt aber ein "Fehlverhalten" des Verkäufers/Händlers voraus und muss diesem auch nachgewiesen werden.
Die Förderungsmöglichkeiten/Bedingungen sind auf der Seite der Bafa klar nachzulesen und werden in diesem Fall nicht erfüllt. Daher auch keine Prämie.
Die/das Bafa ist auf jeden Fall aussen vor.
Die Bafa hat völlig korrekt gehandelt: 2 Vorbesitzer = keine Umweltprämie. Wie gesagt ist hier also bestenfalls der Verkäufer zu belangen.
Jetzt kommt es darauf an was im KV steht, bzw. was vereinbart wurde. Ist dir nachweislich zugesichert worden, dass der Wagen nur einen Vorbesitzer hat?
Hast du darüber hinaus ggf. sogar explizit auf dein Vorhaben hingewiesen, den Wagen über die Umweltprämie zu "finanzieren"?
Hierfür bedarf es auch keiner gleichen Fälle- das sind "normale" Schuldverhältnisse bzw. Rechtsgeschäfte.
Habe meine Schwester als Zeugin. Es war immer nur bei dem Kauf von der Abwrackprämie die Rede.
Wir erhielten keinerlei HInweise, dass das bei diesen Fahrzeugen nicht möglich ist, bzw. das dann 2 Vorbesitzer eingetragen sind. Im Kaufvertrag steht nichts.
Hallo kesiurlaub,
gleiches Auto, gleicher Händler, gleiche Problematik...
Klageschrift ist raus, gibt's bei euch schon eine Entscheidung?
Hallo kesiurlaub,
auch ich bin darauf reingefallen nach dem
Motto "wer zu früh kommt (kauft), den bestraft
das Leben". Ich war Mitte Jan.09 bei den ersten
Abwrackern dabei.Zu dieser Zeit waren die
Richtlinien über die "Zulassungsbeschränkung"
noch nicht richtig bekannt. Bekannt war mir
nur ein Neufahrzeug bis Jahreswagen gegen ein
mindestens 9 Jahres altes Altfahrzeug.
Ich fühle mich von meinem Autohändler nicht
richtig informiert und habe daher jetzt Klage
gegen ihn eingereicht, da er auf meinen Wunsch
nach Fahrzeugtausch und/oder Rücknahme Fahrzeug nicht eingegangen ist.
Hallo hosenmatz,
vielen Dank für Deine verwirrenden Kommentare.
Entweder bist Du intelligent oder bekloppt oder
intelligent bekloppt.
Tatsache war, dass ab Mitte Jan.09 z.B. in den
offiziellen Nachrichten wie "Tagesthemen" usw.
die Beantragung der Umweltprämie bekanntgegeben
wurde, wenn man ein Neufahrzeug/Jahreswagen mit
Norm 4 erwirbt und ein dafür mind. 9 Jahre altes
Auto mit mind. einjährigem Besitz verschrottet.
Es wurde jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht davon gesprochen, dass das neue Auto nur 1 x zugelassen
sein sollte. Bei den EU-Fahrzeugen, obwohl fast
nicht gefahren, sind jedoch leider 2 Zulassungen
vorhanden. Zum Zeitpunkt meines Autokaufs Ende Jan.09(und genau dies war mein Fehler bzw. auch der vom Autohändler) war dieser Umstand mir und wahrscheinlich vielen anderen nicht bekannt.
Im übrigen ist mir die Bildzeitung zu hoch zum
lesen. Ich schaue mir lieber Bilder von Fix und Foxi an.
Hallo kesiurlaub,
na kannst du schon was schreiben, ob du den Händler geklagt hast oder nichts geklapt?
Hallo,
ich habe geklagt und "Recht" bzw. mein Geld inzwischen bekommen!!!!
Kenne noch zwei weitere Fälle bei denen es genauso geklappt hat.
Bei mir ist genao gleiche sch..., aber nicht mit Eu-Farzeug, sondern mit deut., nach einem Monat habe ich auch ein Prozesse gegen dem Händler, ich habe Angst, dass ich kein cent vom Beklagte bekomme!
Das sind immer Einzelfallentscheidungen.
Dass man selber nicht informiert war, kann man keinem Händler anlasten, aber sollte hier der Händler grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch informiert haben, aktiv durch falsche Auskunft (Erzeugen eines Irrtums) oder auch passiv durch weglassen von Informationen (bestehen lassen eines ihm bekannt gewordenen Irrtums), dann ist er in der Haftung.
Somit ist ein pauschales "der muss, weil ..." nicht anwendbar, weil es eben genau darauf ankommt, was wie im Verkaufsgespräch oder auch zB. Fahrzeugangebot durch den Verkäufer genannt wurde.
Hat der Verkäufer keinen Fehler gemacht, sondern der Kunde ist einem eigenen Irrtum zB. durch mangelnde Information oder falscher Einschätzung aufgesessen, dann wird das nichts mit Schadensersatz.
Bei mir war so, als ich den neue Wagen kaufen entschieden, habe bei Autoscout24.de dies gefunden. Die Anzeige wurde genao so beschrieben; z.B Mazda, Jahreswagen, kmstand 6000, Vorführwagen Preis: 24490 euro(inc.Umweltpämie).
Ich kam zum Händler zur Besichtigung,Probefahren usw., ich habe sofort die Frage gestellt, ob die Prämie im Preis gerechnet ist, der Händler sagte, dass ich noch dazu rechnen muss. Also 24490+(2500eu Uwprämie)gleich 26990 eu. Ich war so gewundert ,weil ich immer dachte, dass Inclusive heisst, dass schon alles drin ist. Wir haben noch die halbe Stunde darüber diskutiert. Trotzdem wolte ich den Wagen kaufen und der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. 1500eu habe bar bezahlt+2500 eu(Uwprämie) beantragt wurde. Den Rest von 22990 hat er eine Finansierung bei der ***Bank gemacht.
Ich hatte Mitsu Galant BJ 1998(über 2J auf meine Name zugelassen war),der Händler hat den Wert von meinem Mitsu, bei sich, im Pc gerechnet(er sagte selber, vielleicht kostet mehr) und mir gesagt wurde, dass mein Auto c.a 2500eu kostet und das heisst, dass mein Auto Umweltprämiefähig ist. Er hat selber den Antrag bei der Bafa gestellt(über Vollmacht von mir), meines Mitsu habe ich bei ihm gelassen, er bracht es selber zum Schrottplatz. Und was er noch extra gemacht hat, Auto-Dispo-Creditkarte auf meine Name, wo er 2500eu fur sich sofort abbuchen kann und mir gesagt, kommt die Prämie auf deine Konto und du kannst damit Dispo-Creditkarte abschliesen.
Der Antrag wurde abgehlent, weil das Farzeug(Mazda) schon 2 mal zugelassen war, ich wusste darüber nicht, bzw, dass es nur ein mal zugelassen sein musste. Der Verkäufer hat so alles sauber in der Anzeige beschrieben und beim Gespräch nur über die Prämie geredet hat, dass ich keiner Zweifel hatte, dass etwas schiff laufen kann.
Hallo zusammen, es wurde heute das Prozesse gegen dem Händler verloren!!! Die Richterin war der Meinung, dass die beschriebene Anzeige vom Händler war in Ordnung und er ist nicht verantwortlich was er beschreibt. Wir waren, mit dem Anwalt, einfach schockiert. Sie wollte von mir nur hören, ob er mich mundlich gesichert, dass ich die Umweltprämie bekomme oder nicht!!! Wer sagt darüber beim Verkaufsgeschpräch??? Keiner!!! Ich verstehe das nicht, warum die Richterin der Beklagter Seite genommen hat??!! Die offiziele Antwort bekomme am Juli, aber ich bin schon sicher, dass die Antwort negativ wird.