Steuerfreiheit
Habe am 07.03.2009 einen neuen Pkw gekauft, der Ende Mai Anfang Juni laut Vertrag geliefert werden soll. Nach Rückfragen beim Händler wann der Pkw geliefert wird, teilte dieser mit ,am 04.07.2009. Meine Frage lautet, wenn eine Zulassung bis zum 30.06.09 erfolgt, ist der Pkw für ein Jahr Steuerbefreit. Da der Pkw aber erst im Juli zugelassen werden kann, entfällt diese. Kann ich diese Steuerbefreiung vom Händler erstatten lassen, oder entfällt diese nun ganz.
Diese befristete KFZ-Steuerbefreiung entfällt bei Zulassung ab dem 1.7.2009
.. eine Durchsetzung eines Erstattungsanliegens gegen den Händler als Vertragspartner dürfte wenig erfolgversprechend sein.
-- Allenfalls wird bei guten Kunden aus Kundenbindungsgründen noch das Ein oder Andere Goodie mit auf den Weg gegeben werden.
Also ich würde mir wegen den ein Jahr Steuerbefreiung keine Sorgen machen, mit der neuen CO2 -Steuer macht man nämlich meistens Plus außer man kauft einen Porsche etc. In meinem Fall, habe mir einen neuen Renault Megane III Grandtour 1.5 dci bestellt, mache ich mit der neuen Steuer plus, statt 231 Euro Jährlich plus 1 Jahr Steuerbefreiung zahle ich dann nur noch 142 Euro jährlich, sprich, nach ca 3 Jahren haben sich die Kosten amortisiert. Rechne einfach mal nach, klick mal den link www.kfz-steuer.de mfg