Kaufvertrag
Habe am 12.05.09 ein Qashqai zum 1.Juni bestellt. Nach Lieferungsverzögerungen am 10.06.09
Auto bekommen und bezahlt. Gültigkeit des Kaufvertrags- Bestellung oder Übergabe?- Datum des Verwertungsnachweis beim Altfahrzeug mit Abwrackprämie (über Nissanhändler)
ist der 18.06.09
Habe erfahren dass Nissan eine zusätzliche "Wechselprämie"über 1.500 Euro zur Abwrackprämie bezahlt.Frage:
Ab welchem Datum wird dieseWechselprämie bezahlt? ist Nissanhändler hinweispflichtig?
Voraussetzungen vom Altfahrzeug waren gegeben.
Was hast Du denn nur für'n Problem mit Deinem neuen Nissan??? .. das ist jetzt schon die dritte Fräge in ähnliche Richtung innerhalb weniger Stunden
Bin davon ausgegangen dass Händler und Verkäufer
Herstelleraktionen vorher bekannt sind.
Hauspreis ist nach meinen Informationen Hersteller
Listenpreis der sish nicht erhöht hat.
Wenn Kaufvertrag Bestelldatum ist, habe ich 2 Wochen zu früh gekauft,Pech (im Wert von 1.500 Euro) gehabt. Danke für Infos.Kein Grauimport.
Solche Aktionen sind meist dem Einzelhändler/Verkäufer NICHT bekannt .. aus gutem Grund - sonst würde kurz vor diesen Aktionen ja der Umsatz einbrechen
Das gleiche "Schicksal" gibt's auch in anderen Branchen, insbesondere den TK-&Internet-Dienstleistern .. da hab' ich mir auch schon böhse Kommentare von Kunden anhören müssen, die mir die Vorabinformation über ANbieter-Goodies unterstellt hatten - was definitiv NIE der Fall war - und IST.
Was ist den nun der Listenpreis,und was hast Du bezahlt?Wolltest Du jetzt noch mehr Rabatt?
"Wechselprämie" ist kein geschützter Begriff.Nur eine Verkaufshilfe an der ein Händler,mit Eigenbeteiligung,teilnehmen kann,oder eben nicht.
Eins kann er bestimmt nicht.
1. Hauspreis
2.Sonderkondition für Finanzierung
3.Wechselprämie
4.Überzahlung des Altwagens
5.Extraleistungen(Durchsicht,Fußmatten,CD usw.)
Er kann unmöglich alles auf einmal geben.
MfG