Verkäufer entfernte einfach kennzeichen
hallo,
vor drei wochen hatten wir ein Auto gekauft wo noch auf den Verkäufer zugelassen war, da es uns nicht möglich war das Fahrzeug gleich umzumelden hatte ich den Verkäfer angerufen und ihm erklärt dass es noch dauert und ob er uns denn bis ende JUNI Zeit geben könnte, und er war einverstanden. Gestern abend waren wir nun bei meiner Schwägerin zu besuch und der Verkäfer hat zufällig im gleichen Ort Bekannte er sah das Auto mit seinen Kennzeichen kam her machte voll den stress auf der Strasse schraubte das Kennzeichen ab und ging. Dabei forderte er noch die Papiere für das Auto. Jetzt steht das Auto irgendwo in der Pampa ohne Kennzeichen. Jetzt frag ich mich wie ich denn das Auto jetzt abmelden soll??? Kann mir jemand einen Rat geben?
Servus hast du ihn die Papiere gegeben?
Also normaler weiße würde er noch versicherung und steuer für ein Auto bezahlen was er garnicht mehr hat. Aus dem grund würde ich vermuten das er es abmeldet wenn er die Papiere hat.
Aber ansonsten kann ich dir nur empfehlen dich mit dem Verkäufer zu einignen sonst bleibt das ein ewiger Kreißlauf der vor dem Gericht endet.
Und für die Zukunft nur ein ABGEMELDETES Auto kaufen.
mfg Vwfreak
Klar kannst was machen.
Geh zur nächsten Polizeistation, schildere den Fall und mach eine Anzeige gegen den Verkäufer.
Er hat dir weder die Papiere abzunehmen, noch einfach die Kennzeichen abzuschrauben.
hi,
nein die Papiere hab ich ihm nicht gegeben. ich hab versucht mit ihm zu reden aber das war umsonst.
ja das war mir jetzt wohl eine Lehre und ich werd in Zukunft nur noch abgemeldete Autos kaufen.
hm, das hab ich mir auch schon überlegt. Die Papiere ht er ja nicht die hab ich ihm ja nicht gegeben. Trotzdem hätte er ja normal wie erwachsene mit mir reden können. ich bin ja kein unmensch. ich bin grad echt am grübeln ob ich zur Polizei gehen soll.
ich sag auf jeden fall trotzdem danke für die antwort!!
Das ist ein schwierige Situation denn zum Abmeldem muß das Kennzeichen mitgebracht werden um es etwerten zu können. Ich weiß nicht in wie weit das möglich ist ohne Kennzeichen.
Da wendest du dich mah bitte an unseren Rechtsexperten dehn Hosenmatz.
Er kann dir da villeicht weiter helfen.
Das wird ein Schuss ins eigene Knie ...
...WIE BITTE KANN ES SEIN, dass man innerhalb 3 Wochen nicht dazu kommt, ein gekauftes Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden ???
In jedem vernünftigen Kaufvertrag steht drin, dass das Fahrzeug innerhalb 3 Werktagen umzumelden ist, WENNder Verkäufer schon so freundlich - und risikofreudig - war, Dir das Fahrzeug noch auf seinen Namen zugelassen mitzugeben.
Versetz' Dich mal in die Lage des Verkäufers: Dieser haftet nämlich für allen Blödsinn (Knöllchen und Ärgeres wie z.B. mit dem Fahrzeug begangene Straftaten) sowie KFZ-Steuer UND auch Versicherung. Ich glaub' Deine Aussage nicht, dass Du Dich mit dem Verkäufer zunächst mal über die "Verlängerung" der geduldeten Nutzung verständigt hast.
DREI Wochen sind schon ein starkes Stück .. und jetzt sollten bis Ende Juni NOCHMAL knapp 2 Wochen drangehängt werden??!!
.. ich fass' es nicht.
Nichtsdestotrotz war die Aktion des Verkäufers natürlich illegal.
Am Besten vereinbarst DU mit dem Verkäufer (Dessen Kontaktdaten dürften ja bekannt sein - zumindest aus den Fahrzeugpapieren ) einen Termin bei der Zulassungstelle, zu dem er mit den Kennzeichen und DU mit den Papieren erscheinst .. und dann wird das Auto endlich umgemeldet - Das wäre dann der "kleine Dienstweg" - und für alle Parteien der glimpflichste Weg zur Klärung der AUseinandersetzung.
Ach weißt Lo, wenn der Verkäufer schon so blöd ist und verkauft ein noch angemeldetes Auto, dann sollte er wenigstens nicht zuzätzlich noch so blöd sein und sich durch den Diebstahl von Kennzeichen ins Unrecht zu setzen.
Joo kláá ... aber 5 Wochen auf Kosten Anderer Auto fahren zu wollen, is' auch nicht die feine Art ___
Erinnert mich an Mietnomadentum .. Wenn das Auto dann endlich umgemeldet werden soll .. einfach ein neues GebrauchtwagenverkäuferOpfer an Land ziehen.
.. der NickName des Fragestellers ist ja da offenbar schon "Name des Programms"
Alles nach drei Tagen ist strafbar?
Wenn ich mir also am Gründonnerstag oder heiligen Abend abends ein Auto kaufe, hab ich keine Möglichkeit, es innert der legalen Frist umzumelden? Solche Bestimmungen KANN es nirgends anders, als in Deutschland geben.
Innerhalb drei WERKtagen!!!