Durchführung nicht in Auftrag gegebener Arbeiten
Hatte vor einiger zeit in einer werkstatt tüv/asu in auftrag gegeben-nicht mehr und nicht weniger! nach erhalt der rechnung (194,-euro) stellte ich den werkstattleiter zur rede. bundesweit marktüblicher tarif für tüv/asu belaufen sich auf 80,-euro, er begründete seine vorderungen damit das er erweiterte serviceleistungen an meinem fahrzeug durchgeführt hat. ausserdem sei eine preisliste aushängig gewesen, diese wurde mir aber nicht zur einsicht vorgelegt.ich habe 100,-euro eingezahlt, jetzt bekomme ich post vom rechtsanwalt wegen der restsumme. ich möchte nur bezahlen was ich beauftragt habe!
meine fragen!: was kann ich tun
welche Rechte habe ich
Am besten du nimmst dir auch nen Anwalt sonst wirst du dagegen nicht ankommen!
Bezahlen!
Normalerweise frägt man doch vorher, was es kostet und orientiert sich nicht an irgendwelchen fiktiven Durchschnittspreisen in Timbuktu.
Es gibt doch keine gesetzlichen Höchstpreise für eine Tüvabnahme in einer Werkstatt.
Ich versteh den Tanz jetzt nicht?!
Wenn eine Werkstatt 194 Euro verlangt, kann sie das ja machen.
Man kann ja nicht sagen: andere verlangen für TÜV/AU 80 Euro, also kostet es überall 80 Euro.
Am Besten immer vorher über die Preise informieren.
Einen Anwalt würde ich mir jetzt nicht nehmen. Da werdens nur noch mehr Kosten.
Hallo!
Seit wann gibts denn einen "Bundeseinheitlichen Tarif" für "Tüv/Au"??
Ist mir ganz neu!
MfG