Radarkontrolle
Du hast doch hier bereits zugegeben, dass du zu schnell unterwegs warst.
Was also soll der Tanz mit dem sich um´s bezahlen drücken!
Ich wurde nachts auf der Autobahn geblitzt. Auf dem Foto konnte man rein gar nichts erkennen. Ich habe Widerspruch eingelegt, mit der Bitte um Einstellung des Verfahrens.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: Es wurde ein neues Bild beigelegt, auf dem man den Fahrer
äußerst schlecht erkennt. Auf dem Begleitschreiben steht, daß das Verfahren nicht eingestellt wird, da man einen Passfoto Vergleich herangezogen hat und verschiedene Merkmale auf mich, als Fahrer hindeuten. Was kann ich dagegen tun,
außer zahlen?
Wenn Du der "Täter" warst: Zahlen
Wenn nicht: Auf dem Anhörungsbogen den Fahrer benennen .. ansonsten geht's eh Richtung Halterhaftung.
Wenn man Mist gebaut hat, sollte man auch den Ar..x in der Hose haben, dazu zu stehen .. nur MEINE unmaßgebliche Meinung
Das man nichts erkennen konnte,entspricht ja nicht ganz den Tatsachen,sonst hättest du keine Post bekommen.Du hast dich ja selbst erkannt,wie du in der frage schreibst.("Ich wurde nachts auf......geblitzt.").Wenn du deinen Widerspruch aufrecht erhälst,werden demnächst evtl. zwei Beamte in deiner Nachbarschaft nachfragen,mit dem Foto,ob dich jemand identifizieren kann.Wenn dann eine Lüge auffliegt,wirds richtig peinlich und teuer.
Wie Lo schon sagte:Wenn man Mist baut,sollte man auch den Arsch in der Hose haben,dazu zu stehen.
Auch wenn das Foto augenscheinlich schlecht ist, so ist das Original in der Regel so gut, dass Du eindeutig identifiziert werden kannst.
ZUum zweiten sollte man sich auch des NAchts an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Es hat meist durchaus seinen Grund, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewiesen wurde. Also halten wir uns alle daran und die Ordnungskraft brauch keine Fotos mehr an gesetzestreue Bürger zu verschicken
Hallo,
Du kannst Dich an die Kraftfahrer-Schutzvereinigung Deutschland mit Sitz in Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück) wenden. Die prüfen im Vorfeld ob es Sinn macht sich gegen den Bescheid zu wehren.
Sollte jemand anderes der Fahrer Deines Fahrzeuges gewesen sein, sollte er das Bußgeld zahlen.
Ansonsten bin ich auch der Meinung: Wenn ich Mist gebaut habe, sollte ich auch für die Konsequenzen einstehen.
Gruß
skiskibowski
Ich kann da nur hosenmatz zustimmen. Wobei das hier natürlich schlecht beurteilbar ist, wie schwach das Foto wirklich ist.
Da du nach deiner Aussage aber selber geblitzt wurdest, wird das schwer daraus zu kommen, zumal hosenmatz Vorschlag nicht billig ist.
Hallo Unglücksrabe,
aber hier kommt etwas Neues:
http://blog.beck.de/2009/08/20/senstation-bverfg-geschwindigkeitsmessungen-abstandsmessungen-mit-video-film-und-foto-sind-verfassungswidrig