Motorschaden durch Zahnriemen
Guten Tag.
Ich habe im Früjahr 2007 den Zahnriemen wechseln lassen und nun das Fahrzeug im April 2009 verkauft.Nun ist ein Motorschaden angeblich durch den Zahnriemen entstanden. Muss ich dafür haften?Habe beim verkauf angegeben, dass dieser bei einem KM-Stand von 160000KM gewechselt wurde. Bei jetzt über 190000KM kam der Schaden.
Nun wirft man mir "arglistige Täuschung" vor.
Bitte um Hilfe
Wieso solltest du dafür haften!?
Wenn jemand haftbar gemacht werden kann dann die Werkstatt in der der riemen erneuert wurde!
Jetzt solltest du diese Kontaktieren und Versuchen euch zu einigen!
Wenn die sich quer stellen solltest du nen Anwalt nehmen!
Aber als erstes muss mal ein Gutachter die Ursache des Motorschadens feststellen ob es auch wirklich am Zahnriemen gelegen hat!
Nein.
Für dem Passat ist der Wechsel des Zahnriemens für eine Laufleistung ,je nach Motor zwischen 120tsd und 180000Km vorgesehen.Dieser im Wartungsplan verlangten
Auswechselung bist du rechtzeitig nachgekommen,in dem du vor 2 jahren den Riemen gewechselt hast.Somit hast du dir keine Vorwürfe zu machen.Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist absoluter Blödsinn und wegen des rechtzeitigen Wechsels nicht aufrechtzuerhalten.Da wird der Käufer auf dem Schaden sitzen bleiben,wenn du den Wagen privat verkauft hast und kein Händler bist.
Wieso wirds dann eng? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Seit wann gibts da eine Sachmängelhaftung?
Privatverkauf??
Keine Garantie... Sofern schriftlich festgehalten (vom Verkäufer)!!