Wo darf ich in der Stadt (Stuttgart), privat, von Hand mein Autowaschen?
Darf ich in der Stadt auf der Straße mein Autowaschen und pollieren? Wo darf ich daß? Habe keine Garage, keinen Stellplatz oder sonstiges. Waschanlage wäscht nicht sauber genug, Autopfleger ist zu teer.
Auto waschen erlaubt
Immer wieder rufen verunsicherte Autobesitzer beim Amt für Umweltschutz an, weil sie nicht wissen, ob sie ihr Auto am Straßenrand waschen dürfen. Grundsätzlich gilt, die Autowäsche am Straßenrand ist laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Es gibt auch keine Polizeiverordnung, die die Autowäsche untersagt.
Allerdings gelten eine paar Einschränkungen. Autos dürfen nur auf einer befestigten Fläche gereinigt werden. Das Abwasser muss in Straßenkanäle abfließen können, damit es im Klärwerk gereinigt werden kann.
Autos dürfen natürlich nicht bei Minustemperaturen gewaschen werden. Wegen der folgenden Vereisung werden Straße oder Gehweg sonst zur Rutschbahn. Auch aus Gründen des Umweltschutzes gibt es gegen das Auto waschen keine Bedenken. Es dürfen nur keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden, die den Boden schädigen könnten.
Bei einer Autowäsche passiert im Grunde nichts anderes als bei einem starken Regen: Schmutz wird vom Auto abgewaschen und gelangt ins Klärwerk. Zusätzlich werden noch Reinigungsmittel verwendet. Solche sind in Haushalten ständig im Einsatz und müssen auch geklärt werden. Zudem fallen Abwassergebühren an, vorausgesetzt es wird Leitungswasser verwendet.
Allerdings gibt es einen triftigen Grund, der dafür spricht, doch in die Waschanlage zu fahren: Dort wird deutlich weniger Wasser verbraucht, da das Waschwasser aufbereitet und mehrmals verwendet wird.
- Mai 2002
© Landeshauptstadt Stuttgart, Stabsabteilung für Kommunikation
Amtsblatt Online
Ich würde mich dennoch über die jeweilige Gemeindeordnung informieren.
Denn wer sein Auto gerne auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Parkplatz waschen möchte, hat fast überall in Deutschland schlechte Karten. Fast in jeder Gemeindeordnung heißt es: Autowaschen verboten! Oft genug hagelt es Bußgeldbescheide, wer sich nicht an das Verbot hält.
Das nur mal zur Ergänzung
Gruss
OldMacBernd
Hier in NRW ist es grundsätzlich nicht erlaubt, ein KFZ auf einer nicht dafür
ausgerüsteten Fläche (also ohne Ölabscheider u.ä.) zu waschen. Grund:
Damit es eben nicht unkontrolliert Dreck über öffentliche Entwässerung
in ein Klärwerk gelangen. Das hat mit der StVO nichts zu tun.