Tod des Fahrzeufhalters
Hallo
Der Fahrzeughalter ist vor 4 Wochen verstorben. Vollmacht vorhanden , geht da noch was über die Abwrackprämie???
Wer weiss da was. Gruss aus Schwäbisch Hall
Grundsätzlich ja, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Erbscheins ein entsprechender Nachweis der Rechtsnachfolge erbracht wird und das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Erblasser zugelassen war.
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html#sm2511166-anker
Da werden fast alle Fragen beantwortet.
MfG
Da muß ich mich ausnahmsweise der Meinung von Hosenmatz anschließen. Die Pflicht, für jemandem seine staatlichen Zuschüsse aufzukommen, sollte für mich immerhin mit seinem Tod beendet sein.
Anscheinend vergessen hier alle, daß bei der Abwrackprämie von meinem Geld die Rede ist.
Habe davon schon gehört. Leider ist dies nicht möglich, da ein Verstorbener kein Auto kaufen kann. Das ist eigentlich nicht fair, aber ist leider so. Ein Kumpel von mir hatte ganz am Anfang der Prämie das gleiche Problem. Aber nochmal nachhaken hilft vielleicht. Kann ja sein, dass sich was geändert hat in der Zwischenzeit.
Wieso dein Geld??? Die 2500.- Euro Prämie sind im Schnitt nicht mal die Umsatzsteuer für ein Fahrzeug was die Prämie in Anspruch nimmt. Der Staat nimmt also nur weniger ein. Viel draufgelegt wird nicht. Viel Steuergelder, also "dein Geld", werden garnicht benötigt. Nach außen wird aber propagandiert, dass der Staat soooo großzügig sei.