Autounfall! ABER gleicher Halter
Wir hatten die Woche einen Unfall.
Ich bin in einem Opel vorneweg gefahren, eine Bekannte in einem Golf hinterher. An einer Kreuzung/Stopschild ist mir der Golf hinten rein gefahren, Schaden am Opel ist wohl etwas größer. Das Problem ist jetzt aber das
beide Autos auf den Fahrer des Golfs als Halter zugelassen sind, Versicherungsnehmer beim Opel ist jedoch noch eine weitere Person.
Wie verhält sich das jetzt mit dem Schaden? Muss die Versicherung des Golfs dafür aufkommen?
Ja sie müsste dafür aufkomme.
Es were aber Quatch es bei der Versicherung zu melden weil die Versichrung dan an der Halter zahlt da er aber Halter von beiden Fahrzeugen ist bringt das nix wil er dan prozentual hochgestuft würd. Also würde er bloß draufzahlen.
V o r s i c h t !
Es ist nicht maßgeblich, wer VERSICHERUNGSNEHMER der unfallbeteiligten Fahrzeuge ist, sondern wer HALTER ist.
Und dazu steht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unmissverständlich drin; dass bei einem Unfall zwischen Fahrzeugen des selben HALTERS der Haftpflicht-Versicherungsschutz NICHT gegeben ist.
Hintergründe sind u.A. die zu große "Verleitung zum Versicherungsmissbrauch"
Deehr Unfall wird wohl teuer für Dich werden, da Du zunächst mal für die Reparaturen an beiden Autos aufkommen musst; wie's mit der Schadenersatzpflicht des Unfallverursachers (Fahrer zum Unfallzeitpunkt) steht, kommt auf den konkreten Fall an. Nur zahlt z.B. eine Privathaftpflichtversicherung (des Fahrers) bei einem Unfall mit einem KFZ auch nicht ... und wenn trotz eindeutig festgestellter Haftung der Schadenersatzpflichtige nicht zahlen kann/will, gibt's nochmals "Stress"
hm, dazu habe ich mal eine frage. ich fahre einen geleasten firmenwagen, meine kollegin auch. vor ein paar wochen habe ich ungeschickt ausgeparkt und ihren wagen beschädigt. beide wagen sind natürlich auf unseren arbeitgeber zugelassen, die versicherungsprämien zahlen wir (vollkasko) selbst mit der leasingrate. wir zahlen alle kosten selbst. beide wagen sind ca. ein jahr alt. muss ich nun auch befürchten, ihren schaden zu bezahlen? meinen habe ich schon auf grund der selbstbeteiligung selbst bezahlt, ihrer war höher. das kann doch nicht für firmenfahrzeuge gelten, da kann doch unmöglich versicherungsmißbrauch angenommen werden? die firma hat darüber hinaus alle rechte und pflichten auf uns übertragen, ist aber trotzdem versicherungsnehmer (bzw. der gewerbliche flottenleasing-unternehmer).
das beunruhigt mich jetzt sehr.
Ich hatte da mal so einen ähnlich gelagerten Fall; allerdings gings da nicht um versicherungsrechtliche Dinge sondern um behördliche Belange.
In diesem Fall wurde klar gestellt, dass als FahrzeugHALTER Derjenige anzusehen ist, der die so genannte "ALLEINIGE VERFÜGUNGSGEWALT" über das FAhrzeug hat; also im Besitz SÄMTLICHER FAhrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel ist; unabhängig davon, wer als Fahrzeughalter eingetragen ist. Die Krux ist bei Dir dann nur, dass Du vielleicht im Besitz aller Fahrzeugschlüssel und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals: Fahrzeugschein), wohl aber NICHT im Besitz des Teils 2 (ehemals: Fahrzeugbrief) bist.
Falls in Eurem Fall gar der Leasinggeber in den Papieren eingetragen ist, biste eh' aus dem Schneider, denn dann wären ja sämtliche Schäden/Unfälle zwischen Fahrzeugen ein und desselben Leasinggebers nicht haftpflichtversicherungsmäßig abgesichert; das beträfe mitunter Tausende von Fahrzeugen. oO
Im Falle der Halterschaft Deines Arbeitgebers gibt es ja wohl einen Überlassungsvertrag für das Fahrzeug zu Deinen bzw. Gunsten Deiner Kollegin (Unfallgegenerin) ... da wird dann wohl - SICHER weiß ich's nicht - auch eine ähnliche Klausel zur Anwendung kommen.
Einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen bzw. über diesen beim Versicherer nachfragen lassen.
btw
Interessanter Rechtsaspekt, den Du da angesprochen hast; ich wäre über eine Rückmeldung dankbar, wie denn die Schadenregulierung letztendlich vorgenommen wurde. -- Beste Grüße - Lothar
ja, es gibt einen überlassungsvertrag. im fahrzeugschein ist mein arbeitgeber eingetragen, der brief ist beim leasingeber. ich bin der alleinige nutzer des fahrzeugs und trage alle kosten, bei der kollegin ist es genauso. ich denke auch, dass siedas auto schon hat reparieren lassen und das nicht ohne eine kostenübernahmeerklärung der versicherung gemacht hätte - wir haben uns urlaubsbedingt ein paar wochen nicht gesehen, ich weiß es nicht sicher. auch der leasinggeber, der gleichzeitig versicherungsnehmer ist, hat uns telefonisch nicht auf probleme aufmerksam gemacht, als wir das meldeten. insofern war ich ein wenig geschockt, als ich heute mit der versicherung sprach.
ich sehe die kollegin nächste woche und rufe mal beim leasingeber an, werde berichten, wie es ausging. danke.
Bei Fragen rund um Autounfälle, wende ich mich hierhin:
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