Darf man eine Rechnung über eine Inspektion stellen auch wenn man zum Termin nicht erschienen ist?
Ich habe eine Rechnung von einem Autohaus über eine Inspektion bekommen obwohl ich keinen Auftrag dafür schriftlich gegeben hatte und den Termin nicht wahrnehmen konnte. Ist dieses eigentlich rechtens ohne eine Leistung zu bekommen etwas in Rechnung zu stellen?
Das ja man hart.Wie hoch war denn die Rechnung und wie hat das Autohaus selbige begründet?
Hallo
Ne ist es nicht, vielleicht eine Bearbeitungsgebühr aber wegen Kundenvergraulen ist das wohl das letzte Mittel. Hast aber schon bezahlt ?
Gruss HoAcc
Naja, wenn ein verbindlicher Termin für eine Arbeitsleistung vereinbart war, muss die Werkstatt den entsprechenden Mechaniker dafür freihalten.
Kommt der Kunde nicht, hat der Mechaniker Leerlauf und kostet die Werkstatt Geld, ohne dafür eine Leistung zu erbringen.
Der "Schuldige" an dieser Situation ist der Kunde und somit kann man diesen auch in Regress nehmen.
Das dies selten gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt, aber möglich ist es schon, die tatsächlich entstandenen Kosten dem "Auftraggeber" in Rechnung zu stellen.
Zitat:"Ich habe eine Rechnung von einem Autohaus über eine Inspektion bekommen obwohl ich keinen Auftrag dafür schriftlich gegeben hatte und den Termin nicht wahrnehmen konnte."
Kein Auftrag, keine Leistungserbringung = keine Rechnung.
Eigentlich ganz logisch. Was macht das Autohaus denn, wenn das vor Gericht geht? Was will die Werkstatt dem Richter vorlegen? Den nicht geschriebenen Auftrag, den nicht vorliegenden Vertrag oder die nicht erbrachte Leistung?
Wenn es ein Telefonat gab, darf das nur aufgezeichnet werden, wenn der Kunde dem zugestimmt hat.
Das Leerlauf Geld kostet ist klar. Aber das gibt es in jeder anderen Branche auch.
Also wenn kein Vetrag vorliegt, kann das Autohaus auch keine Rechnung schreiben.
Einen Termin den man nicht wahrnehmen kann, sagt man ja im Normalfall ab.
Sofern der Termin telefonisch vereinbart wurde (so wie vielfach üblich bei Inspektionen), wird es für das Autohaus schwer überhaupt zu beweisen, daß du angerufen hast.
Das in dem Fall für das Autohaus ein Leerlauf entsteht, ist normal, ist aber auch Betriebsrisiko. Wenn das Autohaus dies nicht mit anderen Aufträgen kostendeckend abgleichen kann, ist die Frage was für eine Hinterhof-Werkstatt das ist.
Wenn es richtig hart auf hart kommt (Gericht), könnte man maximal die Ausfall-Leistung - sprich den Stundenlohn - berechnen. Das läge dann je nach Werkstatt und Stundenlohn (ca. 2 Std. für Insp.) bei ca. 60-250 €. Alle anderen Arbeiten können überhaupt nicht berechnet werden, da keine Leistung erbracht wurde.
Dieser Vorfall ist natürlich eine gute Methode Kunden zu vertreiben, hat aber nichts mehr mit Kundenservice und Betriebswirtschaft zu tun.
Helfen kann dir hierbei sicherlich noch eine KFZ-Schiedsstelle.
... schon mal was von EVN gehört?! -- Jedes vernünftige Autohaus hat eine Telefonanlage, die die Verbindungen mitprotokolliert .. im Zweifel macht's der TelefonServiceProvider ... und die zusätzliche Dokumentation des Auftrags im Terminplaner oder was auch immer, bestätigt durch den aufnehmenden Mitarbeiter reicht als Nachweis der telefonischen Auftragserteilung aus. Somit ist der Anspruch auf Schadenersatz durch "Leerlauf" eines Mitarbeiters und/oder Arbeitsplatzes (z.B. Hebebühne) gegeben.