Im Ausland angemeldetes Auto, kann auch in D.angemeldet werden
Im Ausland angemeldetes Auto (EU)kann auch in Deutschland angemeldet werden?
Wie funktioniert die abmeldung dann und die neu Anmeldung, muss man mit dem Auto zurück in dem Land zuerst fahren um das Auto abzumelden??
Kommt drauf an, ob es gem. nationalen Zulassungsvorschriften dort eine Abmeldung überhaupt gibt. z.B. in Frankreich ist KEINE Abmeldung nötig, allerdings muss beim Verkauf die Anschrift des Käufers der dortigen Präfektur per Formblatt mitgeteilt werden .. afür gibt's aber keine Quittung. (evtl. Kopie machen)
Wenn Du uns auch ddas HERKUNFZTSLAND genannt hättest, könnte man gezielter helfen
Das Procedere in Deutschland zur Wiederzulassung guggst Du hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/fahrzeug-importieren-eu-gebrauchtwagen/
Das Benutzen der SUCHFUNKTION !!! hätte aber vorab schon Einiges aufgeklärt
http://tinyurl.com/oz8re5
Die sind 1:1 vergleichbar mit den Kurzzeitkennzeichen (WW-Nummern) bzw. roten Händlerkennzeichen (W-Nummern) in .de .. dürfen auch nur NATIONAL benutzt werden .. gelten aber 15 Tage -- statt 5 Tagen in .de