Kann Verkäufer nach Nacherfüllung mehr Geld fordern?
Im Februar wurde bei einem Händler ein Grand Cherokee gekauft - ohne Mängel, Kaufvertrag liegt vor, wurde bar bezahlt. Direkt danach wurden jedoch Mängel festgestellt. Der VK sagte die Reparatur zu. Nun, nach 13 Wochen Werkstatt ist das Fahrzeug fertig..es musste ein neuer Motor eingebaut werden und eine neue Hinterachse. Es wurde niemals seitens des Käufers auf Neuteile o.ä. bestanden, es wurde auch nichts unterschrieben..der Käufer wusste von einem neuen Motor bis jetzt quasi nichts.
Nun will VK EUR 3.000,00 mehr als seinerzeit lt.Kaufvertrag gezahlt, da das Fahrzeug eine erhebliche Wertsteigerung hätte. Er will diese EUR 3.000,00 einklagen.
Ist das rechtens ?
Hehe ... das kann der Schlaumeier ja mal versuchen.
Du hast ja hoffentlich keinen schriftlichen Reparaturauftrag erteilt?! .. sondern NACHBESSERUNG eines der Sachmängelhaftung unterliegenden Schadens verlangt, der von Dir nicht grob fahrlässig verursacht wurde?!.
Falls JA, lass' ihn mal schön auflaufen .. es liegt zunächst mal im Ermessen des gewerblichen Verkäufers, ob er den Schaden zeitwertgerecht oder per Neuteilersatz behebt; er kann DANN ohne ausdrückliche schriftliche VORABgenehmigung später keine Ansprüche gegen den Anspruchsberechtigten (Dich als Käufer) geltend machen .. zumal ohne vorherige Rücksprache.
Sollte er den Wagen als Pfand zurückbehalten wollen, hast DU einen berechtigten Grund zur Klage auf Herausgabe incl. aller entstandenen Kosten wie Leihwagen usw.
Ich würde den einfach auflaufen lassen. Falls er den Wagen als Pfand einbehält, versuch eine einstweilige Verfügung zu erwirken, geht ratzfatz.