Uweltprämie
Hallo
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.will mir diesen monat ein Neufahrzeug kaufen, aber mein auto wird erst im oktober 09 9 jahre alt. der neuwagen ist aber sofort erhältlich. wie läuft das mit der prämie bekomme ich die?? da ja mein auto abgemeldet wird und verschrottet, er aber halt erst im oktober 9 jahre alte wird!! er ist aber schon seit 5 jahren auf mich angemeldet.Hilfe
Umweltprämie bei der BaFa (www.bafa.de) online reserviereb; dann hast Du 6 Monate Zeit, das ganze Procedere durchzuziehen: Neuwagenzulassung auf DENSELBEN Fahrzeughalter wie das abzuwrackende Auto und Nachweis der "Aktionen"
Zeitlich passt das, denn wenn Du sofort heute (5.Mai)reservierst, hast Du Zeit bis 4. November für den Antragseingang bei der BaFa incl. aller nötigen Dokumente und Nachweise
Aber jetzt kaufen und in 5 Monaten den Alten "abwracken" wird nicht funktionieren.
Mudder schreibt: >>Aber jetzt kaufen und in 5 Monaten den Alten "abwracken" wird nicht funktionieren.<<
Warum nicht? Ich sehe keinen Widerspruch zu den Bedingunen der BAFA.
Die 6-Monatsfrist beginnt mit der Reservierung des Antrags auf die Umweltprämie. Im Moment ist ja noch nicht einmal 70% des zugesagten Geldes vergeben. Also kann man sich bestimmt am 31.7. noch seine Umweltprämie resevieren (eventuell auch zum zweiten mal)
Die Bafa sagt: >>
Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 folgende Nachweise – dann in schriftlicher Form – vorzulegen sind: .... <<
Spätestens zur Zulassung des Neufahrzeuges sollte natürlich die Reservierung erfolgen.
-- joiner
Doch, es gibt eine 6-Monatsfrist der Bafa: >>Die Reservierung gilt für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vorgenommen werden. <<
Dies ist aber keine Problem für Katja87. Siehe dazu meinen Kommentar auf ihre Frage.
-- joiner
Hallo hosenmatz,
ich bin deiner Meinung; kann deiner Argumentation aber nicht ganz folgen.
Die Leute, die vor dem 30.3. schon ein Auto gekauft und zugelassen hatten konnten und sollten das alte Prämienbeantragungsverfahren verwenden. Das Reservierungsverfahren wurden dür Leute eingeführt, die zwar schon ein Auto bestellt haben, es aber z.B. wegen der Lieferfrist noch nicht zulassen konnten.
Mit Kaufvertrag kann man jetzt also resevieren aber eine der "erforderliche Handlung" zur Gewährung der Prämie ist nach wie vor die Zulassung des Neufahrzeiges. Wenn die 6 Monate der Reservierungsfrist abgelaufen sind und der Fördertopf dann leer ist, dann gibt's wohl keine Prämie. Deshalb mein Hinweis auf eine Zweitreservierung (als Antwort auf ursprüngliche Frage)
-- joiner
hosenmatz,
danke für deine Erläuterung - perfekt!
Schau mal hier: http://www.autoplenum.de/Antworten/D/136...