Bei wieviel prö mile ist man fahrtüchtig
bei wieviel prö mile ist man fahrtüchtig (Sonstiges / Quasselecke)
Die Fahrtüchtigkeit kann durch Übermüdung, die Einflussnahme von berauschenden Mitteln (z. B. Medikament, Rauschmittel [z. B. Alkohol, Drogen]) oder durch eine Krankheit oder Anomalie beeinträchtigt werden. Auch können Fahrerlaubnisinhaber wegen hoher Aggressivität oder geringer Impulskontrolle als fahruntüchtig eingestuft werden.
Eine Promillegrenze ist nicht gesetzlich, sondern nur rechtssetzend normiert (BGH-Urteil).
Absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,55 mg/l Alkohol im Blut (1,1 Promille) wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenonmmen, auch wenn keine Ausfallerscheinung vorliegen. Es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, handelt grundsätzlich grob fahrlässig. Dies führt i.d.R. zur Leistungsfreiheit der Versicherungen. Bei Fahrradfahrer wird ab 0,8 mg/l Alkohol im Blut (1,6 Promille) absolut fahruntüchtig. In diesen Fällen beschlagnahmt die Polizei oder die Staatsanwalt den Führerschein (Einziehungsgegenstand). Das Gericht erkennt im Regelfall auf den Entzug der Fahrerlaubnis.
Relative Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
Liegen die Werte zwischen 0,15 mg/l (0,3 Promille) 0,545 mg/l (1,09 Promille), so liegt eine relative Fahruntüchigkeit vor. Dabei muss eine bestimmte Ausfallerscheinungen hinzutreten, z. B. (verwaschene Aussprache, unsicherer Gang, mangelnde Fahrzeugbeherrschung, Übertretung von Verkehrsregeln usw.). Die Folgen sind meist die gleichen wie bei der absoluten Fahruntüchtigkeit.
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,25 mg/l (0,5 Promille) und 0,545 mg/l (1,09 Promille) ohne Ausfallerscheinungen liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Ersttäter erhalten ein Bußgeld von 250 EUR und einen Monat Fahrverbot.
Personenbeförderung
In Deutschland gilt für Fahrzeugführer, die eine gewerbliche Personenbeförderung vornehmen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BOKraft ein Alkoholverbot (0,0 Promille).
Unterschiedlich.
N Bekannter von mir fährt mit 3,15 Promille im Blut sehr sicher Auto. Auch die Reaktionszeit is verdammt gut(is halt n sehr gübter Trinker und FAhrer)=> weiß ich alles ausm Polzeibericht wo die den erwischt haben.
Mich hingegen kannste nach nem halben Liter Bier vergessen. HAbs zwar nich ausprobiert aber bin mir da sehr sicher, weil ich keinen Alk trinke und lieber durch die gegend fahre(Chuaffeurdienst bei PArtys) ICh finds halt lustig
Trinken oder Fahren!
Die Rumrechenerei bringt nichts und behebt schon gleich garnicht das Problem....
LG!
Fahrtüchtig oder nicht kommt es zu nem Unfall und man hat was Getrunken ist man mit dran Schuld oder nicht spielt dann keine Rolle mehr. Außerdem ist es dann ne Frage ob sich nicht noch die Versicherung quer stellt.
Don´t drink and drive! ...