Verlängert sich der TÜV wenn ich überziehe?
Also, ich hab jetzt im Februar TÜV. Ich würde aber gern erst im März TÜV machen zusammen mit dem Sommerreifen-Wechsel, damit ich nicht dauernd zur Werkstatt fahren muß. 1 Monat TÜV überziehen geht glaub ich grad so. Bekomme ich dann TÜV bis März 2010 oder bleibt es bei trotzdem Februar?
Es bleibt beim Februar. Die Zeiten in denen man sich mit solchen Methoden einen Extramonat rausholen konnte, sind (leider?) vorbei.
Ist nicht überall vorbei :-))
Es soll da ein kleines Bundesland im Südwesten geben, wo es noch geht und auch noch das Ein oder Andere sonstige Bundesland.
Soll heißen, ist mal wieder nicht einheitlich. Ich würde nachfragen!! :-))
GRuß M.
Also hier in Berlin ist es auch so wer später kommt muss früher wieder erscheinen.
Soll heissen keine Verlängerung !
Und wenn Du Pech hast und Dich erwischt einer kann das kosten!
Zitat TÜV Nord:
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
* Zwei bis vier Monate : 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25,--
* Mehr als acht Monate : 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
* Bis zu zwei Monate: 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von 15,-- erhoben werden.
Zitat Ende
Hi Melly,
wollte dir bescheid geben, das du ruhigen gewissens im März zum Tüv vorfahren kannst der Stempel wird zwar zurück datiert auf Feb. aber die bekommst wegen einem Monat kein Bußgeld oder der ähnlichen.
Ein Monat liegt in der toleranz.
Lg
wenn TÜV abgelaufen ist , ist es zuende! Das war vor einigen Jahren so,4 Wochen Überziehen, geht aber heute nicht mehr , soweit ich weiß!